Es sieht so aus, als könnte das Gesetz zur Patientenverfügung in dieser Legislatur scheitern. Das ist gut. Denn wir benötigen ein solches Gesetz nicht. Patiententestamente, in denen Menschen für den Fall, dass sie sich selbst nicht mehr äußern können, regeln, was Ärzte noch tun oder lassen sollen, sind schon heute verbindlich. Das hat der Bundesgerichtshof vor Jahren entschieden. In Deutschland sterben pro Jahr rund 800 000 Menschen eines natürlichen Todes, und in nur einer verschwindend geringen Zahl gibt es dabei gerichtsnotorische Auseinandersetzungen.
Man kann also davon ausgehen, dass das Selbstbestimmungsrecht auch der Menschen, die im Koma liegen, von Ärzten inzwischen weithin anerkannt, gewürdigt und geachtet wird. In der Regel stimmt das, aber nicht in allen Fällen. Probleme gibt es, wenn eine Patientenverfügung zu allgemein gehalten ist, in ihr beispielsweise nur steht, der Patient wolle auf keinen Fall an irgendwelche Schläuche angeschlossen werden. Das ist natürlich Unsinn. Wenn jemand verunglückt und Bluttransfusionen braucht, wird er zu seinem eigenen Wohl und Weiterleben an Schläuche angeschlossen. Kein Mediziner dieser Welt würde diese Hilfe nicht leisten. Ist das Patiententestament andererseits zu kleinteilig und speziell ausgeführt, wird sich der Arzt zwar daran halten müssen; er ist aber damit nicht gezwungen, auf Therapien zu verzichten, die im Testament nicht aufgeführt sind, dem Kranken aber nicht mehr helfen, sein Leben jedoch in unnötiger Qual verlängern. Jeder weiß von solchen Einzelfällen vom Hörensagen, aus dem Fernsehen - selten aus eigener Anschauung.
Deswegen ist Aufklärung nötiger als alle neuen gesetzlichen und bürokratischen Regeln. Hier könnten sich Abgeordnete nützlich machen: Jenen Unterstützung bieten, die erläutern, wie eine brauchbare Patientenverfügung aussehen muss. Damit ist die berechtigte Furcht, im Falle von Krankheit und des Bewusstseinsverlustes ausgeliefert zu sein, trotzdem noch nicht gebannt. Weil kein noch so ausgefeiltes Papier das leisten kann. Der Mensch ist keine Maschine, für die es eine Gebrauchsanweisung zum Leben und Sterben gibt. Ausgeliefert sind wir im Fall von Krankheit und Siechtum immer. Wir sorgen uns nur, wem und zu welchem Preis.
Nur etwa acht Millionen von rund 80 Millionen Bundesbürgern haben eine Patientenverfügung. Warum? Weil sie fürchten, die Ärzte würden sich nicht daran halten? Weil sie nicht wissen, wie sie ihren Willen aufschreiben sollen? Weil sich im Laufe der Zeit die Vorstellung vom schönen selbstbestimmten Leben ändert?
Das alles sind Gründe, das Verfassen eines Patiententestaments immer wieder hinauszuschieben oder es ganz zu lassen. Aber sie sind nicht entscheidend. Entscheidend ist, dass sich nur die Allerwenigsten in ein stilles Zimmer setzen und glasklar für sich selbst niederschreiben können, wie sie einmal leben oder nicht mehr leben wollen, wenn Demenz sie befällt, wenn Alzheimer sie einholt, wenn der Schlag sie trifft. Für all diese Schicksalsschläge fehlt es dem einzelnen Menschen an konkreter Vorstellungskraft. Wer weiß schon, ob es nicht auch angenehm sein kann, nicht mehr alles hören, sehen und tun zu müssen? Niemand kann wirklich in die Zukunft sehen.
Deswegen müssen wir es mit Heinrich von Kleist halten. Von ihm stammt der Aufsatz über die allmähliche Verfertigung der Gedanken beim Reden. Das schafft Erkenntnis. Selbstgespräche reichen nicht. Wir müssen schon reden mit anderen Menschen. Mit dem Arzt, der über den Fortgang der Krankheit Auskunft gibt, der Aussichten auf Heilung eröffnet oder auch einräumt, wann er mit dem Latein am Ende ist. Das hilft die nächste Wegstrecke zu beurteilen und dafür Wegweiser aufzustellen. Wir müssen reden mit Freunden, Eltern, Kindern oder anderen Angehörigen darüber, was wir uns unter einem schönen und guten Leben vorstellten. Nicht nur ein- oder zweimal zwischen Tür und Angel, sondern immer wieder. So gewinnt man Vertraute, denen man eine Vollmacht geben sollte. Sie können im schlimmsten Fall gemeinsam mit dem Hausarzt, dem behandelnden Mediziner unseren mutmaßlichen Willen beurteilen und danach handeln.
Wir brauchen keine neuen Gesetze, sondern Vertraute, die uns helfen. Wir brauchen eine medizinische Versorgung, die für Beratung und Begleitung in allen Lebenslagen genug Zeit und Geld bereit hält. Das müssen wir uns leisten können - eine schöne Aufgabe für Abgeordnete.

Damir Fras ist unser US-Korrespondent
Olivia Schoeller berichtete zuvor aus Washington
Daniel Haufler ist Redakteur im Ressort Meinung
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