Christine Bergmann hatte es vorher gewusst. Nicht alles, was sie als Unabhängige Beauftragte zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs empfehlen werde, werde allen gefallen. Das war noch untertrieben. Der Forderungskatalog nämlich, den Bergmann am Dienstag nach 14-monatiger Arbeit vorlegte, läuft nicht nur auf klare Regeln für bisher zögerliche Täter-Institutionen hinaus. Seine Umsetzung würde auch Geld kosten. Viel Geld. Streit ist damit vorprogrammiert.
Christine Bergmann ist das egal. Sie und ihr Team haben seit März 2010 rund 15.000 Betroffenen zugehört. Am Ende ergab sich ein genaues Bild, woran es – allen vollmundigen Bekenntnissen der Politik zum Trotz – hapert und wonach Missbrauchsopfer verlangen. Nichts anderes gebe sie nun weiter, so Bergmann. „Ich gehe davon aus, dass diesen Empfehlungen gefolgt wird.“
Der wichtigste Punkt: die Frage nach der Entschädigung. Während die Vertreter der Institutionen am Runden Tisch diesbezüglich in einer Art Schockstarre verharren, hat Bergmann nun einen sehr konkreten Vorschlag unterbreitet. In verjährten Fällen sollen Betroffene eine „Anerkennungssumme“ erhalten, die sich an der Höhe des Schmerzensgeldes in noch justiziablen Fällen orientiert. Je nach Schwere des Falles sind das Einmalzahlungen in Höhe von 3000 bis 50.000 Euro. Zahlen sollen die Täter-Institutionen – im Falle von familiärem Missbrauch müsste gegebenenfalls der Staat einspringen. Um kleingeistiges Geschacher und entwürdigende Befragungen von Betroffenen zu vermeiden, sollte nach Bergmanns Vorstellungen eine unabhängige Clearingstelle Entschädigungsanträge prüfen. Ihr sollten auch Opfer-Vertreter angehören. Die Clearingstelle würde zudem „nach verbindlichen Vorgaben“ entscheiden, welchem Betroffenen welche therapeutischen und andere Leistungen zur Beseitigung von Folgeschäden zustehen. Auch hier gilt: Für einen betroffenen Messdiener müsste die Kirche zahlen, für einen betroffenen Internatsschüler die Schule, für Betroffene aus Familien der Staat. Es bliebe damit nicht mehr dem Ermessen einzelner Institutionen überlassen, ob, wie und wann sie zahlen.
Die Clearingstelle sollte zudem dafür sorgen, dass sich Täter-Institutionen bei den Betroffenen angemessen entschuldigen. Für die Opfer war das einer der wichtigsten Punkte überhaupt. Betroffene aus nicht verjährten Fällen sollen den Rechtsweg beschreiten. Wobei die Ex-Familienministerin dringenden Reformbedarf beim Opferentschädigungsgesetz sieht. Auch dort, so die SPD-Politikerin, sollte die Möglichkeit einer Einmalzahlung geschaffen werden – unabhängig davon, wie sehr das Opfer geschädigt ist.
Bergmann will zudem, dass die Verjährungsfristen in ihrer jetzigen Form wegfallen. Im Zivilrecht, in dem es um Schadenersatzansprüche geht, sollte die Frist auf 30 Jahre verlängert werden. Das aber nicht, wie vom Justizministerium geplant, vom Moment der Tat an gerechnet, sondern ab dem 21. Lebensjahr des Betroffenen. Auch im Strafrecht sollte der Verjährungs-Countdown frühestens nach dem 21. Lebensjahr des Opfers beginnen.
Damit aber ist es noch nicht getan. Bergmann fordert, dass auch die Krankenkassen ihr striktes Regiment aufgeben und künftig Trauma-, Kreativ- und andere wirksame Therapien bezahlen. Das Beratungsnetz müsse ausgebaut, und es müsse endlich darauf reagiert werden, dass in DDR-Heimen massenhafter Kindesmissbrauch stattfand. Damit all das auch umgesetzt wird, sollte die Stelle der Unabhängigen Beauftragten verstetigt werden. Es müsse jemanden geben, der der Politik und dem Runden Tisch, der noch bis Ende des Jahres tagen wird, Druck macht. Mit dem Abschlussbericht sei erst ein Anfang gemacht, so die 71-jährige Bergmann, die Ende Oktober definitiv Schluss macht. „Wir haben unser Bestes getan, jetzt müssen noch sehr viel mehr ihr Bestes tun.“