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Leitartikel: Ein Prosit auf das Fahrtbier

Hamburg verbietet das Trinken von Alkohol in öffentlichen Verkehrsmitteln. Hessen erwägt Ähnliches. Wohin soll das führen? Ein Plädoyer für die Liberalität.

Nach München und Nürnberg hat nun auch Hamburg den öffentlichen Nahverkehr trockengelegt. Seit gestern ist es in der Hansestadt und ihrer Umgebung in allen U- und S-Bahn-Zügen, Bussen und an den Haltestellen verboten, Alkohol zu trinken oder in geöffneten Behältnissen bei sich zu tragen. Anlass genug für den Deutschen Städte- und Gemeindebund, ein bundesweites Alkoholverbot in Bussen und Bahnen zu fordern. Drei von zehn Gewaltdelikten würden schließlich unter Alkoholeinfluss begangen, argumentierte der Hauptgeschäftsführer des Verbandes. Im Umkehrschluss heißt das aber auch, sieben von zehn Gewaltdelikten werden nüchtern begangen. Abgesehen von der Tatsache, dass Gewalttäter oftmals den Bahnhof schon betrunken erreichen, wie zuletzt der Berliner U-Bahn-Schläger in der Station Friedrichstraße.

Doch neben der Straftatenminderung hat man noch andere hehre Ziele. Der Nahverkehr soll, so wünschen es sich die Hamburger, sauberer und angenehmer werden, wenn die Kunden nicht mit Horden trinkender, kreischender, grölender und pöbelnder Jugendliche die Sitzbank teilen müssen. Aber nicht nicht jeder Bier trinkende Jugendliche pöbelt und grölt und muss vor sich selbst geschützt werden. Und im Übrigen wird der Anblick der U-Bahn durch ein Verbot des Alkoholkonsums eines bestimmt nicht – sauberer und angenehmer.

Das Problem wird nur verlagert

Denn das Problem des Alkoholmissbrauchs von Jugendlichen wird durch Verbote nicht bewältigt, sondern nur verlagert: vorerst aus dem öffentlichen Nahverkehr, später aus der öffentlichen Wahrnehmung. Alkoholverbote an öffentlichen Plätzen gab es bereits in Berlin, Freiburg oder auch Kassel. Geholfen ist damit niemandem, nicht den Jugendlichen, nicht anderen Fahrgästen, nicht den Verkehrsbetrieben. Denn selbst wenn Jugendliche nicht mehr in der U-Bahn trinken, werden sie es andernorts tun, und anschließend angeheitert oder auch sturztrunken weiterhin den Nahverkehr nutzen. Man hat dann zwar keine Trinkenden mehr in der Bahn, aber dennoch Kreischende, Grölende und Pöbelnde.

Was ist der nächste Schritt? Will man Alkoholisierten das Benutzen der öffentlichen Verkehrsmittel untersagen? Und wer kontrolliert das am Ende? Ins-Röhrchen-Blasen statt Fahrschein-Kontrolle – das wird ein Spaß!

Schon jetzt kostet es in Hamburg einiges mehr an Personal, um die Züge, Busse und Bahnen zu kontrollieren. In Berlin bräuchte man nach Schätzungen eines BVG-Sicherheitsdienst-Mitarbeiters für jeden Waggon drei Kollegen, um ein Alkoholverbot durchzusetzen. Glücklicherweise herrscht bei den Berliner Verkehrsbetrieben nicht nur Hilflosigkeit angesichts einer nicht zu bewältigenden Sachlage, sondern eine vergleichsweise liberale Haltung. Die Flasche Bier gehöre zum Lifestyle, sagte ein entspannter BVG-Sprecher, auch wenn Innensenator Ehrhart Körting (SPD) mit dem Hamburger Modell offiziell liebäugelt. Und auch Hessens Innenminister Boris Rhein (CDU) hat unlängst seine Forderungen nach einem grundsätzlichen Alkoholverbot im öffentlichen Personennahverkehr bekräftigt. Die beiden großen Verkehrsverbünde in Hessen wollen die Umsetzung des Verbots in Hamburg beobachten.

Facebook-Protestgruppe "HVV-Abschiedstrinken"

Der Hamburger Vorstoß zeigt schon jetzt – noch in virtueller Form – wie sich eine durch Gesetze gegängelte Jugend verhält. Auf Facebook haben sich etliche Protest-Gruppen gegründet, die größte davon nennt sich „HVV-Abschiedstrinken“. Am 30. September, einen Tag bevor man die 40 Euro Bußgeld zahlen muss, verabreden sie sich in den U-Bahnen zum Kollektivtrinken. An die 6 000 Teilnehmer hat die Veranstaltung schon. Das mag man als trotzig und unbedacht interpretieren, aber es zeigt zugleich das drohende Konfliktpotenzial des Alkoholverbotes auf, das im Nahverkehr zwangsläufig zu Ärger führen wird: zwischen denen, die trinken wollen – sei es auch nur das Feierabendbier nach einem harten Tag auf der Baustelle – und denen, die auf der Wahrung der öffentlichen Ordnung bestehen, weil Verbot eben Verbot bedeutet.

Zudem ist zu fragen: Wie viele Verbote verträgt eine Stadt? Rauchen, Trinken, Lärm? Was als nächstes? Beischlaf bei offenen Fenstern? Oder etwas näher liegend: Essen in der Bahn? Auch ein solches Verbot – das in Berlin zwar eigentlich gilt, aber zu recht niemanden schert – würde die Fahrgäste gegeneinander aufbringen.

Wie liebevoll las sich da doch der Appell an die Fahrgäste zur Rücksichtnahme in Berliner Bussen vor mehr als dreißig Jahren: „Wurst und Senf in Bahn und Bus bringen oftmals viel Verdruss.“ Und wie viel gesunden Menschenverstand sprach das an.

Autor:  Silke Janovsky
Datum:  2 | 9 | 2011
Kommentare:  18
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