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Kommentar zum Bundestrojaner: Angriff auf die Verfassung

Die Überwachung mit dem Bundestrojaner wird verfassungswidrig eingesetzt. Zudem scheint das Schnüffelprogramm auch noch schlecht geschützt zu sein. Bei solchen Verstößen gegen Bürgerrechte sollte sich keiner mehr wundern, dass die Piratenpartei so erfolgreich ist.

Die Bundesverfassungsrichter hatten die Gefahr schon 2008 erkannt. In ihrem Urteil zur Online-Durchsuchung warnten sie eindringlich: „Wird ein komplexes informationstechnisches System zum Zweck der Telekommunikationsüberwachung technisch infiltriert („Quellen-Telekommunikationsüberwachung“), so ist mit der Infiltration die entscheidende Hürde genommen, um das System insgesamt auszuspähen.“ Es bestünde die Gefahr, dass weit mehr als die laufende Telekommunikation überwacht werden könne. Und sie ergänzten, dass das Ausspähen eines Computer-Anwenders nur zulässig sei, wenn es der „Abwehr einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut“ diene.

Wenn es stimmt, was der Chaos Computer Club nun enthüllt, besteht diese Gefahr öfter. In Strafverfahren seien zuletzt vermehrt Informationen verwandt worden, die nicht durch das Abhören von Telefongesprächen erlangt worden sein können, sondern durch andere auf Computern gespeicherte Daten. Kurz: Die Quellen-Telekommunikationsüberwachung mit dem Bundestrojaner wird verfassungswidrig eingesetzt. Zu allem Überfluss scheint das Schnüffelprogramm auch noch schlecht geschützt zu sein. Bei solchen Verstößen gegen die Rechte der Bürger sollte sich keiner mehr wundern, dass die Piratenpartei so erfolgreich ist.

Autor:  Daniel Haufler
Datum:  10 | 10 | 2011
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