Die Bischöfe werden angewiesen, in Fällen von Übergriffen durch katholische Priester nicht nur gemäß dem Kirchenrecht zu verfahren, sondern auch mit den staatlichen Strafverfolgungsbehörden zusammenzuarbeiten. Je nach Rechtslage seien „die staatlichen Rechtsvorschriften bezüglich einer Anzeigepflicht für solche Verbrechen immer zu beachten“, heißt es in einem Brief des Präfekten der Glaubenskongregation, des US-Kardinals William Nevada.
Ziel aller Bemühungen müsse es sein, Minderjährige zu schützen, den Opfern zu helfen und mehr Prävention zu leisten. Bei einem Verdacht sollten die Bischöfe „jeden erdenklichen Einsatz, unter Beachtung der kanonischen und staatlichen Vorschriften und unter Wahrung der Rechte aller Parteien zeigen“, fordert Rom.
Einzelne nationale Bischofskonferenzen wie die deutsche oder die österreichische haben bereits neue Leitlinien erarbeitet, in anderen Ländern aber lassen diese noch auf sich warten. Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Robert Zollitsch, sah sich denn auch bestätigt: Die deutschen Leitlinien stünden im Einklang mit dem Rundschreiben der Glaubenskongregation. Der Papst erkenne die Arbeit der deutschen Bischöfe an.