Fünf Euro, mehr gab es nicht, als die Bundesregierung im Herbst 2010 den Hartz-IV-Regelsatz anhob. Und selbst dieses Almosen wurde nicht freiwillig gezahlt: Das Bundesverfassungsgericht hatte die Regierung verpflichtet, die Hartz-Sätze neu zu berechnen. Die Regierung strich im Warenkorb die Durchschnitts-Cents für Bier und einiges mehr, bis es halt passte. Sauber und transparent berechnet sei die Erhöhung, hieß es.
Tatsächlich waren die fünf Euro eine politisch festgesetzte Größe. Jeder Cent mehr würde die schwarz-gelben Wähler aufbringen, meinte die Koalition. Dass die schwarz-gelben Wähler soziale Neidhammel sind, ist eine interessante Unterstellung, die nicht bewiesen wurde. Klar ist nur: Wenn die Spitzen von CDU, CSU und FDP gewollt hätten, hätten sie auch Begründungen für andere Entscheidungen finden können.
Aufgebracht hat das Almosen nun das Berliner Sozialgericht. Die Berechnungen der Regierung seien willkürlich, der Hartz-IV-Regelsatz verstoße gegen das Grundrecht auf eine menschenwürdige Existenz. Wie das Gericht darauf kommt, dass der Satz um weitere 36 Euro erhöht werden müsse, ist zwar nicht klar. Aber jetzt muss das Verfassungsgericht erneut beraten. Möglich, dass die Regierung kurz vor der Bundestagswahl höchstrichterlich den Titel Neidhammel verliehen bekommt.
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