Hätte der Dienstherr rechtzeitig und durchgreifend den Angeklagten an weiterer Gemeindearbeit gehindert, wäre es nicht zu weiteren Vorfällen gekommen." Diesen Satz des Kasseler Amtsrichters Hans-Joachim Müller-Thieme aus dem Urteil gegen einen katholischen Pfarrer wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in zehn Fällen zitiert Astrid L. (Name geändert) voll Bitterkeit. Ihr Sohn, heute 29 Jahre und vom erlittenen Missbrauch Anfang der neunziger Jahre schwer gezeichnet, ist eines der Opfer, die der Amtsrichter auch dem Fuldaer Bistum anlastet.
Statt den pädophilen Priester aus dem Verkehr zu ziehen, hatte Weihbischof Johannes Kapp, damals Personalchef, ihn nur aus der Gemeinde Großenlüder nach Kassel versetzt.
"Mein Sohn ist völlig zerstört, hat niemals eine Ausbildung beginnen oder anderweitig Beschäftigung finden können. Ein gerichtlich bestellter Betreuer kümmert sich um seine finanziellen Angelegenheiten," sagt Astrid L. und findet die "Lippenbekenntnisse und lapidaren Entschuldigungen" der Kirchenoberen "einfach nur widerlich". Kein Einzelfall: Nach Recherchen der FR wurde der Verdacht eines ähnlich gravierenden Missbrauchs aus Bruchköbel bei Hanau ebenfalls in Kapps Regie lange vertuscht.
Zunächst scheint die Justiz sehr engagiert
Astrid L. brachte das Strafverfahren gegen den Kasseler Priester 1994 mit einer Anzeige selbst ins Rollen. Sie bedauert, dass es nicht gelang, auch die Bischöfe vor Gericht zu stellen. "Ein katastrophales Signal. Mit diesem Einknicken vor der katholischen Kirche trifft auch die Justiz eine Mitschuld an den Vorkommnissen der letzten 15 Jahre."
Dabei schien die Justiz zunächst sehr engagiert. Der Kasseler Pfarrer wurde 1995 zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Richter Müller-Thieme wertete strafmildernd, dass der inzwischen verstorbene Erzbischof Johannes Dyba und Weihbischof Kapp seit 1990 von Übergriffen des Angeklagten auf Ministranten in Großenlüder gewusst, aber nicht adäquat reagiert hätten. Laut der FR vorliegenden Gerichtsdokumenten hielt es Kapp bei der Versetzung nicht einmal für angebracht, den Verantwortlichen der Kasseler Herz-Jesu-Gemeinde die pädophile Neigung und Vorgeschichte ihres neuen Seelsorgers mitzuteilen.
Versetzen und Vergessen erhält quasi juristischen "Segen"
Deshalb folgten Ermittlungen gegen die Bischöfe wegen Verletzung der Fürsorgepflicht. Auch die Staatsanwaltschaft nannte die Versetzungsentscheidung "allzu sorglos" und fand, "die mangelnde Überwachung und Kontrolle des Pfarrers in seiner neuen Gemeinde" sei "als verantwortungslos anzusehen". Für eine Anklageerhebung reichte ihr diese "bewusste Fahrlässigkeit" aber dann doch nicht. Das Verfahren gegen Dyba und Kapp wurde eingestellt.
Das System des Versetzens und Vergessens nach sexuellem Missbrauch war damit juristisch geradezu abgesegnet. Seither ist die Frage nach der Verantwortung der Bischöfe allenfalls noch ein moralisches Problem. Das bestätigt sich auch im aktuellen Ermittlungsverfahren bei der Hanauer Staatsanwaltschaft um den mutmaßlichen Missbrauch an dem heute 35-jährigen Thomas W. (Name geändert) in Bruchköbel.
W. gibt an als 17-Jähriger von einem Kaplan der Gemeinde auf brutale Weise sexuell missbraucht worden zu sein. Wie er der FR schilderte, soll das am Rande einer Geburtstagsparty eines Mitgliedes der örtlichen Pfadfinderclique 1992 im katholischen Gemeindehaus geschehen sein. "Dieses gierige Gesicht werde ich nie vergessen." Dem Kaplan, "der immer nett zu mir gewesen ist" habe er vertraut und sei deshalb auch ohne Arg mit ihm auf ein Glas Wein in die benachbarte Pfarrwohnung gegangen. Im Wein müsse eine Droge gewesen sein, erklärt sich W., weshalb er sich gegen das Folgende nicht habe wehren können.
