Schluss mit dem Mindestlohn-Murks in der Post-Branche. Das Bundesverwaltungsgericht hat die verunglückte Verordnung des Bundesarbeitsministeriums von Anfang 2008 kassiert. Aus formalen Gründen, wegen grober Verfahrensfehler sozusagen. Das hat die Politik jetzt letztinstanzlich mit Brief und Siegel.
Ärgerlich genug, dass der Arbeitgeberverband Postdienste, bei dem der Ex-Monopolist Deutsche Post den Ton angibt, die Lohnuntergrenze im Alleingang mit Verdi ausschacherte - unter Ausschluss der Wettbewerber. Peinlich, dass das Arbeitsministerium unter dem Sozialdemokraten Olaf Scholz es versäumte, die privaten Konkurrenten zu hören, bevor es den Stundenlohn von 9,80 Euro der Gesamtbranche verordnete.
Allein darum ging es den Bundesverwaltungsrichtern. Ihr Spruch ist kein Urteil gegen den Mindestlohn, sondern zielt darauf, dass ein marktbeherrschendes Unternehmen ihn nicht diktieren darf.
Mit dem Wettbewerb ist es im Briefgeschäft noch immer nicht weit her. Die Deutsche Post dominiert den Markt, befördert noch immer neun von zehn Sendungen. Dass die Koalition dem Platzhirsch nun das Umsatzsteuerprivileg nehmen will, ist ein richtiger Schritt. Denn es braucht mehr Konkurrenz im Briefgeschäft. Aber nicht um jeden Preis.
Vom Knochenjob eines Zustellers muss man ordentlich leben können - auch bei PIN, TNT und Co. Doch deren Austräger zählen jetzt zu den Verlierern. PIN etwa hat postwendend nach dem Urteil angekündigt, ihnen den Stundenlohn um 1,30 Euro zu kappen. Beweis genug: Es braucht einen neuen Anlauf zu einem Mindestlohn - diesmal rechtskonform.

Damir Fras ist unser US-Korrespondent
Olivia Schoeller berichtete zuvor aus Washington
Daniel Haufler ist Redakteur im Ressort Meinung
Countdown für Obama - das Weblog zur US-Wahl
Seit Februar 2010 laufen Bauarbeiten am Stuttgarter Bahnhof. Diskussion, Hintergründe, Fotostrecken und mehr im FR-Spezial.
FR-Online.de möchte Lesern unter vielen Texten zielführende Diskussionen ermöglichen. Die Redaktion prüft Beiträge in verschiedenen Verfahren.