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Leitartikel: Ein Vorzeigeprozess

Das Verfahren um den Mord an Marwa El-Sherbini war ein Glücksfall. Es muss Anstoß sein, die in der Mitte der Gesellschaft gärende Islamfeindlichkeit härter zu bekämpfen. Von Ursula Rüssmann

Ursula Rüssmann ist Politikredakteurin der Frankfurter Rundschau.
Ursula Rüssmann ist Politikredakteurin der Frankfurter Rundschau.
Foto: FR

Es ist ein hartes Urteil, das die Dresdner Richterin Birgit Wiegand gesprochen hat, und in dieser Härte liegt seine Kraft. Alex W. muss für den Mord an der Ägypterin Marwa El-Sherbini lebenslang hinter Gitter, ohne Chance auf vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren. Vor allem: In der Begründung attestiert das Gericht ihm schonungslos rassistische, islamfeindliche Motive. Kein Drumrumreden, kein Verschweigen, keine Entschuldigungen: Der Fall Alex W. darf künftig herangezogen werden als Exempel, wie Fremden- und Islamhass in tödliche Gewalt münden können, wenn niemand gegensteuert.

Der Richterspruch von Dresden wie der gesamte Prozess haben damit etwas von dem zurechtgerückt, was vorher, nach dem Mord an El-Sherbini, schrecklich schiefgelaufen war. Tage-, teils wochenlang schwiegen die politische Elite und viele Medien dieses Landes zum Tatmotiv Islamfeindlichkeit, als im Ausland längst offen darüber gesprochen wurde. Das war weitaus mehr als eine Peinlichkeit. Denn antimuslimisches Ressentiment und Islamophobie in vielfältigsten Abstufungen haben sich längst festgesetzt im gesellschaftlichen Alltag in Deutschland, und sie greifen weiter um sich, je selbstbewusster Muslime ihre Nischen verlassen und mehr Rechte einfordern.

Der Keim der Islamfeindlichkeit liegt schon in plumpen Witzen über Kopftücher, und er wuchert in den Polemiken eines Thilo Sarrazin und rechtslastigen Kampagnen gegen Moscheebauten. Muslimas mit Kopftuch klagen seit längerem über Nachteile bei der Jobsuche - und das nicht nur im Lehramt. Der Mord von Dresden ist die Spitze genau dieses Eisbergs. Weil nicht sein kann, was nicht sein darf, wurde dieser Zusammenhang nach dem Tod Marwas erst mal verschwiegen. Damit hat sich bei vielen Muslimen hierzulande das Gefühl zur Gewissheit verdichtet, nicht nur nicht akzeptiert zu sein, sondern womöglich von diesem Staat keinen Schutz erwarten zu können, wenn er nötig ist. Integrations- und demokratiepolitisch ist das ein verheerendes Signal. Denn warum sollte sich eine Minderheit in einen Rechtsstaat einfügen, dem sie nicht vertrauen kann?

Vor diesem Hintergrund ist der Prozess von Dresden ein Glücksfall, und das nicht nur wegen des Urteils. Das Gericht hat gründlich nach den Motiven für die Tat gesucht und sie klar benannt und es hat in dieser schmerzhaften Offenheit ein Stück Wiedergutmachung geleistet für das Schweigen der Politik nach der Bluttat. Die bunte Schar ägyptischer, französischer und deutscher Juristen im Gerichtssaal hat aus dem Verfahren einen regelrechten Vorzeigeprozess gemacht: rechtsstaatliche Wahrheitsfindung wurde zum gelungenen interkulturellen Gemeinschaftsunternehmen.

Hervorheben müssen wir aus allen aber einen, nämlich Marwa El-Sherbinis Ehemann Elwy Ali Okaz: Er war, obwohl schwer gezeichnet, ständig anwesend im Gerichtssaal und hörte sich alle Entsetzlichkeiten an. Was Vertrauen in Recht und Gesetz heißen kann, hat er in einer bewundernswerten Anstrengung geradezu vorgelebt. Das ist ein Beispiel, das die gemäßigten Vertreter der Muslime in Deutschland gar nicht hoch genug schätzen können, wenn sie gegen Widerstand in den eigenen Reihen für Integration werben.

Der Justiz sei Dank, alles wieder im Lot? Keineswegs. Der verurteilte Alex W. machte es mit seinem Auftreten im Prozess der Öffentlichkeit zu leicht, ihn als unbelehrbaren Rassisten und den Mord als schrecklichen Einzelfall abzustempeln. Die Frage ist doch: Wäre das späte, kollektive Entsetzen genauso groß, wenn Alex W. unter Ausstoßung antimuslimischer Beschimpfungen nicht eine gut integrierte, gepflegte, schwangere Akademikerin erstochen hätte - sondern vielleicht eine vor dreißig Jahren eingewanderte muslimische Analphabetin, die mit ihrer vielköpfigen Familie von Hartz IV lebt? Oder den türkischstämmigen Drogendealer mit deutschem Pass?

Es muss als sicher gelten, dass solche Taten als Gewalt unter Randgruppen abgetan worden wären - nicht aber als das, was sie sind: extreme Eruptionen einer Islamfeindlichkeit, die in der Mitte der Gesellschaft gärt. Und die auch dort bekämpft werden muss, mit allen Mitteln der Aufklärung, Bildung, Sozialarbeit und Strafverfolgung. Daran genau fehlt es. Solange aber die Solidarität mit Gewaltopfern derart geteilt bleibt, werden die von Bundesbanker Sarrazin stigmatisierten "Kopftuchmädchen" und ihre Mütter und Väter aus dem Dresdner Urteil kein Vertrauen schöpfen.

Autor:  Ursula Rüssmann
Datum:  12 | 11 | 2009
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