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Leitartikel: Ein guter Kauf

Die Bundesregierung muss sich die ominöse CD mit den Bankdaten besorgen. Steuersünder verdienen keinen Schutz. Sie hatten reichlich Gelegenheit, ihre Schuld zu begleichen. Von Markus Sievers

Markus Sievers ist Wirtschaftskorrespondent der Frankfurter Rundschau in Berlin.
Markus Sievers ist Wirtschaftskorrespondent der Frankfurter Rundschau in Berlin.
Foto: FR

Für Steuersünder beginnt das große Zittern. Wer aus Gier die Regeln bricht und die Gemeinschaft prellt, kann nicht länger die Früchte seines betrügerischen oder kriminellen Verhaltens in aller Ruhe genießen. Bangen müssen Steuerhinterzieher, die ihre Millionen an vermeintlich sichere Orte gebracht haben - nach Liechtenstein etwa oder in die Schweiz. Und nicht einmal die bürgerliche Regierung von Union und FDP gewährt ihnen Schutz. Am Pranger standen die Steuersünder, als die SPD den Finanzminister stellte. Aber selbst sein konservativer Nachfolger, selbst ein Wolfgang Schäuble lässt sie nicht in Ruhe, sondern kauft Informationen ein, die nicht legal erworben wurden.

Beachtlich ist der Einsatz von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), die ihrem Ruf als große Zauderin und Zögerin so gar nicht gerecht wird. Während ihre Partei diskutiert und viele in Wallung geraten angesichts der Zusammenarbeit mit einem kriminellen Informanten, legt Merkel sich fest und entscheidet die Frage kaufen oder nicht kaufen mit der klaren Ansage: Diese Chance darf sich der Staat nicht entgehen lassen. Das ist Führung, wie sie Merkel so oft vermissen lässt. Auf Trab gebracht hat sie zweifellos der Wunsch, die Koalition vom Vorwurf der Klientelpolitik zu befreien. Aber unabhängig davon, welche Motive den Ausschlag gaben: Die Richtung stimmt.

Mit ihrer mutigen Entscheidung sendet Merkel ein gutes Signal in die Gesellschaft und speziell in deren obere Kreise. Es geht nicht allein um die 1500 Anleger, deren Kontodaten sich auf der CD finden. Auch die 100 Millionen Euro, die der Staatskasse winken, sind zwar schön, aber nicht entscheidend. Worauf es ankommt, ist die Botschaft vom Ende der Gemütlichkeit. Zu lange haben sich bestimmte Kriminelle in einem rechtsfreien Raum bewegt. Zu lange durften sie darauf vertrauen, dass die Gesetze für sie nicht gelten, weil ihre Verstöße für die Behörden im Dunkeln bleiben.

Der Aufschrei ist groß. Nicht nur in der Schweiz löst der neuerliche Angriff aufs Bankgeheimnis Empörung aus. Der Rechtsstaat, heißt es, dürfe sich doch nicht zum Komplizen finsterer Gesellen machen, die mit Daten dealen, an die sie nicht auf saubere Art und Weise gelangt sind. Doch: Der Rechtsstaat kann und darf das. In diesem Fall muss er es sogar, will er nicht seine Glaubwürdigkeit verlieren.

Für andere Ermittlungen greift der Rechtsstaat ganz selbstverständlich auf Spitzel zurück, um an Erkenntnisse aus zweifelhaften Milieus zu gelangen. Er verhandelt mit Geiselnehmern und Gangstern, um seine Bürger zu schützen. Und er nutzt Kronzeugenregeln, um Verbrecher zum Reden zu bringen. Beim Kauf von Bankdaten geht es nicht um Leben oder Tod. Aber auch die finanzielle Basis des Staates ist ein schützenswertes Gut. Ohne Steuereinnahmen kann das Gemeinwesen keine Lehrer bezahlen, keine Polizisten beschäftigen und sich um Chancengleichheit bemühen. Zudem muss sich über Politik-oder Staatsverdrossenheit niemand wundern, der Gesetzesverstöße verteidigt, nur weil sie von Wohlhabenden begangen werden.

Verhältnismäßig und damit rechtlich einwandfrei ist der Kauf der Daten schon deshalb, weil der Staat alles, aber wirklich alles versucht hat, mit sanfteren Methoden seine Steuergesetze durchzudrücken. Für reuige Sünder schnürte Rot-Grün ein mehr als attraktives Amnestieangebot, das aber nur 15.000 Menschen nutzten, so dass nicht einmal 1,5 Milliarden Euro statt der erhofften 25 Milliarden beim Fiskus landeten. Dann führte Schwarz-Rot mit der Abgeltungssteuer eine dauerhafte Vorzugsbehandlung für Anleger ein. Doch auch dieser Versuch, das Geld zurückzuholen, floppte.

Genügend Chancen zur Einkehr hat auch die Schweiz bekommen, deren Lamento über rechtsstaatliche Prinzipien sich gegen sie selbst richtet. Immer wieder haben die Eidgenossen bewiesen, dass nur eines ihre harte Haltung aufweichen kann: massiver politischer und wirtschaftlicher Druck. Erst als sie zur Erkenntnis gelangten, dass ihr Bankgeheimnis die Geschäfte schädigen kann, erklärten sie sich bereit, über einen grenzüberschreitenden Informationsaustausch nach internationalen Standards zu verhandeln.

Diese neue Beweglichkeit zeigt, wie wichtig es ist, nicht nachzulassen. Manchmal muss sich der Rechtsstaat mit Kriminellen einlassen, um nicht dauerhaft vorgeführt zu werden. Die Unbelehrbaren hat er schon mit viel zu viel Langmut bedacht.

Autor:  Markus Sievers
Datum:  2 | 2 | 2010
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