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Leitartikel: Die Revolution der Richter

Das neue Unterhaltsrecht geht vom Leitbild der berufstätigen Mutter aus. Doch dazu fehlt das passende Betreuungsangebot. Dieser Mangel beschert den Familienrichtern viel Arbeit. Von Monika Kappus

Monika Kappus ist Politikredakteurin der Frankfurter Rundschau.
Monika Kappus ist Politikredakteurin der Frankfurter Rundschau.
Foto: FR

Hausfrauenehe und Rabenmutter war vorgestern, ab sofort gilt uneingeschränkt das Leitbild von der vollzeitbeschäftigten Frau und Mutter. Endlich auch in (West-) Deutschland. Den vom Gesetzgeber im Vorjahr angestoßenen Paradigmenwechsel hat der Familiensenat des Bundesgerichtshofs gestern vollendet. Mit seinem Urteil, wonach eine geschiedene Mutter nach dem dritten Geburtstag des Kindes auf volle Erwerbstätigkeit hinarbeiten sollte, verbannt auch der Karlsruher Senat das Familienleitbild vom männlichen Haupternährer in die Geschichtsbücher. An seine Stelle tritt das Zwei-Verdiener-Modell.

Zwar hatte der Gerichtshof formal nur zu befinden, ob von der alleinerziehenden Mutter eines Siebenjährigen erwartet werden darf, dass sie wieder voll als Lehrerin arbeitet, oder ob ihr Ex weiter sogenannten Betreuungsunterhalt zahlen muss. Doch die Richter wurden grundsätzlich. Der Gesetzgeber hatte formuliert, mindestens drei Jahre könne der Geschiedene für die Betreuung Geld vom früheren Partner bekommen, je nach "Billigkeit" auch länger. Die Richter erschweren nun die Verlängerung. Vorrangig sei zu prüfen, ob das Kind außer Haus unterkommen könne. Denn Alleinerziehende, in der Regel also die Mütter, könnten sich "nicht mehr auf die Notwendigkeit einer persönlichen Betreuung des Kindes berufen".

Der Familiensenat bricht explizit mit dem konservativen Verdikt, nur Rabenmütter vertrauten ihr Kind den ganzen Tag Profis an. Wie viel Arbeit möglich und wie viel Betreuung nötig ist, müssen im Einzelfall die Familienrichter entscheiden. Das ist klug. Denn pauschal lässt sich keinesfalls sagen, wie viel (Erwerbsarbeits-)Zeit ein Kind lässt. Zumal in einer Gesellschaft, die unerträglich lange braucht, dem starken Wunsch nach Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch veränderte Rahmenbedingungen nachzukommen. Indem das Verfassungsgericht auf die Abwägung der jeweiligen Lebensumstände pocht, im Grundsatz aber bestätigt, dass ein rascher Wiedereinstieg ins Berufsleben wünschenswert ist, beschleunigt es den gesellschaftlichen Wandel durch angepasste Normsetzung.

Wer aufschreit, der Senat trage die Ehe als Keimzelle der bürgerlichen Gesellschaft zu Grabe, der hat lange die Wirklichkeit ignoriert. Schon jetzt wird mehr als jede dritte Ehe früher oder später geschieden. Und wer behauptet, das Urteil entwerte die Ehe, der hat ihren Wert nur in Heller und Cent bemessen. Der "Bund fürs Leben" funktioniert längst nicht mehr als Versorgungshafen. Individuen lassen sich in einer aufgeklärten Gesellschaft nicht mehr zwingen, an einer ungeliebten Partnerschaft festzuhalten, weil sie wirtschaftlich abhängig sind. Beziehungen, die diese Bezeichnung verdienen, sind nur möglich, wo autonome Persönlichkeiten aus freien Stücken ihr Leben teilen.

Wer nicht verbohrt ist, sondern geneigt, dem Menschen gemäße Gesetze zu machen, kann den Richtern unterstellen, mit ihrem Urteil Familien zu fördern. Denn viele Männer werden erst jetzt eine neue Familie gründen, weil sie nicht mehr länger als nötig für eine geschiedene Frau sorgen müssen, die sich selbst versorgen könnte.

Umgekehrt werden sich viele Frauen leichter für ein Kind entscheiden, wenn die Gesellschaft nicht erwartet, dass sie dafür ihr berufliches Fortkommen hintan stellen. Das neue Leitbild hilft zu vermeiden, dass Frauen durch lange Erwerbspausen ins Hintertreffen geraten. Es ist damit auch der beste Schutz vor Kinderarmut. Nicht zufällig haben Jungen und Mädchen, die nur bei der Mutter leben, ein höheres Armutsrisiko. Die Vorstellung, ein am Familienernährer ausgerichtetes Unterhaltsrecht schütze vor dem Absturz, hat ausgedient.

Die Reform des Unterhaltsrechts war überfällig. Sie allein reicht nicht. Weil die Politik oft ideologische Debatten führt, statt sich an den Bedürfnissen der Bürger zu orientieren, ist zumindest der westliche Teil der Republik in punkto bedarfsgerechte Kinderbetreuung ein Entwicklungsland. Nicht umsonst macht schon das Gesetz und erst recht Karlsruhe die Frage, ob Geschiedene voll erwerbstätig sein sollten, von der konkreten Betreuungssituation abhängig. Viele Kitas sind nur halbtags offen, ein Krippenplatz ähnelt einem Losgewinn und verlässliche Schulen sind Glücksache. Das muss ändern, wer will, dass Familie - ob als Vater-Mutter-Kind-, als Geschieden-Kind- oder Patchwork- Konstellation - Zukunft hat. Dass das neue Unterhaltsrecht vor allem Männer entlastet, wenn das Betreuungsangebot stimmt, schadet dabei nicht.

Autor:  MONIKA KAPPUS
Datum:  18 | 3 | 2009
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