Das Bundesverfassungsgericht verhandelt von Dienstag an über die Antiterrordatei. Indirekt geht es bei der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe auch um die Neonazi-Datei, die erst vor zwei Monaten wegen der schweren Ermittlungsfehler bei den zehn NSU-Morden eingerichtet wurde.
Wäre die Antiterrordatei (ATD) verfassungswidrig, würde das auch das Aus für die Neonazi-Datei bedeuten. Denn beide Verbundregister arbeiten nach demselben Muster. Das weiß auch der Jurist und frühere Strafrichter Robert Suermann. Er hat Verfassungsbeschwerde gegen die Antiterrordatei von 2006 eingelegt, über die der Erste Senat jetzt mündlich verhandelt und voraussichtlich in drei Monaten entscheidet.
Die Klage basiert darauf, dass mit dem Zentralregister erstmals die Trennung von Geheimdienst-Material und polizeilichen Erkenntnissen aufgegeben wurde. Für den pensionierten Richter ist die Aufgabe des Trennungsgebotes jedoch verfassungswidrig.
Auf der ATD befinden sich nämlich Informationen des Verfassungsschutzes, des Bundesnachrichtendienstes, des Militärischen Abschirmdienstes und der Zollbehörde, aber auch der Polizeibehörden. Der Erste Senat muss nun unter Vorsitz des Vizepräsidenten Ferdinand Kirchhof erstmals entscheiden, ob das deutsche Grundgesetz die Trennung von Polizei und Geheimdiensten gebietet.
Mehr als 16.000 Personen sind laut Bundesverfassungsgerichts derzeit in der Verbunddatei gespeichert. Bei diesen Personen gibt es „tatsächliche Anhaltspunkte“ dafür, dass sie in terroristische Aktivitäten mit internationalem Bezug verstrickt sind, eine Terrororganisation mit Auslandsbezug zumindest unterstützen oder aber auch „Gewalt befürworten“.
Rechtsextremer Terror ist nicht neu. In den vergangenen Jahren starben bei rechtsextremistischen Anschlägen in Europa und den USA hunderte Menschen. Beispiel Oslo: Im Regierungsviertel der norwegischen Hauptstadt gehen am 22. Juli dieses Jahres mehrere Bomben hoch. Dabei sterben acht Menschen.
Foto: dpaDiese Voraussetzungen genügen laut Gesetz für die Erfassung. Aber darüber hinaus können sich auch Kontaktpersonen von Terrorverdächtigen oder Gewaltbefürwortern in der Verbunddatei wiederfinden. Für den pensionierten Oldenburger Richter sind die Grenzen des Zulässigen damit weit überschritten. Diese Grenzen müssten dann aber auch für die Registrierung von Neonazis gelten, räumte Suermann in einem Interview mit der Tageszeitung (taz) ein. „Auch wenn mir das als Neonazi-Gegner alles andere als leicht fällt, muss ich diese Datei daher ebenfalls ablehnen“, antwortete der Kläger in dem Interview.
Die ATD enthält hoch sensible Daten. Werden in der sogenannten Grunddatei der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum und der Geburtsstaat gespeichert, geht die „erweiterte Grunddatei“ noch wesentlich darüber hinaus. In dieser Datei sind dann Telefonanschlüsse, Bankverbindungen, Religionszugehörigkeit, Ausbildung und Beruf, Gewaltbereitschaft und auch Flugscheine registriert. Um in die erweiterte Grunddatei Einblick nehmen zu können, müssen Kriminalämter oder Geheimdienste in jedem Einzelfall einen entsprechenden Antrag bei der Behörde stellen, der die Unterlagen vorliegen.
Ein weiteres Problem liegt darin, dass Betroffene über die Datenspeicherung nicht informiert werden. Sie müssen vielmehr beim Bundeskriminalamt nachfragen. Eine genaue Übersicht erhalten sie nur, wenn sie bei allen beteiligten Bundes- und Landesbehörden anfragen – das sind immerhin mehr als 60 an der Zahl.
13 Jahre lang überziehen Rechtsextreme der Zwickauer Zelle das Land mit Morden, Bomben- anschlägen und Überfällen. Analysen und Hintergründe.
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