Der Bundesgerichtshof hat im NSU-Verfahren einen weiteren Haftbefehl aufgehoben. Der Beschuldigte André E., der an der Produktion des NSU-Bekennervideos mitgearbeitet haben soll, ist auf freiem Fuß. Er sei nicht dringend tatverdächtig, entschieden die Karlsruher Richter.
In den vergangenen Wochen waren bereits drei mutmaßliche Unterstützer freigelassen worden. Jetzt sitzen nur noch die Hauptverdächtige Beate Zschäpe und der mutmaßliche Unterstützer Ralf Wohlleben in Haft.
Für die Staatsanwaltschaft hatte André E. als einziger der Verdächtigen das nötige Wissen, ein Bekennervideo zu erstellen. Er verfüge als Fachinformatiker über besondere EDV-Kenntnisse. Dieser Argumentation folgte der Bundesgerichtshof nicht. Der Film sei so geschnitten, dass auch „ein interessierter Laie hierzu in der Lage gewesen wäre“, heißt es in der Begründung.
Bei den Ermittlungen zu der Neonazi-Mordserie hat sich das Bundesinnenministerium offenbar dem Druck der Länder gebeugt und das Bundeskriminalamt (BKA) mit der Forderung nach zentralen Ermittlungen alleingelassen. Das berichtet der frühere BKA-Vize-Präsident Bernhard Falk im NSU-Ausschuss der Bundestags.
In dem Bericht an das Ministerium seien Mängel auflistet gewesen, die auf die dezentralen Ermittlungen von fünf Staatsanwaltschaften und sechs Polizeibehörden zurückzuführen gewesen seien. Die Bitte um zentrale Ermittlungen sei zwar die „Ultima Ratio“ gewesen. Seinen Angaben zufolge wurde das Ersuchen des BKA seinerzeit am Rande des Ministertreffens besprochen. Ob daran auch der damalige Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) teilnahm, wusste Falk nicht zu sagen. Im Ergebnis sei herausgekommen, dass Bayern „das jetzt mal in die Hand nehmen“ wolle. Falk intervenierte nach eigenem Bekunden zwar, aber ohne Erfolg.
Um an Ermittlungsergebnisse zu kommen, griffen Beamte der Hamburger Polizei offenbar zu drastischen Mitteln. Sie setzten einen iranischen "Metaphysiker" ein, der medial zu einem Mordopfer Kontakt aufnehmen sollte, um Genaueres über die Hintergründe der Verbrechen zu erfahren. Im Januar 2008 ermittelte die "Soko 061" im Fall des sieben Jahre zuvor ermordeten Gemüsehändler Süleyman T., wie der Spiegel berichtet. Über eine Mittelsfrau kamen die Beamten in Kontakt mit dem iranischen Geisterbeschwörer. "Ein Gigant unter den Metaphysiker" solle er sein, so die Mittelsfrau. Also ließen sich die Polizisten auf den Deal ein - sie hätten nichts zu verlieren, hieß es. Der "Metaphysiker" teilte ihnen im April 2008 die angeblichen Ergebnisse seiner "Befragung" des Mordopfers mit.
Dabei nahm er aber nicht auf die NSU Bezug. Der Mord sei "ungeplant" passiert, Hintergrund sei eine "Ungerechtigkeit" gewesen, Drogen und Bandenkriminalität hätten eine Rolle gespielt. Sogar Namen will der Iraner in der Geisterbeschwörung erfahren haben: Etwa von den Bandenmitgliedern "Armin" bzw. "Amin" und "Mustafa Horgh". Der Mörder, so der orakelnde Mann, könnte ein "Türke" gewesen sein.
Die Beamten glichen diese Informationen mit ihren Datenbanken ab, berichtet der Spiegel, wurden aber nicht fündig. "Damit kann ich leider gar nichts anfangen", heißt es in einer E-Mail des zuständigen Beamten.
Dass die Polizei zu solch dubiosen Ermittlungsmethoden griff, zeigt die Verzweiflung, die geherrscht haben muss. Immerhin: Für seine unnützen Dienste hat der "Metaphysiker" keine Bezahlung erhalten.
"Unglaublich", kommentiert der Vorsitzende des NSU-Untersuchungsausschusses, Sebastian Edathy, das Vorgehen. (fle/dpa)
13 Jahre lang überziehen Rechtsextreme der Zwickauer Zelle das Land mit Morden, Bomben- anschlägen und Überfällen. Analysen und Hintergründe.
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