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Neonazi-Datei: Viele Daten, eine Datei

In eine neue Verbunddatei sollen die Erkenntnisse über knapp 10.000 gewaltbereite Rechtsextremisten einfließen - so soll der Informationsfluss zwischen den mehr als 40 Landes- und Bundesbehörden verbessert werden.

In der Neonazi-Datei sollen die Erkenntnisse über knapp 10.000 gewaltbereite Rechtsextremisten zusammenfließen.
In der Neonazi-Datei sollen die Erkenntnisse über knapp 10.000 gewaltbereite Rechtsextremisten zusammenfließen.
Foto: dapd

Mehr als zehn Wochen nach dem Tod der mutmaßlichen Neonazi-Mörder Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt sowie der Festnahme ihrer Komplizin Beate Zschäpe tut sich die Politik weiter schwer mit der Aufarbeitung der beispiellosen rechtsextremistischen Terrorserie. Am Mittwoch einigte sich das Kabinett darauf, eine neue Verbunddatei anzulegen, in die Erkenntnisse über die knapp 10.000 gewaltbereiten Rechtsextremisten einfließen sollen, die bei Polizei und Verfassungsschutz vorhanden sind.

Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) lobte die Datei als „Meilenstein“. Damit werde der Informationsfluss zwischen den mehr als 40 Landes- und Bundesbehörden erheblich verbessert. So könnten die Behörden Reisetätigkeiten von Verdächtigen ermitteln oder Beziehungsgeflechte einzelner rechtsextremer Gruppen erkennen.

Datensammlung

In der neuen Neonazi-Datei dürften nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden knapp 10.000 gefährliche Rechtsextremisten gespeichert werden. Die Behörden gehen von etwa 9500 gewaltbereiten Rechtsextremisten aus, unter ihnen ein steigender Anteil der sogenannten autonomen Nationalisten. Der Aufbau der Datei ist eine Konsequenz der Neonazi-Mordserie. Eine rechtsextreme Gesinnung oder die Mitgliedschaft in der NPD reichen allein nicht zur Aufnahme in die Datei aus. In der neuen Datei sollen allerdings auch ausländische Rechtsextremisten erfasst werden, die zu Gewalttaten bereit und den Behörden bekannt sind.

Das neue Instrument soll die Informationen von Polizei und Verfassungsschutz in Bund und Ländern verknüpfen. Der Abruf aus der Datei wird laut Justizministerium so ausgestaltet sein, dass durch ein differenziertes Abfragesystem die Informationsbestände von Polizei und Nachrichtendiensten, die dem Trennungsgebot unterliegen, nicht vermengt werden. Der Bundesdatenschutz-beauftragte Peter Schaar hat jedoch weiter Bedenken gegen einen intensiveren Informationsaustausch von Polizei und Nachrichtendiensten. Diese seien in dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht ausgeräumt. Im Grundsatz sei die Tendenz zu immer neuen gemeinsamen Dateien unterschiedlicher Behörden weiterhin kritisch zu beurteilen. Zudem habe es bei den Neonazi-Morden vor allem Probleme im Vollzug bestehender Gesetze gegeben. Vollzugsdefizite könnten aber nicht durch neue Gesetze behoben werden.

Längst überfälliger Schritt

Initiativen gegen Rechts begrüßen die Einführung der Neonazi-Datei. „Damit wird ein längst überfälliger und wichtiger Schritt in die richtige Richtung getan“, sagte Anetta Kahane, Vorsitzende der Amadeu-Antonio-Stiftung. Endlich gebe es eine Arbeitsgrundlage, auf der Sicherheitsbehörden rechter Gewalt nachgehen könnten.

Welche Versäumnisse es in der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern, sowie zwischen den einzelnen Bundesländern gegeben hat, soll gleich eine ganze Reihe unterschiedlicher Gremien untersuchen, die bestenfalls parallel arbeiten und sich schlimmstenfalls gegenseitig die Arbeit erschweren.

So sollen in den nächsten Wochen ein Untersuchungsausschuss des Bundestages sowie ein Untersuchungsgremium des Thüringer Landtages, eine Bund-Länder-Kommission sowie ein Sonderermittler in Thüringen und womöglich noch ein Ausschuss in Hannover das Versagen der Sicherheitsbehörden durchleuchten.

Der Bundesinnenminister ist skeptisch

Bundesinnenminister Friedrich ließ seine Skepsis gegenüber dem Bundestags-Untersuchungsausschusses erkennen. Er habe der Unionsfraktion Ende vergangenen Jahres davon abgeraten, ein solches Gremium einzurichten, weil es lange dauern werde, überhaupt die nötigen Akten von den betroffenen Landespolizeibehörden zu erhalten. Denn noch hätten die Ermittlungen des Generalbundesanwalts klaren Vorrang, weshalb die Erkenntnisse der Polizei erst ihm vorbehalten seien. So könne zunächst nur die Arbeit der Verfassungsschutzämter geprüft werden.

Auf weitere Schwierigkeiten könnten die Bundestags-Abgeordneten in den Ländern stoßen. Der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann (CDU) kündigte an, die Akten seiner Landesbehörden nicht dem Berliner Ausschuss zu überlassen. Der Bundestag verfüge nicht über die verfassungsrechtliche Kompetenz, Landesbehörden zu überprüfen. Ähnliches war auch aus anderen Ländern zu hören.

Dabei soll der Bundestagsuntersuchungsausschuss gerade aufklären, welche Versäumnisse es insbesondere an der Schnittstelle zwischen Länder- und Bundesbehörden im Falle der Zwickauer Terrorzelle gegeben haben könnte. Sind wichtige Erkenntnisse über das Trio nicht weitergemeldet worden? Haben sich Polizei und Verfassungsschutz womöglich Konkurrenz gemacht? Wie können solche Versäumnisse verhindert werden?

Wegen des deutschen Föderalismus hat der Bundestag grundsätzlich nur die Befugnis, die Arbeit von Bundesbehörden zu überprüfen − im konkreten Fall das Bundeskriminalamt, Bundesamt für Verfassungsschutz sowie, sollten sie mit dem Fall befasst gewesen sein, des Bundesnachrichten- und Militärischen Abschirmdiensts. Diese Behörden sind angewiesen auf Informationen von nachgeordneten Landesvertretungen. Sollten die Länder auf ihrer alleinigen Zuständigkeit bestehen, würde dies die Suche nach Versäumnissen an der Schnittstelle erschweren.

Gysi empört über die Mitgliederzahl

Die Gefahr ist groß, dass der Ausschuss zum politischen Kampfinstrument der Opposition verkommt. Linken-Fraktionschef Gregor Gysi empörte sich bereits, dass das Gremium nur elf Mitglieder haben soll. Damit hätten Linke und Grüne gemeinsam nicht genügend Gewicht, um eigene Beweisanträge zu stellen. Die Verteilung der Sitze ist wie üblich orientiert an den Mehrheitsverhältnissen im Bundestag − fünf Sitze für die Union, drei für die SPD und jeweils einen für Grüne, FDP und Linke. Gysi äußerte die Vermutung, die SPD wolle damit verhindern, dass der frühere Kanzleramtschef und Geheimdienstkoordinator Frank Walter Steinmeier vor den Ausschuss geladen werden könne − wenige Monate vor der Bundestagswahl.

Autor:  Steffen Hebestreit
Datum:  19 | 1 | 2012
Kommentare:  9
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