Es ist erfreulich, dass Politiker nicht immer wissen, was sie tun. Hätten die Mitglieder des Parlamentarischen Rates 1948/49 nur geahnt, was sie in ihren Beratungen über das Grundgesetz mit dem Bundesverfassungsgericht aus der Taufe hoben, hätte mancher von ihnen die Stunde der Geburt verwünscht.
Allen war bewusst, dass dieses Gericht als Hüter der Verfassung mächtig werden würde, aber dass es binnen weniger Jahre das mächtigste Verfassungsgericht der Welt sein und sich als unabhängiger Akteur neben dem Bundestag, dem Bundesrat und der Bundesregierung etablieren würde, hatte kaum einer erwartet. Es war nicht nur die Macht, die das Grundgesetz dem Karlsruher Gericht zuwies, die ihm zum herausragenden Rang verhalf, mehr noch war und ist es die Rechtsprechung seiner beiden Senate, die das Gericht zur angesehensten Institution der Bundesrepublik werden ließ.
2007 sorgen die Richter mit ihrem Urteil zum Unterhaltsrecht dafür, dass alle Kinder den gleichen Anspruch auf Versorgung haben, egal ob sie aus ehelichen oder aus nichtehelichen Verbindungen stammen.
2004 setzt das Gericht Eingriffen in die Privatsphäre Grenzen. Äußerungen, die zum Kernbereich privater Lebensgestaltung gehören, dürfen beim Abhören von Wohnräumen nicht erfasst werden.
2003 untersagt Karlruhe dem Land Baden-Württemberg, das Tragen eines Kopftuch zu verbieten ohne dass dafür eine gesetzliche Grundlage besteht. Hintergrund war der Fall einer muslimischen Lehrerin, der der Eintritt in den Schuldienst verweigert wurde, weil sie während des Unterrichts ein Kopftuch tragen wollte.
2002 bestätigen die Richter eingetragene Lebenspartnerschaften: die Gleichberechtigung von Homosexuellen widerspreche nicht dem Schutz von Ehe und Familie.
1995 entschieden die Richter, dass Tucholsky-Zitat „Soldaten sind Mörder“ dürfe straffrei verwendet werden - und schützten damit die Meinungsfreiheit.
Mit dem Kruzifix-Urteil 1995 erklärten die Richter Bayerns Schulgesetz für verfassungswidrig, das das Anbringen von Kreuzen in jedem Klassenraum vorschrieb.
Im Urteil zu den Protesten gegen das Atomkraftwerk Brokdorf stärkten die Richter 1985 die Versammlungsfreiheit. Sie legten unter anderem fest, dass spontane Demonstrationen nicht anmeldepflichtig sind.
1983 erklärt Karlsruhe die anberaumte bundesweite Volkszählung für verfassungswidrig, weil sie erheblich in die Grundrechte des Einzelnen eingreife. Das Gericht erkennt erstmals das Recht auf informelle Selbstbestimmung als Grundrecht an - und errichtet damit einen Meilenstein des Datenschutzes.
1971 muss Karlsruhe darüber entscheiden, ob der Roman "Mephisto" von Klaus Mann veröffentlicht werden darf, dessen Hauptfigur den Schauspieler Gustaf Gründgens zum Vorbild hat. Der Spruch gilt als Grundsatzurteil zur Abwägung von künstlerischer Freiheit und Persönlichkeitsrecht - obwohl die Richter zu keinem klaren Votum kamen. Der Roman wurde 1981 veröffentlicht.
1960 definiert das Bundesverfassungsgericht die Gewissensentscheidung - und ermöglicht es damit jungen Männern, den Kriegsdienst zu verweigern.
1959 kippt das Gericht den so genannten Stichentscheid, den die Bundesregierung im Gleichberechtigungsgesetz von 1957 verankert hatte. Danach hätte der Mann immer das letzte Wort gehabt, falls Vater und Mutter in Erziehungsfragen uneins wären.
