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Leitartikel: Frage der Würde

Kinder aus Hartz-IV-Familien sind nicht arm im klassischen Sinne. Sie hungern nicht. Was der Regelsatz ihnen aber verweigert, ist gesellschaftliche Teilhabe.

Martin Müller-Bialon ist Lokalredakteur der Frankfurter Rundschau.
Martin Müller-Bialon ist Lokalredakteur der Frankfurter Rundschau.
Foto: FR

Jedes dritte Kind ist arm. Das gilt nicht nur in der Metropole Frankfurt, sondern ebenso in der vermeintlich reichen Landeshauptstadt Wiesbaden. Diese Armut wird unter anderem deutlich, wenn die Kinder in die Schule kommen. Den Familien fehlt das Geld, um Ranzen, Mäppchen und Stifte zu kaufen. Im Hartz-IV-Regelsatz sind diese Anschaffungen glatt vergessen (oder ignoriert) worden. Für Kinder wie Erwachsene gibt es da bloß einen "Schreibwaren"-Zuschlag - 1,63 Euro pro Monat.

Und so kommt es wie es fast immer kommt, wenn sich Bundesgesetze kommunal auswirken: Die Kommunen dürfen die Versäumnisse der Bundespolitik ausbaden. So war es damals bei der Kindergartenplatzgarantie, so ist es bei der für 2013 avisierten Krippenplatzgarantie und auch beim Ausbau des Hortangebots. Alles eigentlich Aufgaben des Bundes, die auch von dort delegiert werden. Die Finanzierung aber bleibt an den Städten und Gemeinden hängen.

Weil nun überall neue Schulkantinen entstehen, der Essenszuschuss im Hartz-IV-Regelsatz aber für die Preise dort nicht ausreicht, springt die Stadt Frankfurt in die Bresche und zahlt den Rest. Andere Städte wie Darmstadt oder Wiesbaden gewähren Familien, die von Arbeitslosengeld leben, Zuschüsse für die Erstausstattung beim Schulstart oder -wechsel.

Ausreichend ist das alles nicht, eher ein Tropfen auf den heißen Stein. Aber immerhin haben einige Politiker auf kommunaler Ebene erkannt, dass hier etwas gewaltig schief läuft. Vier Milliarden Euro hat die damalige rot-grüne Bundesregierung 2003 für den Ausbau von Ganztagesangeboten an Schulen locker gemacht. Ob Kinder aus einkommensschwächeren Familien aber die Preise in den hübschen neuen Cafeterien auch bezahlen können, hat man nicht bedacht.

Natürlich sind die betroffenen Kinder nicht arm im klassischen Sinn. Sie müssen nicht hungern und haben in der Regel auch genügend anzuziehen. Was der geltende Hartz-IV-Regelsatz ihnen aber faktisch verweigert, ist gesellschaftliche Teilhabe - zum Beispiel am Essen in der Schulcafeteria oder an Klassenfahrten (hier deckt der Zuschuss vielfach die Kosten nicht). Und das darf nicht sein, weil es die Kinder ihrer Würde beraubt.

Eine Anpassung des Regelsatzes ist deshalb unumgänglich Wobei Anpassung nur Erhöhung heißen kann. Es muss ja nicht unbedingt in bar sein - die Kosten für Schulranzen oder Lernhefte kann man auch per Gutschein regeln. So wäre sichergestellt, dass das Geld tatsächlich für die Kinder ausgegeben wird. Es soll ja Leute geben, die glauben, dass Arbeitslose ihr Geld vorwiegend in Alkohol und Zigaretten investieren.

Kinder jedenfalls können nichts für ihr familiäres Umfeld. Es ist unfair, wenn sie in der Schule darunter leiden müssen.

Autor:  MARTIN MÜLLER-BIALON
Datum:  3 | 9 | 2008
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