Mainz. Der Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Erziehungswissenschaften (DGfE) hat schon bedeutend ruhigere Zeiten erlebt. Seit Monaten bereiten sich die Forscher weitgehend unbeachtet von der Öffentlichkeit auf den größten deutschen Pädagogenkongress vor. Um "Bildung in der Demokratie" soll es gehen, doch davon will am Montag bei der Pressekonferenz an der Universität Mainz niemand mehr etwas wissen.
Stattdessen müssen sich die Erziehungswissenschaftler zum sexuellen Missbrauch in Schulen und anderen Bildungseinrichtungen äußern. Sie tun das gern auf einer theoretischen Ebene. Doch sobald die Namen Hartmut von Hentig und der seines Lebensgefährten und des Missbrauchs beschuldigten Gerold Becker fallen, windet sich die Zunft. Es wäre leichter, einen Frosch mit der bloßen Hand zu fangen als eine klare Aussage aus der offiziellen Stellungnahme zu fischen.
Das ganze Wochenende hat der DGfE-Vorstand mit dem Erziehungswissenschaftler Rudolf Tippelt an der Spitze diskutiert und um Formulierungen gerungen. Herausgekommen ist ein gestelztes Positionspapier "zur Verletzung der psychischen und physischen Integrität von Heranwachsenden in pädagogischen Institutionen". Zu Becker und zur Selbstdemontage des großen deutschen Pädagogen-Vorbilds von Hentig kein Wort der Klärung.
Es bleibt dem Soziologen Oskar Negt als Eröffnungsredner des Kongresses vorbehalten, die Dinge beim Namen zu nennen. Es sei das eine, den Lebenspartner schützen zu wollen. Aber das andere, dabei die Täter-Opfer-Perspektive zu verschieben, sagt Negt, der mit dem Reformpädagogen Hartmut von Hentig seit 40 Jahren befreundet ist und auch Becker kennt. Hentig mache die Opfer zu Tätern.
Von Hentig hatte in der vergangenen Woche der Süddeutschen Zeitung gesagt, wenn überhaupt, so könnte vielleicht mal ein Schüler den Lehrer Becker verführt haben. "Das ist für mich nicht nur eine große persönliche Enttäuschung, sondern einfach unerträglich", sagte Negt. Wenn der Vorwurf der Mitwisserschaft stimme, müsse Hentig sich entschuldigen. Für die Opfer gebe es "keine Verjährung".