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Kommentar: Wie übersetzt man verboten?

Ein bisschen weltfremd dürfen Bundesrichter sein. Aber das hier ist zu viel. Bei "Blood & Honour" handelt es sich nicht um bloße Worte, die in einer fremden Sprache anders wirken könnten. Von Astrid Hölscher

Astrid Hölscher ist Politikredakteurin der Frankfurter Rundschau.
Astrid Hölscher ist Politikredakteurin der Frankfurter Rundschau.
Foto: FR

Ein bisschen weltfremd dürfen Bundesrichter sein. Ist vielleicht sogar besser, wenn sie sich in den politischen Niederungen nicht zu gut auskennen. Aber das hier ist zu viel.

Gewiss ist es denkbar, dass "Blut und Ehre", übersetzt ins Englische, Tadschikische, Persische, auf honorige Traditionsvereine oder hohe Militärorden verweist. Deren etwaigen Mitgliedern/Trägern wollen wir nun wahrlich keine Nazi-Begeisterung unterstellen, geschweige denn ihnen mit unserem Strafrecht drohen.

Aber um solche hypothetischen Ehrenmänner ging es ja nicht in dem Fall aus Gera, den BGH-Richter zu überprüfen hatten. Da handelte es sich nicht um bloße Worte, die in einer fremden Sprache anders wirken könnten, da wurde der rechtsextreme Inhalt eindeutig mit übertragen: in "Blood & Honour", ein rechtsextremes Netzwerk, in Deutschland seit neun Jahren zu Recht verboten. Wobei der Hinweis auf "Combat 18", den bewaffneten Arm des braunen Klubs, den Symbolgehalt noch erhöhte.

Und das soll erlaubt sein? Oh, wenn die Richter doch verstanden hätten und nicht bloß übersetzt.

Autor:  Astrid Hölscher
Datum:  13 | 8 | 2009
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