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Kommentar zur Vorratsdatenspeicherung: Schaukampf der Kleinen

Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich will die Vorratsdatenspeicherung umbenennen, um den negativ besetzten Begriff abzuschwächen. Doch egal, wie die Datensammlung nun heißen soll, vorerst dient der Begriff sowohl der CSU als auch der FDP nur dazu, ihre Klientel zu bedienen.

Internetsperren hat der Bundestag einst als Zugangserschwerungsgesetz eingeführt, weil das nicht so sehr nach Blockade und Zensurtechnik klang. Nacktscanner heißen heute Körperscanner. Das ist technisch korrekt, weil sie keine echten Nacktbilder erstellen. Der neue Name schwächt aber auch den Eindruck ab, es handele sich um ein Mittel zur verdachtsunabhängigen Überwachung.

Die gleiche Absicht verfolgt Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich, wenn er die Vorratsdatenspeicherung, gegen die einst 35.000 Bürger Verfassungsbeschwerde eingereicht haben, nun in „Mindestdatenspeicherung“ umtaufen will.

In der Sache aber bewegt sich nichts. Friedrich positioniert die CSU als Hardliner-Truppe, die Telekommunikationsdaten von 80 Millionen Menschen für „mindestens“ sechs Monate speichern will – und treibt so die FDP vor sich her, die zu sehr mit sich selbst beschäftigt ist, um ihre Gegenposition durchsetzen zu können. Die Vorratsdatenspeicherung ist, unter welchem Namen auch immer, derzeit nur ein ideologischer Begriff, den die „Kleinen“ der Koalition nutzen, um ihre Klientel zu bedienen.

Autor:  Patrick Beuth
Datum:  5 | 4 | 2011
Kommentare:  1
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