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Leitartikel: Bundestag schürt alte Ängste

Bei der Entscheidung über eine Spätabtreibung mischt sich der Staat ein und bevormundet die Frauen. Das neue Gesetz schürt so eher Angst, als in der Not zu helfen. Von Nadja Erb

Nadja Erb arbeitet in der Politikredaktion der Frankfurter Rundschau.
Nadja Erb arbeitet in der Politikredaktion der Frankfurter Rundschau.

Wenn sich eine schwangere Frau für oder gegen ihr behindertes Kind entscheiden soll, ist das ganz sicher einer der schwierigsten Momente ihres Lebens. Sie ist im vierten, fünften oder sechsten Monat der Schwangerschaft.

Eine Abtreibung hat sie längst ausgeschlossen - sie hat sich das Kind gewünscht. Sie hat ihm über Ultraschall beim Wachsen zugesehen, hat vielleicht schon seine Bewegungen in ihrem Leib gespürt, ihm womöglich bereits einen Namen gegeben. Wenn der Arzt ihr dann sagt, dass ihr Kind schwerstbehindert zur Welt kommen, womöglich gar nicht lebensfähig sein wird, ist das ein Schock.

In dieser Situation braucht eine Frau alle Hilfe, die sie bekommen kann. Insofern ist es gut, dass sich die Politik des Themas angenommen hat - mit dem großen Ziel, die Betreuung und Beratung rund um die pränatale Diagnostik und besonders vor Spätabtreibungen zu verbessern. Das Ergebnis der jahrelangen Debatte in Berlin ist allerdings mehr als enttäuschend: Das nun im Bundestag beschlossene Gesetz hilft den Schwangeren in Gewissensnot kein Stück weiter. Im Gegenteil.

Für die Frauen ist es wichtig, sofort nach der Diagnose von allen Fachleuten ausführlich beraten zu werden. Pränataldiagnostiker und Humangenetiker müssen sie über den Gesundheitszustand des Kindes und seine Überlebenschancen aufklären. Sie müssen der Schwangeren sagen, wie sich eine mögliche Behinderung später auswirken wird.

Psychologen können in langen Gesprächen mit den Eltern die Alternativen aufzeigen, mit ihnen gemeinsam herausfinden, welche seelische Belastung ein später Schwangerschaftsabbruch für sie darstellt. Sozialarbeiter und Betroffene können ihnen erklären, wie ein Leben mit einem behinderten Kind aussähe, welche Probleme und welche Unterstützung es gibt. Je enger all diese Experten dann noch zusammenarbeiten, desto besser.

Wer die ethische Debatte über Spätabtreibungen sachlich führen will, muss außerdem darüber reden, warum junge Eltern so große Angst davor haben, ein behindertes Kind zu bekommen. Warum es in unserer Gesellschaft so schwer ist, diese Belastung zu tragen.

Hier gäbe es für den Staat einiges zu tun. Gerade auf dem Land gibt es zu wenig Fachärzte und vor allem zu wenig psychosoziale Beratungsstellen. Betroffene Frauen müssen auf Termine bei den Experten lange warten oder weite Wege zurücklegen - in dieser Krisensituation eine unzumutbare Qual. Doch darauf geht der Gesetzgeber nicht ein. Denn dieses nötige Netz zu verbessern und auszubauen kostet Geld, genauso wie eine wirksame Unterstützung für Familien mit Behinderten. Geld, das die Politik offensichtlich nicht bereit ist auszugeben.

Stattdessen wird der Schwarze Peter den Ärzten zugeschoben. Ihnen wird eine Beratungspflicht auferlegt - unter Androhung von Bußgeld. Wie dieses Gespräch inhaltlich ablaufen soll, ist nicht geregelt. Eine psychosoziale Ausbildung haben die Mediziner in aller Regel nicht, lange Beratungsgespräche werden ihnen nicht vergütet. Insofern wird die neue Regelung die Qualität der Betreuung nicht verbessern. Mit der Androhung von Strafe wird zudem allen Medizinern gleichermaßen unterstellt, die Betroffenen bisher nicht ausreichend betreut oder womöglich gar zu schnell zur tödlichen Spritze gegriffen zu haben.

Noch unsinniger ist es, dass der Staat die Frauen per Gesetz drei Tage zum Nachdenken ins stille Kämmerlein schickt. Mit dieser Zwangsfrist werden nicht nur die Frauen unnötig lange gequält, die nach medizinischem Befund einen Embryo ohne Überlebenschancen in ihrem Bauch tragen. Viel schlimmer ist, dass die Betroffenen damit indirekt beschuldigt werden, das eigene Kind zu schnell töten zu lassen, falls der Staat dies nicht verhindert.

Allein die Unterstellung, eine Frau könnte diese Entscheidung leichtfertig treffen, ist eine Ohrfeige für die Betroffenen. Sie sind in einer ganz anderen Situation als Frauen, die ungewollt schwanger werden und sich für oder gegen ein Kind entscheiden müssen. Hier werden die alten Ängste vor Bevormundung und Vorverurteilung von Frauen neu geschürt, die einst die Debatte um den Abtreibungsparagrafen 218 bestimmten.

Statt schwangeren Frauen in Not zu helfen, hat der Bundestag nur bürokratische Hürden gegen Spätabtreibung aufgebaut - aus ideologischen Gründen. Um der proklamierten Verantwortung gerecht zu werden, hat er damit weniger als nichts getan.

Autor:  NADJA ERB
Datum:  13 | 5 | 2009
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