Die Moralisierung des Falles Kachelmann hat zu einer ungehemmten öffentlichen Vorverurteilung beigetragen. Den unrühmlichsten Beleg hat Alice Schwarzer geliefert. Die von Opferverbänden befürchtete Wirkung ist so bedrückend wie paradox.
Jörg Kachelmann in unbeschwerten Tagen.
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Jörg Kachelmann in unbeschwerten Tagen.
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Jörg Kachelmann hat seiner Ex-Freundin Sabine W. Gewalt angetan. Der Wettermoderator hat ihr das Blaue vom Himmel herunter erzählt, er hat sie belogen und betrogen. Gemessen am Ideal, das Sabine W. – wie viele andere Menschen – von einer gelingenden Partnerschaft im Sinn haben dürfte, ist dieser Verrat eine schwere Beziehungstat.
Trotzdem ist Jörg Kachelmann freigesprochen worden. Für solche Form von Betrug und Gewalt, wie er sie verübt hat, kennt das Strafgesetzbuch keine Paragrafen. Die Begriffe sind gleich, die Rechtsräume aber strikt voneinander geschieden. Nur ist genau diese Trennlinie in der öffentlichen Wahrnehmung des Prozesses gegen Kachelmann mehr und mehr verwischt worden. Es ging nämlich schon lange nicht mehr um die Frage, ob es in der Nacht vom 8. auf den 9. Februar 2010 zu erzwungenem Sex zwischen Kachelmann und W. gekommen war – worüber das Gericht einzig zu befinden hatte und wozu es sich in Anbetracht entgegengesetzter Aussagen der beiden Beteiligten kein hinreichendes Urteil bilden konnte. Es ging nicht um die „Wahrheit“ in diesem Fall, die sich „Tatort“-kompatibel auf die Frage zuspitzen lässt: „War er’s, oder war er’s nicht?“
FR-Chefredakteur Joachim Frank.
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Vielmehr saß eine Nation zu Gericht über das Liebesleben eines Mannes. Medien schwangen sich zu Prozessparteien auf – mit eigenen Ermittlungen, mit Zeugenaussagen, Plädoyers und Schuld- oder Freisprüchen zuhauf. Die Öffentlichkeit selbst konnte sich ja von Kachelmann getäuscht fühlen: Das Bild des Schluffis vom Dienst aus dem Wetterbericht löste sich mit jedem neuen Detailbericht über Kachelmanns Sexualpraktiken immer weiter auf.
Diese – vielleicht unbewusste – Moralisierung des Falls hat zu einer ungehemmten öffentlichen Vorverurteilung beigetragen. Für Sabine W. bleibt nach dem gestrigen Urteil statt Genugtuung vor allem die Erfahrung von Zerstörung, auch Selbstzerstörung. Und Kachelmann wird durch den Freispruch mitnichten zum freien Mann. Er bleibt auf lange Sicht Gefangener einer Rufvernichtung, wie es sie selten gab.
Der Kachelmann-Freispruch in Zitaten
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Der Kachelmann-Freispruch in Zitaten
„Wir entlassen den Angeklagten und die Nebenklägerin mit einem möglicherweise nie mehr aus der Welt zu schaffenden Verdacht, ihn als potenziellen Vergewaltiger, sie als potenziell rachsüchtige Lügnerin.“ - Der Vorsitzende Richter Michael Seidling bei der Urteilsverkündung gegen Jörg Kachelmann vor dem Landgericht Mannheim.
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„Es bleibt alles offen.“ - Frauenrechtlerin Alice Schwarzer zum Freispruch von Jörg Kachelmann in Mannheim.
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„Mit dem Freispruch muss man zufrieden sein (...). Was wir dann hinterher gehört haben, war von einer Erbärmlichkeit, die ihresgleichen sucht in einem Gerichtssaal.“ - Kachelmann-Anwalt Johann Schwenn nach der Urteilsverkündung.
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„Das Gericht prüft nicht, ob ein Angeklagter unschuldig ist. Es prüft nur, ob er schuldig ist.“ - Der Regensburger Strafrechts-Professor Henning Ernst Mueller.
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„Das Interessante ist ja auch, dass mittlerweile Gerichtsreporter auch Talkshowbewohner geworden sind.“ - „Süddeutsche“-Autor Hans Leyendecker über die Rolle der Medien im Prozess.
