Es war einmal eine Partei, die räumte auf mit den Vorstellungen des 19. Jahrhunderts von Schuld und Sühne und Schwarz und Weiß. Die wusste, dass es Grauwerte gibt und Versagen und Verantwortung und Reue und die Chance auf einen Neuanfang. Also schaffte sie die Zuchthäuser ab, jene besonders grausamen Haftanstalten, und sortierte das von 1871 überkommene Strafrecht neu unter dem obersten Gebot der Resozialisierung. Der gemeine Kriminelle sollte fürderhin nicht auf ewig mit dem Brandmal des Übeltäters leben, sondern wieder aufgenommen werden in die Gemeinschaft der Rechtschaffenen, auf dass er sich in ihr bewähre und ihr nütze.
Diese Partei, die das nicht ganz allein schaffte, sondern mit tatkräftiger Hilfe der SPD unter Willy Brandt, war die FDP. Manche achten und ehren sie noch heute dafür. Ohne sie hätten wir weniger, was des Verteidigens wert wäre. Umso bitterer, wenn wir uns nun genötigt fühlen, die Freiheit gegen ihre alte Verfechterin zu verteidigen.
Es geht noch einmal um die Sicherungsverwahrung, die nicht nur als Wort ein Ungetüm ist. Auch im reformerischen Überschwang der frühen 1970er Jahre wussten alle, dass es Ausnahmen von der Regel gibt. Nicht alle Straftäter können einfach so in die Gesellschaft losgelassen werden. Viele brauchen, daraus wurde eine Regel, Bewährungshelfer, die sie fordern und fördern, Konflikte auszutarieren suchen, ihnen Grenzen aufzeigen. Bei wenigen versagt der sanfte, aber entschiedene Druck; sie lassen sich nicht eingliedern in die Gemeinschaft, die Abstoßung mag durchaus gegenseitig sein.
Wegen einiger gefährlicher Gewalt- und Sexualtäter, die auch im Alter mitunter erstaunlich wenig an krimineller Energie einbüßen, wurde die Sicherungsverwahrung nicht abgeschafft; obwohl sie den Intentionen der Reformer zuwiderlief und obwohl sie als Nazi-Gesetz hinreichend belastet war. Die Sicherungsverwahrung wurde stattdessen strikter Kontrolle unterworfen, durfte als schärfste Waffe des Strafrechts nur in seltenen Fällen gezückt werden. Und nach zehn Jahren war Schluss, unwiderruflich. Jedenfalls bis 1998, als erst die zeitliche Befristung fiel und später die Sicherungsverwahrung in vielen einzelnen Gesetzesschritten erweitert wurde, bis hin zur nachträglichen Anordnung.
Diese Kaskade der Verschärfungen schuf das heutige Problem. Beteiligt waren alle Parteien mit Ausnahme der Linken, was nicht an höherer Weisheit, sondern an mangelnder Regierungsbeteiligung lag. Wann immer Rückfalltäter an wirklichen Tatorten und tausendfach vervielfältigt in den Medien auftraten, fühlten sich die Regierenden bemüßigt, an der Verwahrschraube zu drehen. Angefeuert nicht nur, aber auch von einem sozialdemokratischen Kanzler Gerhard Schröder, der bedrohliche Gestalten „für immer“ wegsperren lassen wollte. Einigen, wie dem Grünen Jerzy Montag, ist der „Irrweg“ , dem auch die Seinen in rot-grüner Verantwortung folgten, heute peinlich. Andere, diesmal in schwarz-gelber Ausprägung, fügen der einen, völlig zu Recht in Straßburg gerügten Rechtsstaatswidrigkeit die nächste Variante an, die den europäischen Test ebenso wenig bestehen dürfte. Was soll ein Therapieangebot nach der Haftstrafe? Für psychisch kranke Täter gibt es den Maßregelvollzug. Und das Unterfangen, Kriminelle nach Verbüßung der Strafe kurzerhand für geisteskrank zu erklären, passt nur in eine Diktatur, in die aber perfekt.
Vielleicht ist ja alles schon zu spät. Dann wäre dies ein Nachruf auf eine einst wunderbare Einheit von Idee und Organisation. Mag sein, dass wirklich nichts mehr übrig ist von jener Rechtsstaatspartei, als die sich die FDP immer noch bezeichnet, jedenfalls in Wahlkampfzeiten. Den Kampfnamen hat sie sich einst stolz ans Revers geheftet, wenn sie für individuelle Freiheiten eintrat. Und die FDP ist oft dafür gepriesen worden, wenn sie zäh jedem Versuch wehrte, die Grundrechte der Bürger einzuschränken. Nicht immer mit Erfolg, aber auch dann noch, wenn die Niederlage unabwendbar erschien; wahres Rechtsrittertum erweist sich unter Schmerzen.
Es war einmal eine Ministerin, die gab lieber ihr Amt auf, ehe sie sich verbiegen ließ, ehe sie sich die Zustimmung zu einem bombastischen, anstößigen Lauschangriff auf die Bürger abringen ließ. Manche achten und ehren sie noch heute dafür. Das war 1995, die Frau hieß Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. So wie die Ministerin, die 2010 die strafrechtlichen Grundlagen und Ideale ihrer Partei vergaß.

Damir Fras ist unser US-Korrespondent
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