Integration ist das Schlüsselwort. Es wird immer wieder bemüht, wenn es um ausländische Menschen geht oder um jene, die dem Papier nach zwar deutsch sind, auf deren Migrationshintergrund man aber dennoch ständig hinweist. Integration wird gefordert: Integrationskurse für Zugewanderte sind gesetzlich vorgeschrieben, und wo immer es Konflikte zwischen Mehr- und Minderheitsdeutschen gibt, ist der Ruf nach mangelnder Integration der Letzteren vorprogrammiert.
Der junge Armenier Jamal H. aus Eschwege hat sich hervorragend integriert. Nicht nur Mitschüler, Lehrer und Stipendiengeber loben ihn für seine ausgezeichneten schulischen Leistungen und sein gesellschaftliches Engagement.
Nein, selbst die Politik hat anerkannt, dass die Eingliederung des Jamal H. in seine neue Heimat in jeder Hinsicht geglückt ist. "Botschafter einer erfolgreichen Integration" hat die hessische Kultusministerin ihn genannt und ihm prophezeit, zur "zukünftigen Elite unseres Landes" zu gehören.
Der Abschiebung des 16-Jährigen stand dieses Lob jedoch nicht im Wege. Jamal H. war zwar vorbildlich integriert - aber in Deutschland nur geduldet. Und eine Duldung bedeutet nicht mehr als einen Aufenthalt auf Abruf, eine vorübergehend ausgesetzte Abschiebung. Mehr als 10 0000 Menschen leben in Deutschland mit diesem unsicheren Aufenthaltsstatus und der ständigen Furcht, eines Tages abgeschoben zu werden.
Vor diesem Hintergrund ist Abschiebung von Jamal H. rechtens, doch gerecht ist sie nicht. Sie führt vielmehr sämtliche Integrationsbemühungen ad absurdum. Die Abschiebung eines in seinem Wohnort verwurzelten Jugendlichen ist nicht nur tragisch für alle persönlich Betroffenen. Sie sendet auch ein fatales Signal an unsere gesamte Gesellschaft. Jenes Signal, dass alles Integrationsbemühen nutzlos ist, wenn die Papiere nicht stimmen - und das unabhängig davon, ob ein als Kind eingewanderter oder gar hier geborener Mensch darauf überhaupt einen Einfluss haben kann.
Wenn sich nun der Innenminister auf den korrekten Rechtsweg beruft, macht er es sich zu einfach. In seiner Position hat er durchaus die Möglichkeit, die besondere Integrationsleistung eines Menschen anzuerkennen und eine Abschiebung auszusetzen oder eine Einreisesperre aufzuheben. Die Petitionen der Familie H. sollte er sich zu Herzen nehmen und Jamal H. ermöglichen, seinen Bildungsweg in Eschwege fortzusetzen.
So könnte der tragische Fall noch ein glückliches Ende finden. Doch es würde nichts ändern an der unbefriedigenden Situation, dass sich die Integrationsbemühungen unserer Gesellschaft an vielen Stellen mit dem Ausländerrecht beißen.