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„Rechtsstaatliche Verfahren drohen ausgehebelt zu werden, wenn die Beweisaufnahme vom Gerichtssaal in Talkshows verlagert wird.“ - Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) in einem Interview mit der „Passauer Neuen Presse“.
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„Der Freispruch ist ein Freispruch dritter Klasse.“ - Der Anwalt der Nebenklägerin, Thomas Franz, am Dienstag zu dem Urteil.
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Der Vergewaltigungsprozess gegen Jörg Kachelmann endet mit einem Freispruch. Zurück bleiben zwei Menschen unter Verdacht. Es folgen Zitate zum Kachelmann-Urteil...
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Kachelmann-Prozess: Die Akteure
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Kachelmann-Prozess: Die Akteure
«Sabine W.»: Die Radiomoderatorin, die in den Medien oft «Sabine W.» genannt wird (manchmal aber auch «Simone W.» oder «Silvia May») war elf Jahre lang die Geliebte von Jörg Kachelmann. Sie beschuldigt den Moderator, er habe sie mit einem Messer bedroht und vergewaltigt. Im Verfahren tritt sie als Nebenklägerin auf. Nachdem sie zum Prozessauftakt überraschenderweise vor Gericht erschienen war, blieb sie den Verhandlungen größtenteils fern - was völlig normal ist, da sie selbst auch als Zeugin aussagte. Zu den Plädoyers erschien die schlanke 38-Jährige wieder vor Gericht. Sichtlich angespannt verfolgte sie die Schlussvorträge, mit dem Rücken zum Publikum sitzend, das Gesicht meist hinter den blonden Haaren verborgen. Als Verteidigerin Andrea Combé erst ihre Aussagen und dann ihre Persönlichkeit sezierte, wollen manche gesehen haben, dass sie weinte.
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Lars-Torben Oltrogge: Der 36 Jahre alte Staatsanwalt mit der markanten Lockenmähne vertritt die Anklage. Im Prozess übernimmt er auf der Seite der Anklage weitgehend die Verhandlungsführung. Oltrogge gilt als guter Jurist, als hartnäckig und entscheidungsfreudig. Angriffe der Verteidigung pariert er meist souverän. Im Gerichtssaal klingt er mitunter recht scharf - was allerdings auch an seiner hohen Stimmlage liegen dürfte. Im persönlichen Gespräch wirkt Oltrogge sehr reflektiert; insgesamt lässt er aber keinen Zweifel daran, dass er von der Schuld Kachelmanns überzeugt ist.
Oskar Gattner: Der erfahrene Oberstaatsanwalt ist Oltrogges Vorgesetzter, überlässt ihm aber weitgehend die Verhandlungsführung. Der 61-Jährige wirkt ruhig und umgänglich. Im Prozess allerdings ließ er sich von Kachelmanns Verteidiger Schwenn provozieren. So bezeichnete Schwenn die Staatsanwälte als «um einiges verdächtiger als Herr Kachelmann» und nannte sie «Tatverdächtige». Irgendwann platzte Gattner der Kragen; mit wutrotem Kopf keilte er zurück: «Sie können hier nicht von Ihrem Recht auf Narrenfreiheit Gebrauch machen!» Sonst, wie gesagt, wirkt er sehr ausgeglichen; manche Rechtsanwälte freuen sich, dass sie bei Besprechungen in seinem Dienstzimmer sogar rauchen dürfen.
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Thomas Franz: Er ist der Anwalt von Kachelmanns Ex-Geliebter, die als Nebenklägerin auftritt. Franz agiert im Gerichtssaal äußerst zurückhaltend. Es ist nicht aufgefallen, dass er bei den öffentlichen Vernehmungen auch nur eine Frage gestellt hätte. Allenfalls beantragte er bei Befragungen von Zeugen und Gutachtern den Ausschluss der Öffentlichkeit, um die Intimsphäre seiner Mandantin zu schützen. Franz ist als Anwalt auf die Vertretung von Opfern vor Gericht spezialisiert. Er ist stellvertretender Landesvorsitzender des Opferschutzvereins Weißer Ring in Baden-Württemberg und sitzt für die CDU im Gemeinderat von Ketsch (Rhein-Neckar-Kreis). Von Medienarbeit hält der studierte Betriebswirt und Jurist nach eigenen Angaben nicht viel. Der Prozess werde nicht per Abstimmung entschieden, argumentiert er.
