Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) wird zusammen mit Bildungsministerin Annette Schavan (CDU) einen Runden Tisch zu den Missbrauchsfällen einberufen. Das Treffen ist für den 23. April geplant.
"Kindesmissbrauch gibt es in unterschiedlichen Bereichen - etwa in Internaten, in Sportvereinen, aber auch in der Familie", betonte Schröder. Eltern und Fachkräfte, aber auch Kinder müssten dafür sensibilisiert werden. Schulen oder Vereine sollten außerdem Selbstverpflichtungen eingehen, damit es bei Missbrauchsfällen klare Verhaltensregeln gebe.
Bei schwerem Kindesmissbrauch verjährt die Tat strafrechtlich nach 20 Jahren. Die Frist beginnt mit dem vollendeten 18. Lebensjahr des Opfers. Der einfache sexuelle Kindesmissbrauch mit bis zu zehn Jahren Haft verjährt nach zehn Jahren.
Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen liegt vor, wenn Opfer zwischen 14 und 18 Jahre etwa von einem Lehrer missbraucht werden. Der Strafrahmen beträgt hier bis zu fünf Jahre und die Verjährungsfrist drei Jahre. (afp)
Bei dem Treffen, unter anderem mit Schul- und Internatsträgern, Kirchenvertretern und pädagogischen Verbänden, solle beraten werden, wie sich sexueller Missbrauch vermeiden lässt, was bei Übergriffen zu tun ist und wie den Opfern geholfen werden kann. Die katholische Kirche begrüßte die Initiative und sagte ihre Teilnahme zu.
Die Kultusminister wollen sich mit Schavan zu einem Gespräch treffen. Das kündigte der Präsident der Kultusministerkonferenz, Ludwig Spaenle (CSU), an. Der bayerische Kultusminister forderte eine rückhaltlose Aufklärung der Missbrauchsfälle in Schulen und Internaten. "Es gilt das Null-Toleranz-Prinzip für Tat und Täter", erklärte er.
Bildungsministerin Schavan hatte sich außerdem dafür ausgesprochen, die Verjährungsfristen bei sexuellem Missbrauch zu verlängern, weil viele Opfer erst nach langer Zeit darüber reden könnten. Eine strafrechtliche Verjährungsfrist von mindestens 30 Jahren forderten derweil die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) und nun auch CSU-Chef Horst Seehofer.
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sieht einem Sprecher zufolge noch nicht die Zeit für Gesetzesinitiativen in Sachen Kindesmissbrauch. Experten der Ministerien müssten darüber zunächst noch beraten.
Verjährungsfristen zu verlängern sei kein "Allheilmittel", betonte dagegen Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) am Montag im Deutschlandfunk. Es sei schwierig, 40, 50 Jahre nach einer Tat "noch wirklich Sachverhalte zu ermitteln". Einer Fristverschiebung im Zivilrecht, etwa wenn es um Schadenersatz geht, stehe die Ministerin aber offen gegenüber, sagte ein Sprecher.
Stefan König, Vorsitzender des Strafrechtsausschusses vom Deutschen Anwaltsverein, steht längeren Verjährungsfristen mit "großer Skepsis" gegenüber. Gerade für die Beschuldigten sei es nach so vielen Jahren sehr schwierig, das Vorgefallene zu rekonstruieren. Das sei aber nötig, um sich verteidigen zu können.
Weiterhin hält die Justizministerin an einem Runden Tisch allein zur Aufarbeitung der Fälle in der katholische Kirche fest. Ein Grund für die Schweigemauer in den betroffenen Schulen sei, dass in Folge einer Direktive der Glaubenskongregation aus dem Jahr 2001 auch schwere Missbrauchsfälle "zuallererst der päpstlichen Geheimhaltung unterliegen" und nicht weitergegeben werden sollen, so Leutheusser-Schnarrenberger.