kalaydo.de Anzeigen

Leitartikel: Nur Mut zu Volkes Willen

Jeder einzelne Deutsche mag volljährig werden, die Gemeinschaft wird vom Staat unmündig gehalten. Dabei braucht unsere repräsentative Demokratie die direkte Korrektur. Von Christian Bommarius

Christian Bommarius schreibt für die Dumont-Redaktionsgemeinschaft.
Christian Bommarius schreibt für die Dumont-Redaktionsgemeinschaft.
Foto: FR

Achtzehn Jahre benötigt ein Deutscher, um die unbeschränkte Geschäfts- und Schuldfähigkeit zu erwerben. 18 Jahre, in denen er nach Überzeugung des Gesetzgebers so viel an Verstand, Weisheit und sozialem Verhalten hinzugewinnt, dass er danach nicht nur den Führerschein machen und den Wehrdienst verrichten darf, sondern auch als Bürger zur Stimmabgabe bei Wahlen der Volksvertretungen im Bund, in den Ländern und Gemeinden gerufen wird. Wer 18 Jahre alt und damit volljährig geworden ist, den betrachtet der Staat als "erwachsen", als Herrn seiner selbst mit allen Rechten und Pflichten im Leben der Gemeinschaft.

Nur die Gemeinschaft selbst, das Volk, kann altern, wie es will, mag es 18, 36 oder inzwischen älter als 60 Jahre werden - niemals, so scheint es, wird das Volk für den Staat erwachsen sein, volljährig und damit in der Lage, in eigenen Angelegenheiten mitzureden und mitzuentscheiden. Denn das Volk ist nicht nur als Mündel geboren. So wie der Linkshänder nicht nach 18 Jahren mit der rechten Hand zu schreiben beginnt, so bleibt für den Staat das Volk zeit seines Lebens ein Mündel.

Die direkte Demokratie mag funktionieren, wo sie will - für Deutschland ist sie ungeeignet. Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid sind in Ländern und Gemeinden vielleicht noch schön und gut, aber auf Bundesebene sind sie weder schön noch gut, sondern schädlich. Wer etwas anderes sagt, der hat die Lehre nicht verstanden, wie sie die Eltern des Grundgesetzes vor bald 60 Jahren der Geschichte abgelauscht haben. Das weiß man doch: Nach den fürchterlichen Erfahrungen mit der direkten Demokratie in der Weimarer Republik wollten die Verfasser des Grundgesetzes niemals wieder dem so leicht verführbaren Volk Mitsprache in öffentlichen Angelegenheiten gewähren.

Deshalb wird bis heute jede einschlägige Änderung des Grundgesetzes verweigert, die die Deutschen von dem auf Dauer fatalen Eindruck befreien würde, nur alle paar Jahre als Stimmvieh bei Bundestagswahlen zu dienen. Deshalb haben sich die Willensbekundungen der Bürger auf Angelegenheiten in den Ländern, in Städten und Gemeinden zu beschränken. Da mögen sie - wie soeben in Bayern geschehen - dem Gesetzgeber mittels Volksentscheid eine Verschärfung des Nichtraucherschutzes abtrotzen oder - wie derzeit in Berlin - gegen die Teilprivatisierung der Wasserbetriebe kämpfen. Das sind Probleme von überschaubarer Komplexität, die der Verstand des ewigen Mündels noch eben zu erfassen vermag. Doch jenseits davon beginnt die Sphäre übergeordneter Interessen, das Wechselspiel von Ursachen und Wirkungen - vom Laien gar nicht, vom Experten punktuell, en gros und en détail allein vom Berufspolitiker zu überblicken -, das Reich des Sachzwangs und der Gremienarbeit.

Die Gründe, mit denen bis heute die direkte Demokratie im Bund verweigert wird, sind im besten Fall unsachlich, im schlimmsten Fall falsch. Letzteres gilt für die Behauptung, der Parlamentarische Rat habe die direkte Demokratie als Konsequenz auf die Erfahrung in der Weimarer Republik verweigert. Erstens hat sich die Versammlung mit der Frage kaum befasst, zweites schrieb sie im Grundgesetz-Artikel 20: "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen ausgeübt." Der Parlamentarische Rat hat seinerzeit lediglich darauf verzichtet, Anwendungsfälle für Abstimmungen zu benennen (abgesehen von der Länderneuordnung), verweigert hat er die direkte Demokratie damit keineswegs.

Mindestens unsachlich sind die Hinweise auf abschreckende Beispiele im Ausland, zuletzt das Votum der Schweizer gegen den Bau von Minaretten. Ein Volksentscheid darüber wäre in Deutschland ebenso unzulässig wie ein - oft drohend in Aussicht gestellter - Plebiszit über die Wiedereinführung der Todesstrafe. Das Grundgesetz verbietet die Diskriminierung bestimmter religiöser Gruppen - hier: der Moslems - ebenso wie die Verletzung der Menschenwürde, die die Todesstrafe bedeutet.

Deutschland ist eine repräsentative Demokratie, die plebiszitäre Elemente nur schwächen würden? Wer das behauptet, dem ist entgangen, dass es die vermeintlich Repräsentierten sind, die seit Jahren den Volksentscheid auf Bundesebene verlangen. Mit anderen Worten: Die Einführung des Plebiszits würde den Mehrheitswillen der Bevölkerung repräsentieren. Etwas Besseres kann einer repräsentativen Demokratie gar nicht passieren.

Autor:  Christian Bommarius
Datum:  6 | 7 | 2010
Kommentare:  Kommentieren
Empfehlen:  E-Mail
Leserbrief:  Leserbrief
Artikel:  Drucken
US-Wahl 2012: Countdown für Obama

Damir Fras ist unser US-Korrespondent
Olivia Schoeller berichtete zuvor aus Washington
Daniel Haufler ist Redakteur im Ressort Meinung
Countdown für Obama - das Weblog zur US-Wahl


Sonderthema
Protest in Libyen.

Tunesien, Ägypten, Libyen, Algerien, Jemen - das Volk wagt den Aufstand gegen die Autokraten. Einige sind gefallen, andere bekämpfen die Revolutionäre bis aufs Blut.

Spezial
Die Gegner von S 21 freuen sich über den Etappensieg.

Seit Februar 2010 laufen Bauarbeiten am Stuttgarter Bahnhof. Diskussion, Hintergründe, Fotostrecken und mehr im FR-Spezial.

Anzeige

In eigener Sache

FR-Online.de möchte Lesern unter vielen Texten zielführende Diskussionen ermöglichen. Die Redaktion prüft Beiträge in verschiedenen Verfahren.

Video
Fotostrecke
Plaßmanns Welt (295 Bilder)
Spezial

Bespitzelung von Beschäftigten, Datenklau, Elena, Swift - Was passiert mit unseren Daten?

Anzeige

 
Quiz
Wissens-Test.

Politik, Sport, Wirtschaft - wie gut sind Sie informiert? Machen Sie den Test mit dem unterhaltsamen Tagesquiz.

Fotostrecke
Plaßmanns Klima (19 Bilder)
Quiz
Der zurückgetretene Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg holt seine Entlassungspapiere im Schloss Bellevue ab (03.03.2011).

Guttenberg hatte einen guten Grund. Aber weshalb sind Horst Köhler oder Richard Nixon abgetreten?

Quiz
Der zurückgetretene Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg holt seine Entlassungspapiere im Schloss Bellevue ab (03.03.2011).

Guttenberg hatte einen guten Grund. Aber weshalb sind Horst Köhler oder Richard Nixon abgetreten?