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Leitartikel: Menschenskind, kein Abstellknopf!

Kinder sind lärmendes Leben. Seid still! Dafür gehen entnervte Nachbarn vor Gericht. Die CSU will die Klagen verbieten. Kinderfreundlichkeit und Toleranz aber sind keine Rechtsfragen. Von Vera Gaserow

Vera Gaserow ist Korrespondentin der Frankfurter Rundschau in Berlin.
Vera Gaserow ist Korrespondentin der Frankfurter Rundschau in Berlin.
Foto: FR

Kinder sind Nervensägen! Bitte den Heiligenschein aufsetzen, wer ihr Getrappel und Gekreisch nie verflucht hätte. Kinder sind Zukunftsmusik. Finger heben, wer diesen Satz nicht unterschreiben wollte. Alles daran ist klug und richtig. Im Prinzip. Wenn in der Realität nicht eher Altmeister Wilhelm Busch regierte: "Musik wird oft nicht schön gefunden, weil sie mit Geräusch verbunden." Zukunft ja! Aber Musik? Nein danke! Abstellen also, den nervigen Kinderlärm, und wenn's schon nicht per Ausknopf geht, dann eben per Anwalt. Gerichte, Vermieter oder Grünflächenämter wissen ein Lied zu singen von den sich häufenden Rechtsstreitigkeiten, in denen Kinder als lärmender Störfaktor vor Gericht stehen. Im Juristendeutsch sind die lieben Kleinen dann "Emissionsquellen". Sie leben nicht einfach, toben oder weinen. Sie verursachen Dezibel. So bürokratisch-hässlich kann "Zukunftsmusik" auch klingen. Dann, wenn eine alternde, sagen wir ruhig vergreisende Gesellschaft ihre Entwöhnung von Kindern auch noch kultiviert.

Ziemlich instinktsicher hat die CSU jetzt dieses Spannungsfeld erkannt und Partei für Kinder und Eltern ergriffen. Nur hat sie mit der schlichten Forderung "Kinderlärm darf kein Grund für Nachbarschaftsklagen sein" auch ein Stück zu kurz gegriffen. Nicht nur weil das Verbot, gegen etwas zu klagen, juristischer Nonsens ist. Sondern weil der gesellschaftliche Konflikt tiefer liegt und sich allein mit rechtlichen Mitteln nicht befrieden lässt. Das zeigt die Reaktion auf die geltende Rechtsprechung, die längst nicht so kinderfeindlich ist, wie sie nach den jüngsten Urteilen zur Verbannung von Kindereinrichtungen aus Wohnanlagen erscheint. Im Mietrecht zumindest hat sich inzwischen fast einhellig die Position durchgesetzt: Nachbarn haben Babyweinen, Kindergeschrei oder Trappeln als normales Alltagsgeräusch zu akzeptieren. Leben ist nun mal nicht geräuschfrei. Kinder lassen sich nicht abstellen wie Radios oder Hobelmaschinen, und Babys mit Schalldämpfer gibt es nirgends zu kaufen. Basta!

Trotz der einhelligen Urteile zugunsten von Kindern und Eltern, ziehen entnervte Nachbarn weiter vor Gericht oder machen sich und ihren Mitmietern den Alltag zur Kampfzone. In der bräuchte es aber eher vermittelnde Blauhelme als Paragrafen.

Was für den privaten Wohnbereich zumindest auf Gerichtsebene vernünftig geklärt ist, bleibt juristischer Skandal, sobald es um den öffentlichen Raum geht. Da werden Kindergärten, Krippen, Jugendtreffpunkte oder Bolzplätze in Wohngebieten nach denselben Lärmschutzverordnungen zugelassen oder verboten wie Supermärkte oder Autowerkstätten. Für Straßenlärm und selbst für Glockengeläut gelten Phon-Privilegien. Für Dezibel aus Kindereinrichtungen gilt Null-Toleranz - mit der fatalen Folge, dass Jugend allmählich aus dem Wohnumfeld verschwindet. Mit Ganztagsschulen und Acht-Stunden-Kitas leben Kinder und Heranwachsende ohnehin immer mehr hinter institutionalisierten Mauern. Der rare öffentliche Raum, in dem sie sich austoben und erproben könnten, wird stetig weiter zubetoniert.

Hier kann und muss die Politik schleunigst umsteuern - mit einer Vorfahrtregelung für Kinder, die weit mehr umfasst als Phonstärken und Paragrafen. Ein Kindergrundrecht in der Verfassung könnte dieses Primat verankern, mit Breitenwirkung nicht nur auf Nachbarschaftsstreit, sondern auf Verkehrsplanung, Umwelt oder Städtebau. Nur da werden gerade die neuen Kinderlobbyisten von der CSU kleinlaut.

Das tiefer sitzende Problem hinter dem Krach um den Kinderlärm wird die Politik jedoch nicht mit Gesetzesänderungen lösen können: die wachsende Reizbarkeit und Dünnhäutigkeit der Gesellschaft, in der die Menschen lieber gegeneinander klagen statt miteinander zu reden. An dieser geringen Toleranzschwelle kratzen dann vor allem die, die anders sind: jünger, lärmender, ja oft auch rücksichtsloser gegenüber einer ruhebedürftigen oder sich zumindest so fühlenden älteren Generation, der drei herumlümmelnde Jugendliche auf einer Parkbank schon als kriminelle Vereinigung erscheinen. Eine Gesellschaft im rasanten demografischen Wandel muss diese Spannungen ernst nehmen und einen klugen Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Bedürfnissen einüben. Sie muss aber vor allem lernen, wieder neugierig zu werden auf das lebendige Potenzial der Jugend. Denn ohne Kinderlärm wird es zwar hübsch still werden in der alternden Gesellschaft, aber auch verdammt langweilig. Ruhe sanft - schon zu Lebzeiten!

Autor:  VERA GASEROW
Datum:  7 | 1 | 2009
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