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Kommentar: Sorgen ohne Trauschein

Das Verfassungsrecht hinkt der Lebenswirklichkeit oft Jahre hinterher. Was die Richter als gegeben annehmen unterscheidet sich erheblich von der Realität.

Das Verfassungsrecht hinkt der Lebenswirklichkeit oft Jahre hinterher. So urteilten die Karlsruher Richter 2003, dass die „Unterschiedlichkeit der Lebensverhältnisse, in die nichteheliche Kinder hineingeboren werden“, es verfassungsgemäß erscheinen lasse, das Sorgerecht allein den Müttern zuzuordnen.

Die Richter erläuterten damals leider nicht, wie sich die Lebensverhältnisse von verheirateten und unverheirateten Paaren unterscheiden. Es wäre ihn wohl auch schwergefallen. Denn ein Blick in die Lebenswirklichkeit zeigt, dass sie der Karlsruher Annahmen längst enteilt ist.

Jedes dritte Kind, das hierzulande geboren wird, stammt inzwischen von einem Paar ohne Trauschein. Kein Wunder, ist die Zahl der unverheirateten Paare in jüngerer Zeit doch massiv angestiegen – in Ostdeutschland genauso wie im Westen.

Das Gros dieser „nichtehelichen“ Kinder mag sich vor allem dadurch von ihren „ehelichen“ Altersgenossen unterscheiden, dass Mama und Papa keinen Hochzeitstag feiern. Das Ergebnis eines One-Night-Stands, einer Affäre oder eines unverbindlichen Tête-a-Têtes sind die wenigsten, weshalb sich ihre „Lebensverhältnisse“ auch kaum unterscheiden.

Dankenswerterweise hat sich Sabine Leutheusser-Schnarrenberger nun vorgenommen, das Sorgerecht der Lebenswirklichkeit anzupassen und das gemeinsame Sorgerecht zum Regelfall zu erklären. Ziemlich fraglich ist aber, ob sich die Bundesjustizministerin mit ihrem Vorschlag gegen die Gralshüter der Familienpolitik aus Bayern durchsetzen wird. Denn für CSU-Familienpolitiker gilt bekanntermaßen eine etwas andere Lebenswirklichkeit.

Datum:  25 | 7 | 2010
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