Mit der automatischen Bevorzugung unverheirateter Mütter gegenüber den Vätern ist nun Schluss. Das Bundesverfassungsgericht nimmt eine zaghafte Entwicklung auf, nämlich dass beide Elternteile unabhängig von ihrem Beziehungsstatus die Verantwortung für ihre Kinder tragen − sollen. Tatsächlich ist die deutsche Gesellschaft von einer derart emanzipierten Realität meilenweit entfernt. Trotz Elterngeld pausiert nur jeder fünfte Mann vom Job, um sein Kind zu erleben. Ist die Fürsorge schon nicht so ausgeprägt, solange es zwischen den Eltern funktioniert, so ist die Rollenverteilung vollends klar, wenn die Beziehung scheitert: Verschwindend klein ist der Anteil jener Väter, die nach einer Trennung die Hauptlast der Erziehung tragen.
Der Väteraufbruch wird also immer noch viel öfter beschworen als gelebt. Dennoch tut sich was. So könnte man auch sagen: Immerhin jeder fünfte Vater bleibt mal zu Hause. Immerhin kümmern sich mehr Väter mit um den Nachwuchs. Das Gericht greift diesen Prozess auf, spricht gar von einem Elternrecht der Väter im Sinne des Kindeswohls. Es nimmt die Männer damit aber auch in die Pflicht, sie sind qua Zeugung zuständig fürs Kind − genauso wie die Mütter. Das Gericht schreibt damit eine neue Norm fest, lange bevor sie gesellschaftliche Wirklichkeit ist.
Es reicht aber nicht, wenn der Gesetzgeber nun das Sorgerecht anpasst. Sollen Elternrecht und -pflicht gleich verteilt werden, müssen Job- und Verdienstchancen von Männern und Frauen angepasst werden. Dann werden Eltern frei, die Sorge ums Kind finanziell und emotional zu teilen. Zum Wohl aller Beteiligten.
Seit Februar 2010 laufen Bauarbeiten am Stuttgarter Bahnhof. Diskussion, Hintergründe, Fotostrecken und mehr im FR-Spezial.
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