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Kommentar zur Meinungsfreiheit: Rechte Meinung: Verbote sind untauglich

Selbst übelste revisionistische Thesen, ja sogar die Leugnung des Holocaust, genießen einen gewissen Schutz, wenn sie denn als Meinungsäußerung im Kontext einer weitergehenden politischen Argumentation stehen.

Demo gegen Rechtsextremismus in Dresden (18.02.2012).
Demo gegen Rechtsextremismus in Dresden (18.02.2012).
Foto: dapd

Rechtsextremismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen: Das ist die These, mit der Antifaschisten jedes Vorgehen gegen radikale Rechte legitimieren. Das Bundesverfassungsgericht widerspricht: Selbst übelste revisionistische Thesen, ja sogar die Leugnung des Holocaust, genießen einen gewissen Schutz, wenn sie denn als Meinungsäußerung im Kontext einer weitergehenden politischen Argumentation stehen.

Der Karlsruher Beschluss ist schwer verdaulich, zumal er schon im November fiel, als der Schock über die Aufdeckung der Neonazi-Mordserie noch frisch war. Er zeigt aber eine Schwierigkeit auf, der sich auch glühende Gegner der Rechtsextremisten nicht einfach entziehen können: Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut jener Demokratie, die es vor den Neonazis zu schützen gilt.

In den meisten Ländern der Welt ist die Leugnung des Holocaust ebenso wenig strafbar wie die Behauptung, die Sonne gehe im Westen auf. Beides gilt andernorts einfach als schlichter Blödsinn, den man nicht weiter verbieten muss. Deutschland kann es sich so einfach nicht machen, das ergibt sich aus seiner historischen Verantwortung. Verbote aber sind, wie der vorliegende Fall zeigt, ein kaum taugliches Mittel dabei, mit extremen Ansichten umzugehen.

Es bleibt dabei: Die freiheitlich-demokratische Grundordnung lässt sich nur verteidigen, indem wir ihre Werte leben. Und zu diesen Werten gehört es auch, die Meinungsfreiheit nur dort einzuschränken, wo es wirklich nicht anders geht.

Autor:  Volker Schmidt
Datum:  22 | 2 | 2012
Kommentare:  8
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