Was das Grundgesetz den Deutschen zu sagen hat, das sagt es – seit 60 Jahren – durch das Bundesverfassungsgericht. Erst die Richter haben die Menschen- und Bürgerrechte zum Sprechen gebracht, und was sie dem Grundgesetz in ihren inzwischen 188 810 Entscheidungen (Stand: 31. Dezember 2010) entlockten, das hat nicht nur die politischen, mehr noch die gesellschaftlichen Verhältnisse ein ums andere Mal zum Tanzen gebracht. Die Gleichberechtigung der Frauen, die Gleichbehandlung nichtehelicher Kinder, Hafterleichterungen für Strafgefangene, die Anerkennung der Homo-Ehe, und so fort – ohne die Entscheidungen aus Karlsruhe wäre die Bundesrepublik eine andere Republik, weniger liberal, weniger offen, weniger zivil.
Von Anfang an hat das Bundesverfassungsgericht den Bürgern die Möglichkeiten der Demokratie aufgezeigt und damit die Entwicklung eines demokratischen Bewusstseins beschleunigt – das macht das Gericht bis heute so enorm populär. Und ebenfalls von Anfang an hat das Gericht die staatlichen Gewalten immer wieder an die Grenzen der Demokratie erinnert und sie zur Einhaltung gezwungen – das hat ihm immer wieder aus der Politik den Vorwurf eingetragen, selber Politik zu machen und sich zum „Diktator Deutschlands“ (Konrad Adenauer) aufzuschwingen.
In dieser Kritik lebt die noch aus der Weimarer Republik vertraute Ansicht fort, Verfassungsrecht und Politik ließen sich trennen wie die Guten ins Töpfchen und die Schlechten ins Kröpfchen. Das ist ein Irrtum. Zwar ist nicht jeder politische Streit ein Verfassungsstreit, aber jeder Verfassungsstreit ist ein politischer Streit. Das galt nicht nur für die nach Karlsruhe getragenen Auseinandersetzungen um die Abtreibung oder die Homo-Ehe, erst recht gilt es für die klassischen Konflikte bei den Staatsgeschäften.
Seit dem ersten großen Konflikt – dem Streit um die Wiederbewaffnung Anfang der 50er-Jahre – hat sich das Karlsruher Gericht im Großen und Ganzen als unabhängiger Akteur bewährt, der sich nicht den Erwartungen einer Bundesregierung oder einer Parteizentrale verpflichtet fühlte, sondern dem Buchstaben und dem Geist des Grundgesetzes. Mindestens eine, allerdings folgenschwere Ausnahme haben die Karlsruher Richter allerdings vor 15 Jahren gemacht. Am 14. Mai 1996 billigten sie die vom Bundestag beschlossene Zerschlagung des Grundrechts auf Asyl. Das Parlament hatte die bedingungslose Formel „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“ (Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG) sinngemäß um die Worte ergänzt: „Sofern sie es nicht gerade in Deutschland begehren.“ Damit war zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik ein Grundrecht de facto beseitigt worden. Politik und Gericht hatten letztlich vor dem hysterisch ausländerfeindlich aufgeladenen Zeitgeist kapituliert.
Zwar können auch die Hüter der Verfassung den Umbau des Rechts- in einen Präventionsstaat nicht per Urteil verbieten. Aber in der Verteidigung der Menschen- und Bürgerrechte vor den Ansprüchen einer Sicherheitspolitik, die im Zeichen der Terror-Bekämpfung in der Privatheit nur noch ein Refugium von Terroristen erkennt und im Datenschutz nichts anderes als Täterschutz, haben sie sich im vergangenen Jahrzehnt tapfer geschlagen.
„Ich gehe bis nach Karlsruhe!“ Diese Drohung des selbstbewussten Bürgers ist zum geflügelten Wort geworden – der Publizist Rolf Lamprecht hat jüngst seine vorzügliche Geschichte des Bundesverfassungsgerichts danach benannt. Jahrzehntelang hatte Karlsruhe in Deutschland das letzte Wort. Das ist vorbei. Denn längst sind der Europäische Gerichtshof in Luxemburg und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg in Konkurrenz zum Bundesverfassungsgericht getreten. Der Preis der Europäisierung ist nicht nur in Euro zu entrichten.

Damir Fras ist unser US-Korrespondent
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Daniel Haufler ist Redakteur im Ressort Meinung
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