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Kindesmissbrauch: Bis zu 50.000 Euro für Opfer - statt 5000

Die Beauftragte zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs, Christine Bergmann, hat ihren Abschlussbericht vorgelegt. Ihre Empfehlungen dürften vor allem bei der katholischen Kirche auf Ablehnung stoßen.

Die unabhängige Beauftragte zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs, Christine Bergmann, hat den Abschlussbericht ihrer Arbeit vorgestellt.
Die unabhängige Beauftragte zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs, Christine Bergmann, hat den Abschlussbericht ihrer Arbeit vorgestellt.
Foto: dpa
Berlin –  

Eine unabhängige Schiedsstelle soll in Zukunft über Entschädigungen und Hilfen für Opfer von Kindesmissbrauch entscheiden, deren Fälle bereits verjährt sind. „Experten wie Psychotherapeuten, Fachärzte und ein Sozialrichter, aber auch Betroffene sollen über die Plausibilität der Fälle befinden“, sagte die Beauftragte zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs, Christine Bergmann (CDU), am Dienstag in Berlin. Die ehemalige Bundesfamilienministerin stellte den Abschlussbericht ihrer Arbeitsstelle vor, die sich seit März vergangenen Jahres mit der Aufarbeitung der Fälle sexuellen Kindesmissbrauchs in Institutionen und Familien befasste.

Entschädigungen für in Institutionen missbrauchte Kinder sollen nach dem Willen Bergmanns künftig von der jeweils verantwortlichen Einrichtung getragen werden und sich an gesetzlichen Schmerzensgeldregelungen orientieren. Die Summe könne zwischen 3000 und 50.000 Euro liegen. Das dürfte vor allem die katholische Kirche verärgern, die bisher pauschal 5000 Euro Entschädigung zahlen will, sofern die Betroffenen detailliert über sich Auskunft geben. Bergmann hatte der Frankfurter Rundschau bereits im Vorfeld gesagt, dass sie diese Summe nicht akzeptieren wird. Sie verlange nur, was man verlangen könne. „Banken sind auch gerettet worden, da kann man auch Betroffene anfangen zu retten.“

Die Kosten für in der Familie Betroffene soll Bergmann zufolge der Bund übernehmen. Ob es für sie eine einmalige Entschädigungszahlung geben wird, ist offen. Beide Opfergruppen sollen Mittel für Therapien und Beratung aus einem Bundesfonds erhalten - auch für nicht von den Krankenkassen übernommene Therapien, wie Bergmann sagte.

Für die Opfer ist Christine Bergmann ein Glücksfall. Die Forderungen, die sie mit ihrem Abschlussbericht verbindet, zeigen das. Sie hat verstanden, dass die Betroffenen vor allem Zeit brauchen, Zeit zu begreifen, was ihnen widerfahren ist und Vertrauen zurückzugewinnen. Ihnen diese Zeit zu gewähren, ist die erste Pflicht, die Bergmann dem Runden Tisch Missbrauch der Bundesregierung aufträgt, der über ihre Empfehlungen zu entscheiden hat.

Die Sonderbeauftragte soll ihre Arbeit zum 31. Oktober beenden, bis dahin können sich Betroffene sexuellen Missbrauchs telefonisch an die Beratungsstelle wenden. Seit vergangenem Jahr meldeten sich nach Angaben Bergmanns rund 11.400 Anrufer bei der Stelle, knapp 2100 Briefe gingen ein. Bergmann forderte eine Fortsetzung der Arbeit. „Das Thema muss bleiben, es muss weitergehen - auch unabhängig von meiner Person“, sagte sie. (afp/tich.)

Datum:  24 | 5 | 2011
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