Die Rolle des Vatikan beim Vertuschen von Missbrauchsfällen wird gerade heftig debattiert - nun führt der Fall eines österreichischen Priesters, der zahlreiche Jungen missbraucht haben soll, direkt nach Rom: Obwohl ein Kirchengericht den Pfarrer aus der Steiermark für schuldig befand, würgte der Vatikan den Prozess einfach ab.
Laut einer staatlichen Strafanzeige aus dem Jahr 2002 war der Pfarrer verdächtig, in den 80er Jahren mindestens 13 Jungen "zwischen fünf und 18 Jahren () wiederholt sexuell und schwer sexuell missbraucht zu haben". Das Verfahren wurde eingestellt, "rein aus Gründen der Verjährung", so der Staatsanwalt.
Die Kirche selbst hatte den Geistlichen nach den ersten Vorwürfen erst beurlaubt und ihm dann wieder neue Pfarren überantwortet. 2001 übernahm ein neuer Bischof, Egon Kapellari, die Diözese Graz-Seckau. Er stellte den Priester vom Dienst frei und schickte ihn in ein Kloster. Mehr noch: Dieser musste sich ab 2003 einem Prozess vor dem Erzbischöflichen Metropolitan- und Diözesangericht Salzburg stellen.
Pfarrer verschickte Rundbrief
Das Verfahren verlief jedoch alles andere als transparent. Die Opfer "glauben", der Pfarrer sei schuldig gesprochen worden, was auch die Ombudsstelle der Diözese bestätigt. Die Folgen einer Verurteilung können bis zur Entlassung gehen, so der Innsbrucker Kirchenrechtler Wilhelm Rees.
"Direkt mitgeteilt hat uns das Urteil aber nie jemand", sagen die Opfer. Stattdessen lasen sie 2006 in einem Rundbrief des Pfarrers: "Nach Eintreffen der Berufung meines Pflichtverteidigers bei der höchsten Instanz in Rom wurde das vom Diözesangericht in Salzburg durch Rechtsbeugung und Unterschlagung wichtiger Dokumente angepeilte Urteil sofort aufgehoben."
Kurz darauf trudelten bei Opfern Briefe der Diözese ein, wonach nun der Vatikan selbst im Spiel sei, genauer die Glaubenskongregation -also jene Behörde, der Joseph Ratzinger fast ein Vierteljahrhundert lang vorstand, ehe er zum Papst aufstieg. "Die Glaubenskongregation hat mitgeteilt, dass die angeklagten Tatbestände verjährt sind", hieß es lapidar.
"Ungereimtheiten" sieht Kirchenrechtler Rees bei dem Fall, über den zuerst die österreichische Wochenzeitung Falter berichtete. Normalerweise laufe es so ab: Hat ein Bischof konkrete Anhaltspunkte für Missbrauch, muss er das der Glaubenskongregation melden. Diese entscheidet, ob es einen Prozess geben soll. Ist die Sache verjährt, beauftragt sie erst gar keinen. "Die Kirche arbeitet ja nicht ins Blaue hinein."
Rolle Ratzingers unklar
Gerhard Holotik, der als Chef des Salzburger Diözesangerichts das Verfahren leitete, gibt sich zurückhaltend: "Wir stehen unter päpstlicher Verschwiegenheit." Ob er zu einem Schuldspruch gelangt sei? Aus allem, was man gehört habe, könne man sich ja einen Reim machen, sagt er. Details über das Urteil darf er nicht nennen, bestätigt aber: "Das Urteil habe ich nach Rom geschickt, die Glaubenskongregation hat es wieder aufgehoben. Es gab ein Hin und Her." Dann erklärte Rom die Sache für verjährt. Dabei, betont Holotik, habe er sich vorher "abgesichert. Wir haben die Sache ja von Rom zugewiesen bekommen. Sie können sich denken, wie wir empfinden, wenn unser Urteil plötzlich aufgehoben wird".
Offenbar wollte Rom einen Schuldspruch schlicht nicht, denn: Bei schwerwiegenden Vergehen wie Missbrauch ist nach dem Kirchenrecht eine Aufhebung der Verjährung möglich. In einem früheren Rechtssystem hatte die Kirche für diese Fälle sogar überhaupt keine Verjährungsfristen vorgesehen.
Inwieweit der heutige Papst in die Aufhebung des Urteils involviert war, ist so geheimnisvoll wie der gesamte Prozess. Als die Glaubenskongregation das Verfahren bestellte, war er noch deren Chef. Als Rom es abwürgte, war er Papst. Fakt ist, dass Benedikt XVI., noch als Präfekt der Glaubenskongregation, das Papier "De delictis gravioribus" unterzeichnete, das befiehlt, sexuelle Übergriffe strengstens geheim zu halten.