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Andrea Combé: Die Pflichtverteidigerin begleitet Jörg Kachelmann seit Prozessbeginn. Von seinem Anwaltswechsel blieb sie unberührt. Die zierliche Heidelbergerin wurde Strafverteidigerin, weil sie bei Ungerechtigkeiten «rasend wird», wie sie einst in einem Interview sagte. Im Kachelmann-Prozess überließ sie Wahlverteidiger Johann Schwenn meist das Wort. Bei den Plädoyers hatte die 52-Jährige aber das erste Wort. Bundesweit bekannt wurde die Heidelbergerin unter anderem mit der Verteidigung des «Bombenlegers von Viernheim», der im August 2009 zwei Wohnhäuser mit Sprengsätzen angegriffen hatte. Die Strafprozessordnung schreibt vor, dass ein Angeklagter ab einer bestimmten Schwere des Tatvorwurfs in jedem Fall einen Pflichtverteidiger erhält - auch zusätzlich zu einem Wahlverteidiger.
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Johann Schwenn: Es war eine der großen Überraschungen des Prozesses: Ende November trennte sich Kachelmann von seinen Anwälten Reinhard Birkenstock und Klaus Schroth - und mandatierte Johann Schwenn. Ein ehemaliger Mandant soll ihm den Hamburger Verteidiger empfohlen haben. Der ging sofort auf Konfrontationskurs: Die Staatsanwälte nannte er «um einiges verdächtiger als Herr Kachelmann», den Therapeuten des mutmaßlichen Opfers bezeichnete er als «Scharlatan», er beantragte, die Redaktionen der Zeitschriften «Bunte» und «Focus» zu durchsuchen, weil er eine Medienkampagne vermutet. Gelegentlich rügte er die Richter, wenn sie seiner Meinung nach einen unpassenden Gesichtsausdruck machten. Kachelmann ist nicht der erste prominente Mandant des 64-Jährigen: Schwenn vertrat unter anderem Markus Wolf, Jan Ullrich, Gregor Gysi und Jan Philipp Reemtsma.
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Michael Seidling: Der 60-Jährige ist Vorsitzender Richter der 5. Großen Strafkammer des Landgerichts Mannheim. Es ist nicht sein erster großer Prozess: 2003 verurteilte er den ehemaligen Flow-Tex-Boss Manfred Schmider wegen eines der größten Betrugsfälle der Nachkriegsgeschichte zu elfeinhalb Jahren Haft. Dennoch machte Seidling nicht immer den souveränsten Eindruck - etwa, als er sich zunächst kategorisch weigerte, «Sabine W.» über ein Zeugnisverweigerungsrecht zu belehren und es dann unter dem Eindruck eines Befangenheitsantrags doch tat.
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Alice Schwarzer: Die Journalistin und Feministin begleitete den Prozess als Kolumnistin für die Bild-Zeitung. Dafür kritisierte sie unter anderem der Süddeutsche-Autor Hans Leyendecker, der ihr vorwarf, sie habe sich selbst zum Mittelpunkt gemacht, statt als Berichterstatterin zu fungieren.
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Jörg Kachelmann: Seit mehr als acht Monaten schweigt Jörg Kachelmann vor Gericht. In den Verhandlungspausen plaudert der 52-jährige Schweizer dagegen gewohnt locker mit seinen Anwälten, Pflichtverteidigerin Andrea Combé hilft er galant in die Robe. Der Gründer des Wetterdienstes Meteomedia, den viele Fernsehzuschauer als sympathischen und etwas chaotischen Moderator kennen, hat in Deutschland die Wettervorhersage umgekrempelt. 2002 übernahm Kachelmann in der ARD die Sendung «Das Wetter im Ersten». Locker und manchmal flapsig erklärte der Journalist die an- und abziehenden Fronten und machte den Wetterbericht zur Mini-Unterhaltungsshow. Rund ein Jahr nach seiner Festnahme ging Kachelmann in Deutschland wieder auf Sendung: Anfang März präsentierte er beim Privatradio Primavera in Aschaffenburg das Wetter.
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Der Fall Kachelmann
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22. März 2010: Kachelmanns Anwalt Reinhard Birkenstock weist die Vergewaltigungsvorwürfe als „frei erfunden“ zurück.
