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Gerichte der Kirche: Kaum Verfahren wegen Missbrauch

Katholischen Geistlichen, die Kinder und Jugendliche sexuell missbraucht haben, droht eine Kirchenstrafe, auch wenn die Tat verjährt ist. Die Sanktionen sind in den Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz festgelegt.

Die Kirche scheut Gerichtsverfahren
Die Kirche scheut Gerichtsverfahren
Foto: dpa

Katholischen Geistlichen, die Kinder und Jugendliche sexuell missbraucht haben, droht eine Kirchenstrafe, auch wenn die Tat verjährt ist. Die Sanktionen sind in den Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz zum Vorgehen bei sexuellem Missbrauch Minderjähriger festgelegt.

Wie Peter Platen, Leiter der Abteilung kirchliches Recht im Bistum Limburg erklärt, können Geldstrafen verhängt werden, die beispielsweise Opferverbänden zugute kommen können. Schwerwiegendste Strafe ist die Entlassung aus dem Klerikerstand, bei der die damit verbundenen Rechte und Pflichten, also auch des Anspruchs auf Unterhalt, verloren gehen. Auch nach katholischem Kirchenrecht können die Taten verjähren, allerdings kann in gravierenden Fällen die Verjährung noch nach Jahrzehnten aufgehoben werden. Die Sanktionen werden in einem Strafurteil durch das kirchliche Gericht oder ein Strafdekret festgelegt.

Ist der Fall klar und der Täter geständig erfolgt ein Strafverwaltungsverfahren, bei komplizierter Sachlage gibt es einen Strafprozess vor einem Kirchengericht, das direkt im Bistum angesiedelt ist. Deren Richter und Anwälte handeln nach Kirchenrecht, das Teil eines Theologischen Studiums ist. Strafprozesse nach Kirchenrecht kommen kaum vor, erklärt Plate. Mehr als 90 Prozent der Fälle an Kirchengerichten sind Ehenichtigkeitsverfahren, die meist von Gläubigen angestrengt werden, die ein zweites Mal kirchlich heiraten möchten.

In der evangelischen Kirche entscheidet eine Disziplinarkammer über Sanktionen, die von Entlassung der Pfarrer über Kürzungen der Bezüge bis zur Aberkennung der Ordinationsrechte reichen können. Der Betroffene kann dagegen vor einem Kirchengericht klagen. Die Taten verjähren nicht. Auch Vergehen, die strafrechtlich nicht relevant sind, wie beispielsweise sexuelle Belästigung, werden geahndet, erklärt der Sprecher der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau. (res)

Datum:  19 | 3 | 2010
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