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05. August 2012

Korruption: Peinliche Post für die Bundesregierung

 Von Steven Geyer
Dunkle Wolken über Berlin. Foto: dapd

Transparenz schadet der Wirtschaft, glaubt die Regierung – und schreckt vor Tricks nicht zurück.

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Es war peinliche Post für die Bundesregierung, die jüngst ins Kanzleramt, Justizministerium und in die Büros ausgewählter Politiker flatterte: Unter dem Briefkopf des US-Senats werden der Regierung in einem fünfseitigen Schreiben höflich, aber bestimmt die Leviten gelesen. Es geht darum, ob Deutschland den größten Durchbruch im Kampf gegen Armut und Korruption der letzten Jahre ermöglicht – der den Steuerzahler keinen Cent kosten würde. Oder ob die Bundesregierung bei den derzeit laufenden EU-Verhandlungen weiterhin bremst.

Es sei gut, heißt es in dem Brief aus Amerika, dass auch die Europäische Union den in den USA bereits praktizierten Ansatz zum Gesetz machen will: Alle börsennotierten Konzerne sollen verpflichtet werden, jede Zahlung an Entwicklungsländer offenzulegen, mit der sie Abbaurechte für Rohstoffe kaufen. Denn Afrika ist zwar so reich an begehrten Metallen, Mineralien und Erdöl, dass die Staaten dafür sechs Mal so viel kassieren, wie sie an Entwicklungshilfe bekommen. Weil aber weder Afrikas Regierungen, noch die Konzerne Details über die Zahlungen veröffentlichen, versickern die Milliarden oft im Staatshaushalt oder im Privatvermögen der Herrscher.

Für alle Rohstoffkonzerne, die an den US-Börsen handeln – auch die Größen aus China und Europa – gelten inzwischen schärfere Regeln: Die US-Senatoren Ben Cardin (Demokrat) und Richard Lugar (Republikaner) haben ein Gesetz ausgehandelt, das die Firmen zur Transparenz zwingt. Die beiden Senatoren weisen nun auch Bundeskanzlerin und Bundesjustizministerin darauf hin: Künftig muss in den USA jede Förderfirma im Geschäftsbericht alle Zahlungen an Regierungen ausweisen, damit die Empfänger Rechenschaft über die Verwendung ablegen müssen und Korruption erschwert wird.

Dabei müssen sowohl der Geldfluss pro Land aufgelistet werden, als auch die Zahlungen für jedes einzelne Schürf- und Bohrprojekt. Das soll verhindern, dass Schmiergeld in Länderdaten versteckt wird oder korrupte Beamte Fantasiepreise festlegen. Zudem können die Anwohner anhand projektgenauer Daten den fairen Anteil für ihre Region reklamieren. „Am wichtigsten ist dabei“, betonen Cardin und Lugar, „dass dieses Gesetz in den USA bereits geltendes Recht ist.“

Das Peinliche: Genau daran schürt die Bundesregierung gezielt Zweifel. Obwohl die EU-Kommission eine Version des Gesetzes vorschlägt, die stark dem US-Modell folgt, warnt Deutschland in Brüssel vor Benachteiligung der europäischen Wirtschaft gegenüber der amerikanischen Konkurrenz. Noch sei nicht ausgemacht, wie „die Entwicklung in den USA“ ausgehe, erklärt etwa das Wirtschaftsministerium der Berliner Zeitung – so als sei das amerikanische Gesetz nicht längst verabschiedet. Wenn die EU nun projektgenaue Offenlegung erzwinge, die USA aber nicht, argumentiert das Ministerium weiter, entstünden „Wettbewerbsnachteile und zusätzliche Bürokratiekosten“ für deutsche Firmen.

Manager weist Ängste zurück

Auch das Entwicklungsministerium sorgt sich weniger um Afrika als um deutsche Konzerne: Zwar unterstütze es „Transparenz im Rohstoffsektor ausdrücklich“, sagte ein Sprecher, es warne aber vor „doppelten Berichtspflichten für Unternehmen“ und fordere „gegenseitige Anerkennung“ von US- und EU-Gesetz.

Dahinter steckt nicht zuletzt erfolgreiches Lobbying der Industrie. Die hat gerade erst eine „Rohstoffallianz“ gegründet, um ihre Position im Kampf um Ressourcen zu verbessern. Transparenz, so die Befürchtung, verderbe die Deals. Dabei, so betonen Insider wie der frühere Chef des Ölkonzerns BP John Browne, wäre Offenlegung erst nach Vertragsabschluss Pflicht. Auch die Angst vor Bürokratie und um Geschäftsgeheimnisse sei unbegründet: Für die Buchhaltung werden ohnehin genaue Daten generiert, und laut einem Rechtsgutachten sind Abgaben im Ausland kein Geschäftsgeheimnis.
Dennoch setzt sich Deutschland nur für eine „Berichtspflicht zur länderbezogenen Offenlegung“ ein, wie das Wirtschaftsressort auf Anfrage bestätigt – sprich: für die Verschleierung projektgenauer Daten.

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