Das Bundesverfassungsgericht hat gestern eine Behauptung aufgestellt, die die Bundesregierung, die Mehrheit des Bundestages, die Boulevard-Presse und die sogenannten Märkte beunruhigen, wenn nicht sogar erschüttern dürfte: Auch Flüchtlinge sind Menschen. Auch sie haben Anspruch auf Schutz ihrer Menschenwürde und darum Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Das ist eine kühne These, die der seit 19 Jahren gehegten und gepflegten Praxis widerspricht. Denn in Deutschland gibt es seit 19 Jahren zwei menschenwürdige Existenzminima – das eine wird mit Leistungen aus Hartz IV gewährleistet, das andere mit der Hälfte. Die Annahme, dass Asylbewerber nur die Hälfte zur Sicherung ihres Vegetierens benötigen, dürfte sich der Einsicht verdanken, dass sie an ein Leben unterhalb der Armutsgrenze gewohnt sind. Beweis: Obwohl das Preisniveau seit 19 Jahren um 30 Prozent gestiegen ist, die Leistungen an die Asylbewerber aber gleichgeblieben sind, ist kein Flüchtling verhungert. Gleichwohl behauptet das Bundesverfassungsgericht, die Leistungen seien „evident“ unzureichend.
Aber hat es bedacht, dass jetzt auf die öffentliche Hand Mehrkosten von 130 Millionen Euro zukommen dürften? Das Geld, das heute für den Schutz der Menschenwürde ausgegeben wird, fehlt morgen zur Beruhigung der nervösen Märkte.
224 Euro: Das sollte bis vor kurzem einem Asylbewerber zum Leben reichen. Foto: Patrick Pleul/Archiv.
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