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Leitartikel zum Kachelmann-Urteil: Die ungehemmte Rufvernichtung

Die Moralisierung des Falles Kachelmann hat zu einer ungehemmten öffentlichen Vorverurteilung beigetragen. Den unrühmlichsten Beleg hat Alice Schwarzer geliefert. Die von Opferverbänden befürchtete Wirkung ist so bedrückend wie paradox.

Jörg Kachelmann in unbeschwerten Tagen.
Jörg Kachelmann in unbeschwerten Tagen.
Foto: dpa

Jörg Kachelmann hat seiner Ex-Freundin Sabine W. Gewalt angetan. Der Wettermoderator hat ihr das Blaue vom Himmel herunter erzählt, er hat sie belogen und betrogen. Gemessen am Ideal, das Sabine W. – wie viele andere Menschen – von einer gelingenden Partnerschaft im Sinn haben dürfte, ist dieser Verrat eine schwere Beziehungstat.

Trotzdem ist Jörg Kachelmann freigesprochen worden. Für solche Form von Betrug und Gewalt, wie er sie verübt hat, kennt das Strafgesetzbuch keine Paragrafen. Die Begriffe sind gleich, die Rechtsräume aber strikt voneinander geschieden. Nur ist genau diese Trennlinie in der öffentlichen Wahrnehmung des Prozesses gegen Kachelmann mehr und mehr verwischt worden. Es ging nämlich schon lange nicht mehr um die Frage, ob es in der Nacht vom 8. auf den 9. Februar 2010 zu erzwungenem Sex zwischen Kachelmann und W. gekommen war – worüber das Gericht einzig zu befinden hatte und wozu es sich in Anbetracht entgegengesetzter Aussagen der beiden Beteiligten kein hinreichendes Urteil bilden konnte. Es ging nicht um die „Wahrheit“ in diesem Fall, die sich „Tatort“-kompatibel auf die Frage zuspitzen lässt: „War er’s, oder war er’s nicht?“

 FR-Chefredakteur Joachim Frank.
FR-Chefredakteur Joachim Frank.

Vielmehr saß eine Nation zu Gericht über das Liebesleben eines Mannes. Medien schwangen sich zu Prozessparteien auf – mit eigenen Ermittlungen, mit Zeugenaussagen, Plädoyers und Schuld- oder Freisprüchen zuhauf. Die Öffentlichkeit selbst konnte sich ja von Kachelmann getäuscht fühlen: Das Bild des Schluffis vom Dienst aus dem Wetterbericht löste sich mit jedem neuen Detailbericht über Kachelmanns Sexualpraktiken immer weiter auf.

Diese – vielleicht unbewusste – Moralisierung des Falls hat zu einer ungehemmten öffentlichen Vorverurteilung beigetragen. Für Sabine W. bleibt nach dem gestrigen Urteil statt Genugtuung vor allem die Erfahrung von Zerstörung, auch Selbstzerstörung. Und Kachelmann wird durch den Freispruch mitnichten zum freien Mann. Er bleibt auf lange Sicht Gefangener einer Rufvernichtung, wie es sie selten gab.

Der Kachelmann-Freispruch in Zitaten

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Kachelmann-Prozess: Die Akteure

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Der Fall Kachelmann

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Alice Schwarzer: die Nemesis in Lila

Darum ist sein Fall für die Medien noch lange nicht erledigt – weder für seine Parteigänger noch für die publizistischen Hilfstruppen der Nebenklägerin. Weit mehr als Kachelmanns Moral gehört das eigene Ethos auf die Agenda der Medien. Den unrühmlichsten Beleg, wie das ganze Verfahren von einem Strafprozess zum Sittentribunal umfunktioniert worden ist, hat Alice Schwarzer geliefert. Als „Beobachterin“ für die Bild-Zeitung ist sie vom Vorwurf der Vergewaltigung umstandslos übergeschwenkt auf eine Verdammung männlich-manipulativer Muster insgesamt. Die Nemesis in Lila wollte in der Person Kachelmanns den Machismo an sich verurteilt wissen – womit sie letztlich nichts anderes demonstriert hat als Spießertum in feministischem Gewand. Wie Kachelmann seine Geliebten behandelt hat, mag als unsympathisch, charakterlos oder abstoßend gelten. Aber es taugt nicht zum publizistischen und schon gar nicht zum juristischen Exempel. Schon deshalb müssen auch jene den Freispruch begrüßen, die an Kachelmanns Unschuld zweifeln, ohne die Schuld beweisen zu können.

So bedrückend wie paradox ist die von Opferverbänden befürchtete Wirkung der medialen Schlacht um Frauenrechte und falschen Täterschutz: Vergewaltigungsopfer könnten vermehrt die Anzeige scheuen. Leider ist ihnen die Angst vor erneuter Seelenqual nicht leichthin zu nehmen. Auch wenn keine Paparazzi vor Türen lauern und keine Ü-Wagen-Armada heranbraust – das Verfahren gegen einen nicht geständigen Angeklagten wird immer eine Tortur für das mutmaßliche Opfer sein. Zumal wenn die Tat in einer Beziehung geschehen sein soll. Der Nachweis von Sex wider Willen ist dann umso schwieriger. Und das Gericht wird immer beide Versionen des einen Hergangs würdigen müssen.

Darin ist – praktisch unvermeidlich – ein mögliches Zurückschrecken vor rechtlichen Schritten begründet. Dabei hat gerade der Fall Kachelmann aus Opfersicht sehr wohl auch ermutigende Signale gesetzt: Sabine W. hat bei der Polizei sensible Zuhörer gefunden, bei der Staatsanwaltschaft engagierte, aus Kachelmanns Sicht sogar einseitig-übermotivierte Ankläger, im Prozess ein empathisches, aber zugleich um Objektivität bemühtes Gericht. Das ist sehr viel. Für Sabine W. war es am Ende nicht genug. Mehr aber kann der Rechtsstaat nicht bieten, ebenso wenig wie den völligen Ausgleich erlittenen Unrechts.

Autor:  Joachim Frank
Datum:  31 | 5 | 2011
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