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19. Mai 2010: Wegen des Verdachts der Vergewaltigung in einem besonders schweren Fall und gefährlicher Körperverletzung erhebt die Mannheimer Staatsanwaltschaft Anklage.
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1. Juli 2010: Das Landgericht Mannheim will den Haftbefehl nicht aufheben. Kachelmann sei weiter dringend tatverdächtig. Sein Anwalt hatte Haftbeschwerde eingelegt.
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9. Juli 2010: Das Landgericht Mannheim eröffnet das Hauptverfahren gegen den Moderator. Kachelmann soll sich vom 6. September an vor Gericht verantworten.
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29. Juli 2010: Das Oberlandesgericht Karlsruhe hebt den Haftbefehl gegen Kachelmann auf. Es bestehe kein dringender Tatverdacht mehr.
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6. September 2010: Der Prozess vor dem Landgericht Mannheim beginnt - und wird gleich wieder vertagt. Kachelmanns Anwälte hatten zuvor Befangenheitsanträge gegen zwei Richter gestellt. Das mutmaßliche Opfer erscheint überraschenderweise vor Gericht.
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Das Medieninteresse an dem Fall ist riesig. In den folgenden Monaten wird der Angeklagte bei jeder An- und Abfahrt am Gerichtsgebäude abgelichtet.
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13. September 2010: 2. Verhandlungstag. Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge (l., neben ihm Staatsanwalt Oskar Gattner) verliest die Anklage. Demnach soll Kachelmann seine langjährige Geliebte mit einem Messer bedroht und vergewaltigt haben. Kachelmann sagt bis auf seine Personalien nichts.
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18. Oktober 2010: 10. Verhandlungstag. Die Vernehmung des mutmaßlichen Opfers beginnt unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Sie wird vier Verhandlungstage lang dauern.
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25. Oktober 2010: 12. Verhandlungstag. Die ehemalige Geliebte Kachelmanns hält vor Gericht an ihren Beschuldigungen fest. Bei ihrer Ankunft am Landgericht erregt sie Aufsehen: Um sich vor den Fotografen zu schützen, hält sie sich ein Buch vor den Kopf. Titel: „Der Soziopath von nebenan“.
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29. November 2010: Kachelmann wechselt überraschend seine Verteidiger - Reinhard Birkenstock und Klaus Schroth beenden das Mandat, es übernimmt der Hamburger Strafverteidiger Johann Schwenn.
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8. Dezember 2010: 18. Verhandlungstag. Schwenn beantragt, die Redaktionen der Zeitschriften „Bunte“ und „Focus“ durchsuchen zu lassen. Er wirft den Blättern vor, sie wollten mit „gekauften Zeuginnen“ den Prozess beeinflussen. Deshalb will Schwenn Schriftstücke und Datenträger sicherstellen lassen.
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20. Dezember 2010: 21. Verhandlungstag. Ein Experte des Landeskriminalamts wird zu den Ergebnissen der genetischen Untersuchungen vernommen. Weder an der Messerspitze noch am Rücken der Klinge finden sich DNA-Spuren, auch nicht des mutmaßlichen Opfers. Kachelmann soll der Frau jedoch den Messerrücken an den Hals gedrückt haben.
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1. Februar 2011: 25. Verhandlungstag. Der Heidelberger Rechtsmediziner Rainer Mattern kann weder ausschließen noch bestätigen, dass sich das mutmaßlich Opfer seine Verletzungen selbst zugefügt hat.
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25. März 2011: 34. Verhandlungstag. Das mutmaßliche Opfer wird nochmals vernommen. Die Öffentlichkeit bleibt ausgeschlossen. Wie der Vorsitzende Richter Seidling anschließend mitteilt, bleibt die Frau bei ihren Vorwürfen.
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25. März 2011: 34. Verhandlungstag. Das mutmaßliche Opfer wird nochmals vernommen. Die Öffentlichkeit bleibt ausgeschlossen. Wie der Vorsitzende Richter Seidling anschließend mitteilt, bleibt die Frau bei ihren Vorwürfen.
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31. März 2011: 36. Verhandlungstag. Die Staatsanwälte Oskar Gattner und Lars-Torben Oltrogge berichten, dass Kachelmanns Ex-Geliebte die Ermittler zunächst hartnäckig in einem Punkt belogen hat. Am Tatverdacht ändert das für die Staatsanwälte nichts.
