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17. Juli 2012

Kommentar zu Karlsruhe und ESM: Das Recht, zu prüfen

 Von Markus Sievers
Die Zukunft des Euros steht auf dem Spiel. Im September wird Karlsruhe den Märkten Klarheit bringen. Foto: dpa

Das Bundesverfassungsgericht nimmt sich Zeit, die Eilanträge gegen die Gesetze für die Euro-Rettung gründlich zu prüfen. Für Kanzlerin Merkel ist das Zögern Karlsruhes peinlich - immerhin drängte sie den Rest Europas zur Eile. Trotzdem hat das Verhalten der Richter Vorteile.

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Es hätte schlimmer kommen können für die Versuche, die gemeinsame Währung vor dem Untergang zu bewahren. Das Bundesverfassungsgericht nimmt sich bis zum 12. September Zeit, um die Eilanträge gegen die Gesetze für die Euro-Rettung zu prüfen. Doch mit dem Termin und vor allem dessen frühen Bekanntgabe machen die Richter deutlich, dass ihnen die Folgen ihres Tuns nicht gleichgültig sind. Sie beanspruchen das Recht für sich, eine schwierige Angelegenheit gründlich zu prüfen. Aber sie verschließen sich nicht den Warnungen, dass Eile nottut. In der Sprache der Juristen lässt sich feststellen: Das Bundesverfassungsgericht entscheidet ohne schuldhaftes Zögern.

Kanzlerin Merkel (CDU) hätte sich mehr Tempo gewünscht. Sie drängt alle anderen in Europa, die Vereinbarungen, die zugesagten Reformen und Einsparungen rasch umzusetzen. Doch bei der wichtigsten Rettungsaktion, dem Aufbau des dauerhaften Stabilisierungsfonds ESM, hinkt Deutschland hinterher. Das ist peinlich für sie. Aber das Vorgehen der Richter hat zwei Vorteile: Erstens weiß jetzt jeder, wann Klarheit herrscht. Zweitens nutzt Karlsruhe das Eilverfahren, um sich schon in der Hauptsache festzulegen. Am 12. September erfährt Europa, erfährt die Welt, ob diese Euro-Rettung mit dem Grundgesetz vereinbar ist und weitergehen kann.

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