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Leitartikel: Verfolgerwahn

Jahrelang haben die Bundesanwaltschaft, das Bundeskriminalamt und das Bundesamt für Verfassungsschutz drei Männer lückenlos ausgespäht. Der Schutz der Privatsphäre ist nichts mehr wert. Von Christian Bommarius


Foto: FR

Was ist ein Unverdächtiger? Ein Unverdächtiger ist ein Verdächtiger, der sich dem Verdacht mit List und Tücke erfolgreich entzieht. Was sind staatliche Überwachungsmaßnahmen? Von den Sicherheitsbehörden veranlasste und von einem Richter genehmigte Ermittlungsmethoden, die sich umso intensiver gegen Unverdächtige richten, je weniger sich ihnen gegenüber - infolge ihrer List und Tücke - ein Verdacht begründen lässt. Und was ist der grundrechtlich verbürgte Schutz der Privatsphäre? Er ist das Papier nicht wert, auf dem er steht, wenn das die Perspektive ist, mit der die Sicherheitsbehörden in Deutschland ihre Arbeit verrichten.

Jahrelang haben die Bundesanwaltschaft, das Bundeskriminalamt und das Bundesamt für Verfassungsschutz drei Männer lückenlos ausgespäht, haben Telefonate abgehört, E-Mails gelesen, ein Auto verwanzt, haben die Privatsphäre von drei Menschen vernichtet, weil sie glaubten, diese seien Gründer einer kriminellen Vereinigung, der "militanten gruppe". Belastendes haben sie nie gefunden, aber sie glaubten, das sei nur eine Frage der Zeit; Entlastendes haben sie unterschlagen, weil sie glaubten, das störe den Gang der Ermittlungen, beeinträchtige also ihren Glauben an das Entstehen des Verdachts. Natürlich, Glaube kann Berge versetzen; hier hat es nur dazu gereicht, die Vorschriften der Strafprozessordnung beiseitezuschieben.

Vom ersten bis zum letzten Tag, vom Beginn der Ermittlungen bis zur Feststellung ihrer Rechtswidrigkeit durch den Bundesgerichtshof vor einigen Wochen hatten die Sicherheitsbehörden nie einen begründeten Verdacht, der Ermittlungen gerechtfertigt hätte. Im Gegenteil: Die Ermittlungen wurden nicht betrieben, weil ein Verdacht sie nahelegte, vielmehr dienten sie keinem anderen Zweck, als - um jeden Preis - Indizien für einen Verdacht zu finden. Dieses eigenwillige Verfahren hat der englische Autor Lewis Carroll bereits am Beispiel des Schachspiels beschrieben: "Also das ist zum Beispiel der königliche Läufer. Er sitzt jetzt gerade seine Strafe ab im Kerker; und der Prozess fängt erst Mittwoch in acht Tagen an; und das Verbrechen kommt natürlich erst ganz am Schluss." - "Angenommen, er begeht das Verbrechen gar nicht?" - "Umso besser! Oder etwa nicht?" Aber was in der Welt von "Alice hinter den Spiegeln" märchenhaft funktioniert, ist in der Praxis der Strafverfolgung katastrophal.

Das rechtsstaatliche Versagen der Sicherheitsbehörden ist zwar nicht die Regel, aber auch keine rare Entgleisung, die das Funktionieren des Ganzen eher bestätigt als in Frage stellt. Der BGH-Ermittlungsrichter hat die Überwachungsmaßnahmen über die Jahre hinweg rund 40 Mal ohne zu zögern bestätigt, obwohl - wie jetzt der 3. Strafsenat des BGH befand - "zu keinem Zeitpunkt" ein ausreichender Tatverdacht bestand. Derjenige, der die Sicherheitsbehörden von ihrem Verfolgerwahn hätte kurieren müssen - der Ermittlungsrichter des BGH - , war selbst von ihm befallen.

Die Bundesanwaltschaft betrachtet sich selbst gern als die "objektivste Behörde der Welt". Dieses Selbstbild war im Verfahren gegen die "militante gruppe" - die sich zu mehreren Brandanschlägen bekannt und inzwischen aufgelöst hat - so seriös wie das Bekenntnis eines Anthropophagen, ein Menschenfreund zu sein; er hat sie halt zum Fressen gern. Ein ums andere Mal hat der Bundesgerichtshof die obersten Ermittler zur Objektivität gezwungen. So war es, als der BGH im Herbst 2007 den Haftbefehl gegen einen linken Soziologen aufhob, den die Bundesanwälte verdächtigten, Mitglied der "militanten gruppe" zu sein. Es fehlte der dringende Tatverdacht. Und so war es auch, als der BGH wenige Wochen später die Begründung der Entscheidung nachlieferte und dem Verfahren damit die von der Bundesanwaltschaft trotzig behauptete Dramatik nahm. Diese hatte die "militante gruppe" als Terror-Organisation eingestuft und musste sich nun von den Karlsruher Richtern belehren lassen, dass ein paar brennende Autos noch nicht den Bestand der Bundesrepublik bedrohen und dass ein paar aggressive Simpel, die sich dieser Brandstiftungen bezichtigen, zwar vom Staat verfolgt werden müssen, aber eben nicht mit der ganz großen Keule: Die "militante gruppe" sei keine terroristische, sondern nur eine kriminelle Vereinigung.

Allerdings hat der BGH nicht ahnen können, dass eine Behörde, die vom Verfolgerwahn befallen ist, nur die ganz große Keule schwingt. Mit ihr erschlägt sie Verdächtige und Unverdächtige gleichermaßen - also ganz objektiv.

Autor:  Christian Bommarius
Datum:  20 | 6 | 2010
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