Das Bundessozialgericht hat gesprochen: Einem Hartz-IV-Kind hat es die kompletten Kosten für eine Klassenfahrt gegeben. Einem anderen Hartz-IV-Kind hat es den Regelsatz genommen, weil es mit seiner Mutter in einer neuen Patchworkfamilie zusammenlebt. Im Prinzip ist damit nichts gewonnen, weil die Verwirrung darüber, was Kindern zusteht oder auch nicht, nur noch größer geworden ist.
Eins aber zeigen die Einzelfälle deutlich: Es ist etwas faul im Sozialstaat Deutschland, wenn Sozialgerichte heute 25 Prozent mehr Klagen gegen Hartz IV auf den Tischen haben als noch vor Jahresfrist. Wer behauptet, hinter dieser Zahl stünden in der Mehrzahl nörgelnde Prozesshanseln, die sonst nichts anderes mit ihrer Zeit anzufangen wissen, denunziert die Armen, die um ihr Recht kämpfen - wie andere Bürger auch. Ebenso elend ist der Vorwurf, Hartz-IV-Eltern würden einen höheren Kinderregelsatz nicht für ihren Nachwuchs ausgeben, sondern für Flachbildschirme oder einen weiteren Sixpack Bier. Tatsache ist, dass sich die meisten armen Eltern vieles vom Munde absparen, damit ihre Töchter und Söhne wie andere Kinder in einen Fußballverein gehen oder an einer Klassenfahrt teilnehmen können.
Die rot-grüne Bundesregierung hat 2005 ganz großen Murks gebaut, als sie festlegte, den Regelsatz der Kinder nicht nach ihrem wirklichen Bedarf zu bemessen, sondern statistisch vom Regelsatz eines Erwachsenen abzuleiten. Wie schlecht die ganze Konstruktion ist, zeigt nicht nur das Urteil des Bundesozialgerichts, das gestern befand, Kosten für Klassenfahrten müssten von den Jobcentern komplett übernommen werden. Selbst die große Koalition ist sich des Skandals Kinderarmut sehr wohl bewusst. Denn wie anders soll man es interpretieren, dass sie nun Hartz-IV-Kindern jedes Jahr ein 100-Euro-Schulpaket geben will. Hier soll etwas ausgebügelt werden, was nicht ausgebessert werden kann. Die Versorgung und Förderung von Kindern gehört auf neue Füße gestellt.
Das Bundesverfassungsgericht wird entscheiden müssen, ob der rot-grüne Murks gegen die Verfassung verstößt. Der 6. Senat des Hessischen Landessozialgericht jedenfalls sieht das so, weil das im Grundgesetz festgeschriebene Gleichheitsgebot und der besondere Schutz der Familien verletzt wird. Ein entsprechender Prüfauftrag ist auf dem Weg nach Karlsruhe.
So wird es also demnächst einen weiteren Aufzug im familienpolitischen Trauerspiel vor dem höchsten deutschen Gericht geben. Schon seit Anfang der 1990er Jahre musste das Verfassungsgericht mehrmals Bundesregierungen in der Familienpolitik in den Arm fallen. Die Karlsruher Richter entschieden, das materielle Existenzminimum der Kinder müsse von der Steuer, die ihre Eltern dem Staat zahlen, freigestellt werden. Vor genau zehn Jahren fügten sie hinzu, dass Kinder zudem einen Bedarf an Betreuung und Erziehung haben.
Auch die Kosten dafür müssten von der Steuer verschont bleiben. Und zwar gilt das für alle Kinder! Selbst jene, deren Eltern kein eigenes Einkommen haben und somit keine Steuern zahlen.
Von diesem Ziel sind wir meilenweit entfernt. Der Gesetzgeber hat sich bis zum heutigen Tage geweigert, den Auftrag des Gerichts voll zu erfüllen. Bislang kommen nur Söhne und Töchter von wohlhabenden Eltern, die hohe Steuern zahlen, in den vollen Genuss des gesamten Existenzminimums, einschließlich des Bedarfs an Betreuung und Erziehung. Alle anderen gucken mehr oder weniger in die Röhre. Denn selbst das Kindergeld deckt den Betrag, der den Kindern eigentlich zusteht, nicht.
Die Bundesfamilienministerin lobte in der gestrigen Bundestagsdebatte das Kindergeld als gerecht. Davon kann keine Rede sein. Das weiß auch Ursula von der Leyen. Wenn sie extra betonen musste, dass ohne Kindergeld die Zahl der armen Kinder von heute zwei Millionen auf 3,7 Millionen schnellen würde, dann kommt das einer Bankrotterklärung gleich.
Es darf nicht sein und ist doch so: Kinder sind selbst für arbeitende Eltern ein Armutsrisiko. Das Steuerrecht springt ungerecht mit Familien um. Sie zahlen nicht nur bei der Einkommensteuer drauf, sie werden auch von Mehrwertsteuer, Ökosteuer und Mineralölsteuer härter getroffen, weil sie mehr konsumieren (müssen). Zugespitzt könnte man sagen: Mütter und Väter finanzieren durch die von ihnen gezahlten indirekten Steuern das Kindergeld selbst.
Es gibt gute Vorschläge, das zu ändern. Mal sehen, welche die Parteien im Bundestagswahlkampf ins Rennen schicken.

Damir Fras ist unser US-Korrespondent
Olivia Schoeller berichtete zuvor aus Washington
Daniel Haufler ist Redakteur im Ressort Meinung
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