Hinter jedes Problem nach und nach ein Häkchen. Akribisch arbeiten die katholischen Bischöfe und Orden die Folgen des monströsen Missbrauchsskandals ab. Strengere Regeln zur Kooperation mit der Staatsanwaltschaft? Erledigt! Rahmenordnung zur Prävention gegen sexuelle Gewalt in kirchlichen Einrichtungen? Erledigt! Debatte über Reformen in der so weltfremden katholischen Kirche? In Vorbereitung. Und jetzt endlich auch: Regeln für den Umgang mit den Opfern.
Damit niemand den Missbrauchsskandal missbraucht, haben die Bischöfe Hürden eingebaut. Wer Ansprüche stellt, muss eine eidesstattliche Versicherung abgeben. „Approbierte“ Therapeuten müssen einen Behandlungsplan vorlegen.
Die Aufarbeitung des Missbrauchsskandals ist geprägt vom Geist der Bürokraten. Alles juristisch überprüft, alle Verfahrenswege geregelt. Um kein Missverständnis aufkommen zu lassen: Das muss nicht schlecht sein. Im Gegenteil. So wird auch ein unwilliger Bischof dazu gebracht zu zahlen. Und doch fehlt ein Zeichen der Großherzigkeit, das man von der Kirche mehr als von jeder anderen Institution erwartet.
Wo dieses Zeichen möglich gewesen wäre, steht „xx“ − bei der Summe der Geldzahlungen an die Opfer. Die Bischöfe begründen die Unklarheit damit, dass sie mit der Angabe hoher Beträge keine andere Institution unter Druck setzen wollen, die nicht so viel Geld hat. Das jedoch ist die Täterperspektive, die es zu überwinden gilt. Es geht nicht darum, Einrichtungen zu schonen, sondern Opfern zu helfen. Und die Summe darf sich nicht daran orientieren, was der Ärmste zu zahlen in der Lage ist.

Damir Fras ist unser US-Korrespondent
Olivia Schoeller berichtete zuvor aus Washington
Daniel Haufler ist Redakteur im Ressort Meinung
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