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Leitartikel: Im Zweifel gedopt

Der Sportgerichtshof bestätigt die Sperre gegen Claudia Pechstein auf der Basis von Indizien. Das ist neu, aber kein Präzedenzfall. Vielmehr wird Doping auch eine Frage der Definition. Von Wolfgang Hettfleisch

Wolfgang Hettfleisch ist Sportredakteur der Frankfurter Rundschau.
Wolfgang Hettfleisch ist Sportredakteur der Frankfurter Rundschau.
Foto: FR

Die Reaktion von Claudia Pechstein auf die Bestätigung ihrer Dopingsperre durch den Internationalen Sportgerichtshof war zu erwarten. Sie habe nie gedopt, ließ sich die Eisschnellläuferin aus Berlin nur Minuten nach Bekanntgabe der Entscheidung des CAS zitieren. Und sie kündigte, auch dies keine Überraschung, an, vor dem Schweizer Bundesgericht Berufung einzulegen.

Eigentlich soll der Gerichtshof in Lausanne bei juristischem Streit im Sport das letzte Wort haben. Er soll den Gang vor ordentliche Gerichte vermeiden und so die Verbandsautonomie schützen helfen. Pechstein ist das egal. Seit der Eisschnelllauf-Weltverband ISU die fünfmalige Olympiasiegerin Anfang Juli wegen auffälliger Blutwerte sperrte, ließ sie nichts unversucht, um ihren Ruf als untadelige Sportlerin zu retten. Nie zuvor spielte ein deutscher Athlet angesichts des Verdachts, bei der eigenen Leistung mit unzulässigen Mitteln nachgeholfen zu haben, auf der Klaviatur der Öffentlichkeitsarbeit so hartnäckig und virtuos wie die 37-Jährige.

Das half ihr nicht vor den drei CAS-Richtern, wohl aber in der Wahrnehmung ihrer Landsleute. Die sind mehrheitlich geneigt, der Polizeihauptmeisterin ihre Geschichte der durch wissenschaftliche Spitzfindigkeit und zweifelhafte Methoden geraubten Unschuld zu glauben. Wer kann schon sagen, ob die auffällige Zahl junger roter Blutkörperchen, die zu bestimmten Wettkampfzeiten durch Pechsteins Adern strömten, eindeutig auf Doping hinweist?

Claudia Pechstein und ihre juristischen Berater nutzten zudem ein verbreitetes Missverständnis bei der Beurteilung von Dopingvergehen. Dass im Zweifel für den Angeklagten entschieden werden muss, gilt im Kampf gegen die Seuche, die den modernen Spitzensport befallen hat, ausdrücklich nicht. Dort herrscht der Grundsatz der Beweislastumkehr. "Strict liability" heißt das im Fachvokabular der Welt-Antidopingagentur und meint: Jeder Athlet ist selbst verantwortlich für das, was in seinem Körper gefunden wird, egal, wie es hineingelangt ist. Wer positiv getestet wird, muss seine Unschuld beweisen.

Die Krux mit dem Fall Pechstein ist natürlich, dass ihre vielen Tests im Verlauf einer langen Karriere allesamt negativ waren. Es gibt keinen positiven Befund. Die ISU-Sperre wurde einzig auf der Basis bestimmter Blutparameter ausgesprochen und erregte auch deshalb so viel Aufsehen. Viele erwarten von der nun gefällten Entscheidung des CAS präjudizierende Wirkung. Verbände, heißt es, könnten sich künftig leichter tun, verdächtige Sportler aufgrund physiologischer Indizien aus dem Verkehr zu ziehen. Aber Pechstein taugt nicht zum Präzedenzfall. Vielmehr bestätigt ihr Beispiel, was erfahrene Sportjuristen früh prognostizierten: Die indirekte Beweisführung, die das CAS nun erstmals als Grundlage für eine Dopingsperre anerkannte, muss sich künftig in jedem entsprechenden Verfahren neu bewähren.

Positive A- und B-Proben sind nicht interpretationsbedürftig, abnorme Blutwerte schon. Und der kakophone Chor der Experten zum Fall Pechstein hat in den vergangenen Monaten sehr deutlich gemacht, wie trügerisch das Geläuf sein kann, auf das sich die Sportgerichtsbarkeit da vorwagt.

Dass jene, die den Kampf gegen Doping in vorderster Linie führen, durch die Bestätigung von Pechsteins Sperre trotz allem Mut schöpfen, ist nur menschlich. Sie erleben täglich das frustrierende Hase-und-Igel-Spiel, in dem sie neuen Trends der pharmakologischen, zunehmend mit Mitteln der Gentechnik herbeigeführten Leistungsoptimierung hinterherhecheln.

Es ist ein so ungleicher Kampf, dass, wer sich erwischen lässt, inzwischen eher als dämlich denn als trickreich gelten muss. Falls es überhaupt noch einen halbwegs zuverlässigen Indikator für unzulässiges Körpertuning gibt, dann in Form langfristig kontrollierter Blutprofile. Und Sportler, die wissen, dass es einen erwischen kann, ohne formal erwischt worden zu sein, sind womöglich eher geneigt, sauber zu spielen.

Claudia Pechstein könnte mit Recht einwenden, allgemeine Erwägungen wie diese hätten bei der Beurteilung der nüchternen Fakten ihres Falles nichts verloren. Sie richtet nun all ihre Hoffnung aufs Schweizer Bundesgericht, das gerade eine vom CAS bestätigte Sperre gegen den deutschen Eishockey-Spieler Florian Busch aufhob. Kassiert das Zivilgericht auch das Pechstein-Urteil, wäre das tatsächlich ein Präjudiz. Dann könnte der Sportgerichtshof an Genfer See eigentlich zusperren.

Autor:  Wolfgang Hettfleisch
Datum:  25 | 11 | 2009
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