Gustl Mollath saß sechs Jahre in einer psychiatrischen Anstalt, weil er nicht ablassen wollte, so die Gutachter, von seinen „wahnhaften Schwarzgeldgeschichten“. Vier hessische Steuerfahnder hatten es besser. Sie kamen in keine Anstalt. Sie wurden nur zwangspensioniert wegen „paranoid-querulatorischer Störungen“. In all diesen Fällen wird inzwischen davon ausgegangen, dass man es mit Fehldiagnosen der Gutachter zu tun hat. Das wären fünf von Zehntausenden von Fällen. Pro Jahr werden in Deutschland etwa 200.000 Menschen in psychiatrische Einrichtungen zwangseingewiesen. Kenner der Materie streiten darüber, ob es dabei nur eine Fehlerquote von dreißig Prozent gibt oder ob es nicht doch fünfzig Prozent sein könnten.
Bei den hessischen Steuerfahndern und bei Gustl Mollath kommt noch etwas hinzu. Es handelt sich beide Male um Menschen, die Missstände anprangerten, denen nicht nachgegangen wurde, die aber bei ihren Einwänden blieben und darum mal als paranoid mal als wahnhaft aus dem Verkehr gezogen wurden. Die Vorstellung, dass im Jahr – niedrig gerechnet – 60.000 in der Psychiatrie landen, weil andere nicht mit ihren Auffassungen übereinstimmen, passt nicht in unser Bild der Bundesrepublik. Dass aber staatliche Stellen sich der Psychiatrisierung unliebsamer Kritiker bedienen, das war uns bisher nur aus der Schlussphase der Sowjetunion bekannt.
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