Melden!
Von Brigitte Zypries
Die Missbrauchsfälle durch Priester und Lehrer sind nur die Spitze des Eisberges - man schätzt die Dunkelziffer bei sexuellem Missbrauch an Kindern auf 80 Prozent, und wir wissen, dass die meisten Fälle im familiären Umfeld geschehen. Väter, Großväter, Brüder und Onkel sind Täter. Oft müssen die missbrauchten Kinder erst erwachsen werden, ehe sie den Mut zur Anzeige finden. Deshalb haben wir 2004 bestimmt, dass die Verjährungsfrist erst anfängt zu laufen, wenn das Kind volljährig ist. Sie beträgt teils zehn, teils 20 Jahre. Ist das Opfer zum Zeitpunkt der Tat also 11 Jahre alt, beträgt die Verjährungsfrist effektiv 17 oder 27 Jahre.
Die auf eine Anzeige folgende Strafverfolgung steht in einem Spannungsfeld: Sie muss einerseits mit aller Konsequenz gegenüber dem Täter durchgeführt werden, andererseits den Schutz des Opfers als Zeugen im Prozess soweit wie möglich garantieren. Die wirkliche gesellschaftliche Aufgabe aber liegt darin, Missbrauchsfälle ganz zu vermeiden oder die Leidenszeit der Kinder zumindest zu verkürzen, indem der Missbrauch aufgedeckt wird. Deshalb reicht die Verlängerung der Verjährungsfrist allein nicht aus.
Der Missbrauch muss gestoppt und verhindert werden. Rot-Grün hat deshalb ab 2002 nicht nur das Strafrecht verschärft, sondern auch Präventionsangebote gefördert, den Opferschutz gestärkt und die Vernetzung der Hilfs- und Beratungsangebote verbessert. Noch immer aber haben wir es nicht ausreichend geschafft, die Menschen für das Geschehen in ihrem Lebensumfeld zu sensibilisieren. Erwachsene müssen bereit sein, Verantwortung zu übernehmen - sie müssen hinsehen und denjenigen helfen, die zu schwach sind, um sich gegen sexuelle Übergriffe zu wehren. Ich plädiere deshalb dafür, per Strafgesetzbuch jeden zu verpflichten, bei Verdacht auf Missbrauch Hilfe von außen herbeizuholen. Dabei geht es mir nicht in erster Linie um eine Anzeige bei der Polizei. Ich weiß um die Probleme, die Gegner der Anzeigepflicht schildern. Es geht darum, die Notsignale von Kindern ernst zu nehmen und altersgemäße Hilfe anzubieten. Deshalb sollte vorgesehen werden, dass nicht nur eine Anzeige bei der Polizei strafbefreiend wirkt, sondern bereits eine Information an das Jugendamt oder eine Beratungsstelle gegen sexuellen Missbrauch genügt.
Denn es geht ja gerade nicht um eine Stigmatisierung, sondern um die frühzeitige Hilfe für die betroffenen Kinder. Das gelingt nur, wenn Erwachsene im Umfeld des Kindes auf Signale achten und Fachleute heranholen, die sensibel mit dem Kind umgehen. Dafür ist es in letzter Konsequenz natürlich auch nötig, die Zahl der professionellen Helfer zu erhöhen.
Der Vorwurf, eine Anzeigepflicht fördere tatsächlich nur das Denunziantentum, liegt völlig neben der Sache. Bei dem jetzigen §138 StGB hat das auch noch niemand behauptet. Die Norm stellt die Nichtanzeige verschiedener geplanter Straftaten (zum Beispiel Totschlag und Raub) unter Strafe. Wenn wir der seit Jahrzehnten bestehenden hohen Dunkelziffer bei Missbrauch Herr werden wollen, müssen wir eindeutige Signale setzen, um das "Wegschauen" zu beenden.
