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Marx und Ratzinger zu Missbrauch: "Ich empfinde Scham"

Der Münchner Erzbischof Marx räumt einen Hang zur Vertuschung von Missbrauch innerhalb der katholischen Kirche ein. Georg Ratzinger, der Bruder von Papst Benedikt XVI, gibt zu, selbst Kinder geschlagen zu haben.

Der Münchner Erzbischof Reinhard Marx.
Der Münchner Erzbischof Reinhard Marx.
Foto: ddp

München/Regensburg. Im Zusammenhang mit den bekannt gewordenen Missbrauchsfällen in katholischen Einrichtungen räumt der Münchner Erzbischof Reinhard Marx frühere mangelnde Aufklärungsbereitschaft ein. "Es gab sicher Tendenzen in der Vergangenheit, das Ansehen der jeweiligen Institution nicht zu beschädigen", sagte Marx. In Klöstern gebe es möglicherweise eine "übertriebene Solidarität, die es schwer macht, über Negatives zu sprechen". Der Erzbischof bekannte angesichts der Geschehnisse: "Ich empfinde Scham."

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) fordert von der Kirche bei rechtlicher Verjährung von Taten "freiwillige Wiedergutmachungen". Es dürfe nicht der Eindruck entstehen, dass nur Fälle zugegeben werden, die sich nicht länger bestreiten lassen. Auch Marx betonte: "Eine Kirche darf nicht in Verjährungsfristen denken, sondern in der moralischen Verantwortung, die auch über Generationen geht."

Georg Ratzinger
Georg Ratzinger
Foto: dpa

Unterdessen räumte der frühere Regensburger Domkapellmeister Georg Ratzinger ein, selbst Chormitglieder der Domspatzen geschlagen zu haben. "Ich habe am Anfang wiederholt auch Ohrfeigen ausgeteilt", sagte Ratzinger, der von 1964 bis 1994 im Amt war. Er gab auch zu, von Prügeln in der Internatsvorschule gewusst zu haben. "Mir war bekannt, dass Direktor M. sehr heftige Ohrfeigen verteilt hat", sagte der Bruder von Papst Benedikt XVI. Schüler hätten ihm davon erzählt.

"Aber ihre Berichte sind bei mir nicht so angekommen, dass ich glaubte, etwas unternehmen zu müssen." Heute verurteile er die Prügel umso mehr. "Gleichzeitig bitte ich die Opfer um Verzeihung." Von den bekannt gewordenen Fällen sexuellen Missbrauchs in den späten 1950er und frühen 1960er habe er nichts gewusst. "Bei uns im Haus ist über diese Dinge nie gesprochen worden", sagte Ratzinger.

Mindeststrafe und Verjährungsfristen

Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) fordert als Konsequenz aus den Missbrauchsfällen die Erhöhung der Mindeststrafe für sexuellen Missbrauch von zurzeit sechs Monaten auf ein Jahr. "Jeder sexuelle Missbrauch muss wieder als das Verbrechen gebrandmarkt werden, das es nach früherem Recht war und im Verständnis der Bürger immer geblieben ist", sagte Merk. Strafen müssten "schuldangemessen" sein.

Der Bamberger Erzbischof Ludwig Schick unterstützt Merks Forderung nach einer Verlängerung der Verjährungsfristen bei sexuellem Missbrauch auf 30 Jahre. Dies würde die Gerichte in die Lage versetzen, die Straftat aufzuklären. "Dieses Recht und diese Pflicht sollten nicht in Frage gestellt werden", mahnte der Erzbischof.

Die strafrechtliche Verjährungsfrist läuft derzeit ab der Volljährigkeit der Kinder. In Fällen von sexuellem Kindesmissbrauch liegt sie bislang bei zehn Jahren. Für besonders schwere Fälle gilt eine Frist von 20 Jahren. Der sexuelle Missbrauch von minderjährigen Schutzbefohlenen verjährt derzeit innerhalb von fünf Jahren.

Zudem appellierte Schick an "alle beteiligten Institutionen", bei jedem begründeten Verdachtsfall sofort die Staatsanwaltschaft zu verständigen und mit den staatlichen Behörden vertrauensvoll zusammenzuarbeiten. "Das Wichtigste sind die Opfer", betonte Schick, "ihnen muss die Justiz Gerechtigkeit zukommen lassen."

Erzbischof Marx begrüßte den von der Bundesregierung geplanten Runden Tisch zur Bekämpfung sexuellen Missbrauchs an Schulen. Er rechne auch mit einer Einmischung des Papstes in die Debatte: "Ich bin überzeugt, der Papst wird uns aufrufen, uns neu auf den Weg zu machen und diese schreckliche Erfahrung als Herausforderung zu sehen." (ddp)

Datum:  9 | 3 | 2010
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