Der Missbrauchsskandal war für die katholischen Bischöfe Anlass, neue Regeln zum Umgang mit Missbrauchsfällen und der Prävention zu beschließen.
Gang zum Staatsanwalt: Nach der heftigen Kritik von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) und Vertuschungsvorwürfen beschlossen die Bischöfe, den Verdacht auf Missbrauchsfälle grundsätzlich der Staatsanwaltschaft zu melden. Nur wenn ein Opfer oder dessen Eltern es ausdrücklich wünschen und dies rechtlich vertretbar ist, soll darauf verzichtet werden. Zuvor waren zunächst nur kircheninterne Ermittlungen vorgesehen gewesen. Nur in „in erwiesenen Fällen“ sollte „je nach Sachlage“ der Staatsanwalt informiert werden.
Kirche und Reformpädagogik unter Druck: Immer mehr Missbrauchsvorwürfe werden laut. Mehr dazu im Spezial.
Prävention: Eine neue Rahmenordnung soll in Einrichtungen der Kirche künftig Missbrauch verhindern. Kirchliche Mitarbeiter müssen ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen, ehrenamtliche Helfer eine Selbstverpflichtung unterzeichnen. Ein Verhaltenskodex soll ein angemessenes „Nähe-Distanz-Verhältnis“ zu Minderjährigen festlegen. Das Thema sexueller Missbrauch soll bei jedem Vorstellungsgespräch eine Rolle spielen.
Entschädigung: Im Gegensatz zu den Jesuiten haben die Bischöfe noch kein konkretes Angebot zur Entschädigung vorgelegt. Die Kirche erklärte sich aber schon bereit, die Therapiekosten zu übernehmen, falls die Krankenkasse diese nicht bezahlt. Allerdings muss das Opfer einen Behandlungsplan vorlegen und zu den Vorfällen eine eidesstattliche Versicherung abgeben.
Dialog in der Kirche: Angesichts der Krise und der vielen Austritte kündigten die Bischöfe einen breiten Dialog über die strittigen Themen der Kirche an. Themen des Dialogs mit der Basis sollten auch die Sexualmoral, der Zölibat oder der Umgang mit wiederverheirateten Geschiedenen sein. Doch der geplante Besuch des Papstes im September lässt die Gesprächsbereitschaft erlahmen. Der Zölibat soll erst mal kein Thema sein.