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5. Mai 2011: 39. Verhandlungstag. Der Psychiater Hartmut Pleines wird zur Schuldfähigkeit Kachelmanns befragt. Ergebnis: Kachelmann zeige „keinen Hinweis auf gröbere psychische Störungen“. Auch eine narzisstische Persönlichkeitsstörung schließt Pleines aus.
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18. Mai 2011: 42. Verhandlungstag. Die Staatsanwaltschaft hält Kachelmann weiterhin für schuldig. Sie fordert in ihrem Plädoyer eine Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten.
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24. Mai 2011: 43. Verhandlungstag. Die Verteidigung beantragt Freispruch für Kachelmann. Insgesamt dauert der Prozess 44 Verhandlungstage (einschließlich Urteil), es werden mehr als 30 Zeugen gehört. Die Anklageschrift umfasst 11 Seiten. 49 Journalisten sind akkreditiert.
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31. Mai 2011: Das Landgericht Mannheim spricht Kachelmann vom Vorwurf der Vergewaltigung frei. Die Richter sehen es als nicht erwiesen an, dass der 52-Jährige im Februar 2010 seine damalige Freundin mit einem Messer bedroht und vergewaltigt hat.
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20. März 2010: Der Moderator und Schweizer Staatsbürger Jörg Kachelmann wird nach seiner Rückkehr aus Kanada am Frankfurter Flughafen festgenommen, weil er in der Nacht vom 8. auf den 9. Februar 2010 seine Ex-Freundin vergewaltigt haben soll. Kachelmann gehörte zum Team der ARD bei den Olympischen Spielen in Vancouver.
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Alice Schwarzer: die Nemesis in Lila
Darum ist sein Fall für die Medien noch lange nicht erledigt – weder für seine Parteigänger noch für die publizistischen Hilfstruppen der Nebenklägerin. Weit mehr als Kachelmanns Moral gehört das eigene Ethos auf die Agenda der Medien. Den unrühmlichsten Beleg, wie das ganze Verfahren von einem Strafprozess zum Sittentribunal umfunktioniert worden ist, hat Alice Schwarzer geliefert. Als „Beobachterin“ für die Bild-Zeitung ist sie vom Vorwurf der Vergewaltigung umstandslos übergeschwenkt auf eine Verdammung männlich-manipulativer Muster insgesamt. Die Nemesis in Lila wollte in der Person Kachelmanns den Machismo an sich verurteilt wissen – womit sie letztlich nichts anderes demonstriert hat als Spießertum in feministischem Gewand. Wie Kachelmann seine Geliebten behandelt hat, mag als unsympathisch, charakterlos oder abstoßend gelten. Aber es taugt nicht zum publizistischen und schon gar nicht zum juristischen Exempel. Schon deshalb müssen auch jene den Freispruch begrüßen, die an Kachelmanns Unschuld zweifeln, ohne die Schuld beweisen zu können.
So bedrückend wie paradox ist die von Opferverbänden befürchtete Wirkung der medialen Schlacht um Frauenrechte und falschen Täterschutz: Vergewaltigungsopfer könnten vermehrt die Anzeige scheuen. Leider ist ihnen die Angst vor erneuter Seelenqual nicht leichthin zu nehmen. Auch wenn keine Paparazzi vor Türen lauern und keine Ü-Wagen-Armada heranbraust – das Verfahren gegen einen nicht geständigen Angeklagten wird immer eine Tortur für das mutmaßliche Opfer sein. Zumal wenn die Tat in einer Beziehung geschehen sein soll. Der Nachweis von Sex wider Willen ist dann umso schwieriger. Und das Gericht wird immer beide Versionen des einen Hergangs würdigen müssen.
Darin ist – praktisch unvermeidlich – ein mögliches Zurückschrecken vor rechtlichen Schritten begründet. Dabei hat gerade der Fall Kachelmann aus Opfersicht sehr wohl auch ermutigende Signale gesetzt: Sabine W. hat bei der Polizei sensible Zuhörer gefunden, bei der Staatsanwaltschaft engagierte, aus Kachelmanns Sicht sogar einseitig-übermotivierte Ankläger, im Prozess ein empathisches, aber zugleich um Objektivität bemühtes Gericht. Das ist sehr viel. Für Sabine W. war es am Ende nicht genug. Mehr aber kann der Rechtsstaat nicht bieten, ebenso wenig wie den völligen Ausgleich erlittenen Unrechts.