Als Hesse im Landtag wäre Otto Schily besser gefahren denn als Bayer im Bundestag. Der Polit-Oldie der SPD wollte der Öffentlichkeit nicht verraten, ob er als Abgeordneter noch beträchtliche Nebeneinkünfte als Anwalt erzielte. Doch er muss, sagt das Bundesverfassungsgericht. So sehe es das Abgeordnetengesetz für den Bundestag vor.
Anders im hessischen Landtag. Auch da gilt zwar seit 2007 eine Regelung, die Transparenz schaffen soll. Aber gerade der Fall Schily ginge hier ganz anders aus. Nach dem hessischen Gesetz reicht es, wenn ein Rechtsanwalt veröffentlicht, dass er auch mit Abgeordneten-Sitz noch weiter als Rechtsanwalt arbeitet. Wie viele Mandate er berät, wie viel er ungefähr damit verdient - das erfahren die Bürger nicht.
Es gibt viele Schilys in Hessen. Ein Dutzend Abgeordnete gibt an, weiter als Rechtsanwälte zu arbeiten. Ein weiteres halbes Dutzend Parlamentarier verdient sich als Unternehmensberater ein Zubrot. Nur einer von ihnen aber verrät der Bevölkerung, was er damit verdient: Frank Kaufmann, Grüne, kommt auf einen Betrag unter 12000 Euro im Jahr. Er sagt das freiwillig. Das hessische Gesetz zwingt ihn nicht dazu. Doch die Grünen haben sich entschlossen anzugeben, was sie verdienen - zumindest in etwa, eingeteilt in jene drei Einkommensstufen, die der Bundestag für seine Mitglieder vorschreibt.
Jetzt macht das gute Vorbild der einstigen Alternativpartei Schule. Auch die Abgeordneten von SPD und Linken im Landtag wollen demnächst veröffentlichen, welche Einkünfte sie haben.
Tatsächlich zeigt sich nach den ersten beiden Jahren Erfahrung mit dem hessischen Abgeordnetengesetz, dass die Oppositionsparteien recht hatten. Der hessische Tiger ist zahnloser als sein Artgenosse in Berlin.
Viel gerühmt hatten CDU und FDP, dass in Hessen nicht nur Einkommensstufen angegeben werden müssten, sondern Beträge auf Heller und Pfennig. Doch die Realität zeigt, dass es diese Angaben praktisch nie gibt. Nur CDU-Fraktionschef Christean Wagner macht hier eine lobenswerte Ausnahme.
Transparenzregeln sind nützlich, nicht nur zur Kontrolle von Interessenkonflikten. Sie zeigen Bürgern auch, wo sich Politiker engagieren. Es ist schließlich erfreulich, wenn Abgeordnete sich auch während ihrer Zeit im Parlament noch entsinnen können, wie es in einem anderen Beruf zugeht.
Das darf nur nicht so weit gehen, dass sie das Mandat nebenbei erledigen, um im anderen Beruf viel Geld zu scheffeln. So etwas aber wäre besser zu erkennen, wenn das hessische Parlament die Regeln des Bundestags übernehmen würde. Die Grünen zeigen, dass das nicht weh tun muss.