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Leitartikel: Mit Fehl und Tadel

Das neue Gendiagnostikgesetz soll die Bürger vor dem Missbrauch sensibler Daten schützen. Eine gute Absicht, nur schlecht umgesetzt. Von Karl-Heinz Karisch

Karl-Heinz Karisch ist Wissenschaftsredakteur der Frankfurter Rundschau.
Karl-Heinz Karisch ist Wissenschaftsredakteur der Frankfurter Rundschau.
Foto: FR

Zeig' mir, welche Gene du hast, und ich sage dir, wer du wirst. Fast zehn Jahre haben die Politiker gerungen. Spätestens mit der Entschlüsselung des menschlichen Genoms im Jahr 2003 wurde die Situation brenzlig. Arbeitgeber und Lebensversicherer blickten immer begehrlicher auf die genetischen Daten von künftigen Mitarbeitern und Versicherten, um möglichst gesunde Kandidaten herauszufiltern. Am heutigen Freitag nun wollen Union und SPD mit dem neuen Gendiagnostikgesetz strenge Regeln aufstellen. Unstrittig richtig ist ihr Wunsch, die Bürger vor dem Missbrauch ihrer genetischen Daten zu schützen. Aber die diversen Lobbygruppen haben dafür gesorgt, dass die Regelungen ihnen genügend Schlupflöcher bieten. Und auch die Abtreibungsgegner waren erfolgreich.

Das Positive vorweg: Gentests dürfen nur auf freiwilliger Basis und nach eingehender Beratung durch qualifizierte Ärzte erfolgen. Ob die angesichts der Situation im Gesundheitswesen zur Verfügung stehen, ist allerdings fraglich. Immerhin: Der Bürger erhält einen weitreichenden Schutz für seine genetischen Daten.

Leider ist der Gesetzgeber aber dem Gezeter der Versicherungswirtschaft auf den Leim gegangen. Statt ausnahmslos die Erhebung von Gentests für Lebensversicherungen zu verbieten, steht jetzt das schöne Wort "grundsätzlich" im Gesetzestext. Und grundsätzlich bedeutet immer, dass Ausnahmen möglich sind. In diesem Fall kann von Versicherungsnehmern verlangt werden, bei Lebensversicherungssummen von mehr als 300 000 Euro einen "freiwilligen" Gentest vorzulegen. Sonst kann leider nicht versichert werden.

Angeführt wird von den Versicherern dafür eine angeblich drohende "Antiselektion". Menschen, die später mit einer schweren Erkrankung rechnen, versichern sich demnach häufiger als ihre gesunden Mitbürger. Tatsächlich aber sterben nach wie vor die meisten Menschen an Genussmitteln. Zigaretten, Alkohol oder Süßigkeiten führen zu den bekannten Zivilisationskrankheiten. Diabetes, Herzinfarkt oder Rheuma sind zwar genetisch teilweise begünstigt, aber wie genau die verschiedenen Gene schalten, das wird vom jeweiligen Lebensstil viel stärker bestimmt.

Ausnahmen auch für Arbeitgeber, die besonders riskante Arbeitsplätze anbieten, etwa in der chemischen oder der Atom-Industrie. Statt dort für mehr Sicherheit zu sorgen, darf getestet werden. Übrigens ja auch bisher schon mit herkömmlichen Bluttests.

Das Land Hessen glaubte gar vor einigen Jahren, den Vorreiter spielen zu müssen. Es verlangte von der Tochter eines an der erblichen Nervenkrankheit Chorea Huntington - im Volksmund Veitstanz genannt - leidenden Mannes vor der Verbeamtung einen Gentest. Ihr Recht auf Nichtwissen bestätigten die Richter der Frau seinerzeit. Das legt auch das neue Gesetz nun so fest.

Zwar bleiben vorgeburtliche Tests auf Behinderungen wie Trisomie 21 (Down Syndrom) oder Offenen Rücken erlaubt. Durch die Hintertür haben sich dennoch die Abtreibungsgegner ins Gesetz eingeschrieben. Auf massiven Druck der Union gilt künftig ein Verbot - anders als ursprünglich mit der SPD verabredet - für vorgeburtliche Gentests auf Erkrankungen wie Chorea Huntington oder erblichen Brustkrebs, die erst im Erwachsenenalter auftreten. Dieser Gesetzesteil verletzt aber das Recht der Schwangeren auf Wissen. Die Absicht dahinter tritt klar zutage - direkt nach der Geburt ist der Test erlaubt.

Die SPD wollte wegen dieser Passage das Gesetz nicht scheitern lassen. Denn bislang erfolgen solche Tests noch sehr selten. Das dürfte sich bald ändern. Wie einst bei den Abtreibungen reisen dann Frauen mit Risiko-Schwangerschaften zum Gentest ins liberale Ausland.

Möglicherweise gut gemeint ist zwar das Verbot heimlicher Vaterschaftstests, es geht aber voll an der Realität vorbei. Was immer Justizministerin Zypries geritten hat, die bisherige straflose Rechtswidrigkeit in eine harte 5000-Euro-Strafe zu verschärfen, es ist nicht nachvollziehbar. Zweifelnde Väter müssen künftig erst die Familiengerichte um Erlaubnis für einen Test fragen. Was ein solches Vorgehen für das Verhältnis zu Partnerin und Kindern bedeutet, kann sich auch ein Nichtjurist an fünf Fingern abzählen. Bislang jedenfalls stellten acht von zehn Vätern nach dem (heimlichen) Kuckucks-Kinder-Test fest, dass ihre Zweifel unbegründet waren. Glücklich konnten diese Zweifler sich wieder ihrem Nachwuchs zuwenden. Solch diskretes Glück wird ihnen in Zukunft verwehrt.

Autor:  KARL-HEINZ KARISCH
Datum:  23 | 4 | 2009
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