Der Staat hat eine Menge sinnvoller Aufgaben, als Monopolist das Glücksspiel zu organisieren, gehört nicht dazu. Dass die meisten Bundesländer das bislang anders sahen, liegt schlicht daran, dass ihre Lotteriegesellschaften ihnen beträchtliche Einkünfte garantieren − und manchem, der sich ums Gemeinwohl verdient machte, einen einträglichen Posten.
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hatte schon im März 2006 zum Thema Sportwetten festgestellt, ein staatliches Monopol sei mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit nur vereinbar, wenn es konsequent am Ziel der Bekämpfung von Suchtgefahren ausgerichtet ist. Wie der staatliche Lotto-Dealer die Quadratur des Kreises bewerkstelligen soll, blieb rätselhaft.
Mit der faktischen Aufhebung des Glücksspielmonopols hat der Europäische Gerichtshof Realitätssinn bewiesen. Zu glauben, die Neigung zum Zocken, der jeder zweite Bundesbürger gelegentlich erliegt, lasse sich kanalisieren, indem man privaten Anbietern den legalen Zugang zum Markt verwehrt, ist im Zeitalter grenzenloser Internet-Wettleidenschaft naiv. Wer sich durch eine Neigung ruinieren will, die den Menschen schon durch seine gesamte Kulturgeschichte begleitet, lässt sich nicht aufhalten, weil ihn der Gesetzgeber treuherzig auf staatliche Casinos und Lotto-Büdchen verweist.
Unstrittig ist, dass Kulturbetrieb und organisierter Sport, die einen Großteil der Glücksspiel-Erträge erhalten, nicht einfach vom Tropf genommen werden können. Hier − und nicht beim Verteidigen der alten Pfründe − ist der Staat gefragt. Die seriösen künftigen Konkurrenten sind auch künftige Steuerzahler.
Seit Februar 2010 laufen Bauarbeiten am Stuttgarter Bahnhof. Diskussion, Hintergründe, Fotostrecken und mehr im FR-Spezial.
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