Der Beschuldigte, bis April als Pfarrer in Fulda im Amt, äußert sich dazu nur knapp: "Es wird viel gelogen." Allerdings gibt es Zeugen, die W.s Darstellung stützen. Gäste der Party, die ihn "in desolater Verfassung" aus Richtung des Pfarrhauses kommen sahen und erinnern, was er sagte: "Der ... ist mir an die Eier gegangen."
W. sagt, dass er viele Jahre lang niemandem die volle Tragweite des Erlittenen offenbaren konnte. "Ich habe mich so geschämt." Seine Vita ist seitdem voller Brüche und Niederlagen, er fasst nicht richtig Fuß im Leben, leidet unter Depressionen. Das Trauma des erlebten Missbrauchs überschatte alles: "Ich habe dadurch anderen Menschen weh getan, die nichts dafür können."
Für Thomas W. ist es rückblickend "der größte Hohn", dass sein Peiniger später in Fulda trotz allem "auch noch Pfarrer werden durfte, als ob nichts geschehen wäre". Ihn quält der Gedanke, "dass alle Bescheid wussten und nichts unternommen haben, weder um mir zu helfen, noch um andere Jugendliche zu schützen".
Tatsächlich soll das Bistum von dem Verdachtsfall W. frühzeitig erfahren haben. Ein Bruchköbeler Pfarrer sagte der FR, dass er in den 90er Jahren bereits Weihbischof Kapp darüber informiert habe. Doch der habe juristische Schritte abgewehrt mit den Worten "Dann zeige Du ihn doch an." Er werde es jedenfalls nicht tun.
Auch in diesem Fall soll die Bistumsspitze lediglich die Versetzung des Beschuldigten veranlasst haben. Er wechselte ins benachbarte Hanau. Ob er sich dort an Minderjährigen vergriff, ist ungeklärt. Es gibt Gerüchte. Ein langjähriges Mitglied im Verwaltungsrat der Hanauer Gemeinde St. Elisabeth "weiß nur, dass der Kaplan von heute auf morgen versetzt wurde". Und: "Es hieß, der Pfarrer, der damals im Amt war, hätte professionell gehandelt und gleich Meldung gegeben." Worüber, das bleibt im Dunkel.
Staatsanwalt Wolfgang Popp in Hanau will jedoch die Rolle des Weihbischofs nicht näher beleuchten. Tatenlosigkeit sei hier "strafrechtlich nicht relevant".
So kann das Bistum auch weiterhin beharrlich mauern, wenn es mit Fragen zu seiner Verantwortung konfrontiert wird. "Alles nur leere Worte" bringt Thomas W. seine Erfahrungen mit der Kirche auf den Punkt. Er hatte in der hochkochenden Missbrauchsdebatte den Mut gefunden, Kontakt zur Missbrauchsbeauftragten Anne Schmitz aufzunehmen. "Mir geht es darum, dass der Täter nicht mit einem "Tut mir leid" davon kommt und dass Jugendliche geschützt werden."
Das Bistum nimmt nur vage Stellung und meidet Interviews
Doch die Reaktion des Bistums empfindet er als demütigend. Was W. erlebt, steht im Widerspruch zu den Verlautbarungen der Kirchenführung über ihre Fürsorglichkeit im Umgang mit Missbrauchsopfern. Schmitz habe ihm bedeutet, wenn er Schmerzensgeld wolle, müsste er den Pfarrer verklagen, der alles abstreite. Immerhin habe sie versprochen, umgehend ein Therapieangebot zu organisieren. "Eine Psychologin würde sich bei mir melden. Doch fünf Wochen lang passierte gar nichts. Schließlich rief eine Frau an, die mir unterstellte, ich wollte Kapital aus der Sache schlagen."
Das Bistum nimmt dazu nur vage Stellung. Es gebe weitere Hilfestellungen, lässt Schmitz wissen. Die Fragen der FR nach Einzelheiten blockt die Beauftragte aber mit Hinweis auf die "Vertraulichkeit" der Gespräche mit Opfern ab. Pressesprecher Christof Ohnesorge teilt lediglich mit, der beschuldigte Priester sei inzwischen aus dem seelsorgerischen Dienst herausgenommen und "wir haben den Fall an die Staatsanwaltschaft Hanau weitergeleitet". Weshalb dies nicht schon viel früher geschah, bleibt offen. Der Bitte der FR um ein Interview mit Kapp wird nicht entsprochen.
"Man fühlt sich alleine gelassen", hadert ein Pfarrer aus dem Hanauer Dekanat mit der Haltung der Bischöfe. "Es wird einfach nur geschwiegen, totgeschwiegen."