Brigitte Zypries war von 2002 bis 2009 Bundesjustizministerin und ist heute Justiziarin der SPD-Bundestagsfraktion.
Keine Pflicht!
Von Monika Bormann
Es ist verführerisch: Alle Missbrauchsvorwürfe werden angezeigt, die Polizei findet die Wahrheit, der Täter/die Täterin wird verurteilt, die Gesellschaft ist geschützt. Aber die Wirklichkeit sieht anders aus. Sexueller Missbrauch ist ein Verbrechen ohne Zeugen und in der Regel ohne Sachbeweise. Alles hängt von der Aussage des Opfers ab, weil der Täter natürlich alles abstreitet. Und da niemand unschuldig verurteilt werden soll, wird diese Aussage intensiv geprüft.
Das bedeutet zunächst einmal, dass ein Opfer überhaupt in der Lage sein muss, als Zeuge mehrmals detailliert über den Missbrauch zu berichten. Kleine Kinder, geistig behinderte oder schwer traumatisierte Menschen erfüllen diese Voraussetzung meistens nicht. Dann verlangt die Beweisführung, dass einzelne Taten möglichst genau umschrieben werden können (wann, wo, wie). Bei jahrelangem Missbrauch in früher Kindheit sind viele Opfer zu diesen Unterscheidungen nicht mehr in der Lage.
Wenn der Staatsanwalt oder Richter unsicher ist, wie er die Aussage bewerten soll, wird er ein Glaubwürdigkeitsgutachten in Auftrag geben. Der Sachverständige geht in seiner Untersuchung davon aus, dass der Missbrauch nicht stattgefunden hat (Unschuldsvermutung). Seine Untersuchung muss diese Annahme zweifelsfrei widerlegen. Ein besonderes Problem stellt dabei immer die Entstehungsgeschichte der Aussage dar. Sobald der Sachverständige nicht ausschließen kann, dass die Aussage dem Opferzeugen eingeredet wurde, wird er die Aussage als nicht glaubhaft bewerten.
Ich denke, diese kurze Skizze macht deutlich, wie weit der Weg von der Anzeige bis zur Verurteilung ist. Auch rein zeitlich betrachtet, rechnen wir erfahrungsgemäß mit mindestens einem Jahr, bis es zur Verhandlung kommt. In dieser Zeit genießt der Täter als unbescholtener Bürger seine Freiheit, wie übrigens auch nach der Haft.
Diese Strafverfolgung trifft auf Menschen, die durch sexuelle Gewalt mehr oder weniger stark traumatisiert, das heißt seelisch verletzt sind. Sie haben von ihrem Täter immer wieder gehört, dass ihnen sowieso niemand glaubt, und eine Anzeige hat den staatlich geforderten Zweifel an ihrer Aussage zur Folge.
Sie haben durch den Missbrauch große Ohnmacht und Hilflosigkeit erfahren. Ihr Vertrauen in Menschen ist zutiefst verunsichert oder zerstört. Sie haben daher das starke Bedürfnis, die Kontrolle über ihr Leben wiederzuerlangen. Wenn gegen ihren Willen Anzeige erstattet wird, sind sie wieder der Gewalt ausgeliefert, diesmal der staatlichen Gewalt. Und niemand kann sie davor schützen, bei der Polizei, beim Gutachter, in der Hauptverhandlung detailliert vor mehreren fremden Menschen über die schlimmsten Erfahrungen ihres Lebens sprechen zu müssen.
Daher fordern alle Fachleute, die mit Opfern arbeiten, ausreichend niedrigschwellige, kostenlose Beratungs- und Therapieangebote für Opfer sexueller Gewalt auch Jahre nach der Tat. Wenn die Betroffenen dann anzeigen wollen, werden sie dabei begleitet.
Monika Bormann ist psychologische Psychotherapeutin und leitet die Caritas-Beratungsstelle Neue Wege in Bochum. Dort werden Missbrauchsopfer beraten und therapiert.