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Neonazi-Terror
Die Zwickauer Zelle, ihr Terror und die Folgen

06. Juli 2012

Neonazis Bundesrat: Die Neonazi-Datei kommt

Die Neonazi-Datei soll von Polizei und Verfassungsschutzämtern in Bund und Ländern mit Informationen über gewaltbereite Rechtsextremisten und deren Kontaktpersonen gefüttert werden.  Foto: dpa

Damit Ermittlungspannen in der rechten Szene nicht mehr vorkommen, billigt der Bundesrat jetzt die Einrichtung einer Neonazi-Datei. Sie soll Polizei und Verfassungsschutzämtern Informationen über gewaltbereite Rechtsextremisten und deren Kontaktpersonen geben.

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Berlin –  

Eine Neonazi-Datei soll künftig Ermittlungspannen wie bei der Mordserie der Zwickauer Zelle verhindern, als der rechtsextreme Hintergrund der Taten den Ermittlern jahrelang nicht auffiel. Der Bundesrat billigte am Freitag die Einrichtung der Datensammlung. Vorbild ist die Anti-Terror-Datei, in der Polizei und Geheimdienste schon seit Jahren ihre Erkenntnisse über mutmaßlich gefährliche Islamisten verknüpfen. Die Neonazi-Datei soll von Polizei und Verfassungsschutzämtern in Bund und Ländern mit Informationen über gewaltbereite Rechtsextremisten und deren Kontaktpersonen gefüttert werden.

Nach Einschätzung des scheidenden Verfassungsschutz-Chefs Heinz Fromm dürfte die Datei einmal knapp 10.000 Namen umfassen. Allein in Deutschland leben nach Erkenntnissen des Dienstes 9500 gewaltbereite Rechtsextremisten, in die Datensammlung sollen aber auch Ausländer aufgenommen werden. Anders als bei der Islamistendatei sollen die Ermittler die Möglichkeit zu einer verknüpften Recherche im Datenbestand erhalten. Das heißt, sie können sich beispielsweise die rechtsextreme Musikszene in einer Region genauer anschauen oder Rechtsextremisten mit Waffenkenntnissen abfragen. Angelegt ist die Datensammlung als Index- und nicht als Volltext-Datei, um das Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdiensten nicht zu verletzen. In der Regel sollen abfragende Behörden nur Zugriff auf die Grunddaten zur Identifizierung einer Person erhalten, also etwa Name, Geburtsdatum und Anschrift. Weitere Informationen erhalten sie dann auf Anfrage bei der Behörde, die die Daten eingestellt hat. In der Neonazi-Datei sollen rechtsextreme Gewalttäter sowie deren Anstifter, Helfer, Hintermänner und Drahtzieher gespeichert werden. Nach dem Willen der Bundesregierung soll aber keine Gesinnungsdatei entstehen: Das heißt, wer rechtsextremistische Gewalttaten nur verbal gutheißt, ohne selbst dazu einen Beitrag zu leisten, wird nicht erfasst. Gespeichert werden laut Gesetzentwurf vielmehr Menschen, „bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie rechtsextremistische Bestrebungen verfolgen und in Verbindung damit zur Gewalt aufrufen, die Anwendung von rechtsextremistisch begründeter Gewalt als Mittel zur Durchsetzung politischer Belange unterstützen, vorbereiten oder durch ihre Tätigkeiten vorsätzlich hervorrufen“. (rtr)

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