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Geld zurück!: Mehr Rechte für Bahn- und Flugreisende

Flugzeug überbucht? Zug mehr als eine Stunde zu spät? Gepäck beschädigt? Bei solchen und anderen Problemen sind Flugzeug- und Zugpassagiere nicht mehr schutzlos.

Flugzeug überbucht? Zug mehr als eine Stunde zu spät? Gepäck beschädigt? Bei solchen und anderen Problemen sind Flugzeug- und Zugpassagiere nicht mehr schutzlos.
Flugzeug überbucht? Zug mehr als eine Stunde zu spät? Gepäck beschädigt? Bei solchen und anderen Problemen sind Flugzeug- und Zugpassagiere nicht mehr schutzlos.
Foto: dpa
Brüssel –  

Brüssel. Flugzeug überbucht? Zug mehr als eine Stunde zu spät? Gepäck bei der Ankunft beschädigt? Bei solchen und anderen Problemen stehen Flugzeug- und Zugpassagiere längst nicht mehr schutzlos da. Allerdings wissen viele von ihnen über die Rechte nicht ausreichend Bescheid, die ihnen in solchen Fällen zustehen.

Deshalb hat die EU zum Beginn der Urlaubszeit eine europaweite Aufklärungskampagne gestartet, um Reisenden in Erinnerung zu rufen, dass sie der Willkür von Flug- und Eisenbahngesellschaften nicht schutzlos gegenüberstehen. "Wir möchten, dass Millionen von europäischen Passagieren stets wissen, welche Rechte sie haben und an wen sie sich bei Problemen wenden können", erläutert der für Verkehr zuständige Kommissar Siim Kallas die Aktion, für die Brüssel eine Million Euro ausgibt.

Damit finanziert die EU Plakate, die an Bahnhöfen und Flugplätzen aushängen, Broschüren, Videoclips und eine Internetseite, die Klarheit über die Rechte bei den einzelnen Verkehrsmitteln verschaffen soll (http://ec.europa.eu/passenger-rights). Heute stellt die EU-Kommission überdies ein Strategiepapier vor, in dem sie aufzeigt, wie sie die Verbraucherrechte auch auf Bus- und Schiffsreisen ausdehnen will. Dort sind Reisende rechtlich noch nicht so gut gestellt wie im Flugzeug oder im Zug.

Anrecht auf Informationen

Fluggäste haben bei Unregelmäßigkeiten Anrecht auf Informationen über Flugausfälle, Dauer einer Verspätung und ihre Passagierrechte. Verzögert sich ein Flug um mehr als fünf Stunden, haben sie die Wahl zwischen der Erstattung des Flugpreises oder einer Umbuchung auf eine andere Maschine. Bei längerem Warten sind die Fluggesellschaften verpflichtet, den betroffenen Passagieren Erfrischungen oder Mahlzeiten zu reichen und ihnen bei Bedarf eine Übernachtungsmöglichkeit zu besorgen.

Auch Bahnreisende stehen bei Verspätung nicht schutzlos da. Ist absehbar, dass IC oder ICE eine Stunde zu spät sind, können sie wählen: Sie treten die Fahrt nicht an und lassen sich das Ticket erstatten. Ist ein Anschlusszug zu spät, besteht Anspruch auf Rückzahlung des Preises für den noch ausstehenden Reiseabschnitt.

Hat die Weiterfahrt keinen Sinn mehr, hat der Reisende ein Recht auf schnellste Rückkehr zum Ausgangspunkt. Die andere Option ist, die Fahrt trotz Verspätung fortzusetzen und auf Ausgleichszahlung zu pochen. Sie beträgt bei einer Stunde Verspätung ein Viertel, bei mindestens zwei Stunden die Hälfte des Preises.

Autor:  Werner Balsen
Datum:  29 | 6 | 2010
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