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Stephan Hebel kommentiert: Größtmögliche Ohrfeige

Ein großer Tag für den deutschen Sozialstaat. Die große Koalition der Hartz-IV-Trickser hat bekommen, was sie schon längst verdiente - vom Bundesverfassungsgericht. Von Stephan Hebel

Stephan Hebel ist Textchef der Frankfurter Rundschau.
Stephan Hebel ist Textchef der Frankfurter Rundschau.
Foto: fr

Die Art, wie Rot-Grün unter kräftiger Mithilfe von Union und FDP den angeblichen "Bedarf" angeblicher Menschen berechnet haben, verstößt eklatant gegen das Grundgesetz. Und zwar nicht gegen irgendeinen hinteren Artikel, sondern gegen den wichtigsten Satz unserer Verfassung überhaupt: "Die Würde des Menschen ist unantastbar."

Das ist die größtmögliche Ohrfeige für Hartz IV. Und jeder, der die Willkür der Politik beim Abspeisen der Arbeitslosen mit zurechtgetricksten "Regelsätzen" für einen Skandal gehalten hat, darf sich bei unseren höchsten Richtern bedanken.

Alles über Hartz I bis IV

Die große Bilanz: Armut per Gesetz oder Chance für die Hoffnungslosen? Die Meinungen über die gewaltigste Sozialreform der Nachkriegszeit gehen auseinander. Die wichtigsten Instrumente aus den vier Hartz-Gesetzen: Was funktioniert? Was floppt? FR-online.de zieht Bilanz.

Natürlich war das Karlsruher Gericht klug genug, keine Zahlen zu nennen, was die notwendige Höhe der Regelsätze betrifft. Aber das Spiel "Grundsicherung nach Kassenlage" ist aus. Nie wieder wird die Politik es sich erlauben können, erst Sätze festzulegen und dann einen "Bedarf" zu erfinden, dem sie angeblich entsprechen.

Für jeden "transparent", so die sensationelle Hausaufgabe aus Karlsruhe, wird die Politik darlegen müssen, welche Beträge ausreichen, um Menschen am "gesellschaftlichen, politischen und kulturellen Leben" teilhaben zu lassen. Es ist die Rettung des Sozialstaatsgedankens gegen eine Politik, die erst den Staat durch Steuergeschenke für Reiche verarmen ließ und dann traurig verkündete, sie habe kein Geld für die Armen.

Vielleicht hat das Gericht sogar nicht nur den Sozialstaat an sich gerettet, sondern auch den ursprünglich richtigen Grundgedanken von Hartz IV - und zwar vor denjenigen, die ihn pervertierten.

Dieser Grundgedanke lief darauf hinaus, die vom Arbeitsmarkt "Abgehängten" wieder fit zu machen für das Erwerbsleben. Sie nicht in der "Sozialhilfe" versauern zu lassen, sondern - "Fordern und Fördern" - als Bürger zu betrachten, die sich ihren Lebensunterhalt wieder selbst verdienen können und wollen.

Dazu gehörte - in der Theorie - auch eine materielle Ausstattung, mit der man sich nicht vor der Gesellschaft verstecken muss. Jetzt, endlich, muss die Politik dieses Versprechen einlösen. Es bleibt ein Skandal, dass es dazu dieses Urteils bedurfte.

Datum:  9 | 2 | 2010
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