Von den mehr als 100 untergetauchten deutschen Rechtsextremisten werden nur 18 wegen politisch motivierter Straftaten gesucht. Drei von ihnen werden konkrete Gewalttaten vorgeworfen, sagte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums am Sonntag. Bei 15 Verdächtigen gehe es zumeist um Hakenkreuzschmierereien oder Propagandadelikte. Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) sagte in der ARD, man dürfe die Zahlen nicht überinterpretieren. Es würden auch Rechtsextremisten wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz oder Trunkenheit am Steuer gesucht.
Friedrich hatte vor einer Woche der „Welt am Sonntag“ gesagt: „Das Bundeskriminalamt geht mit Stand von Mitte September von zuletzt 110 mit offenen Haftbefehlen untergetauchten Rechtsextremisten aus.“ Er halte es für möglich, „dass es im rechtsextremistischen Milieu immer wieder fließende Übergänge zu gewalttätigen und terroristischen Strömungen geben kann“, fügte der Minister hinzu. „Dagegen müssen wir uns wappnen.“
Am Abend äußerte sich Friedrich dann zu den Ermittlungen gegen die NSU-Gruppe. „Ich bin überzeugt dass die Generalbundesanwaltschaft noch in diesem Jahr Anklage erheben wird - gegen mehrere Personen. Und dann wird auch Recht und Gerechtigkeit ihren Weg finden“, sagte er in der ARD-Sendung „Günther Jauch“. Jeder, der beteiligt gewesen sei an den Morden des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ werde zur Rechenschaft gezogen.
Beobachter rechnen damit, dass die Bundesanwaltschaft im November Anklage erhebt. Insgesamt wird gegen 13 Beschuldigte im Zusammenhang mit den NSU-Taten ermittelt. Als wahrscheinlich gelten Anklagen gegen Beate Zschäpe als einzige Überlebende der Zwickauer Zelle sowie den ehemaligen NPD-Funktionär Ralf Wohlleben. Sie sitzen noch in U-Haft.
Der NSU-Zelle werden insgesamt neun Morde an türkischen und griechischen Kleinunternehmern angelastet, außerdem der Mordanschlag auf zwei Polizisten. Nach Bekanntwerden der Mordserie Ende 2011 war ein beispielloses Versagen der Sicherheitsbehörden offenkundig geworden.
Angesichts eines neuen Versuchs, die NPD zu verbieten, warnte der Bundesinnenminister vor einem Scheitern. „Wir dürfen den Antrag nicht stellen, wenn mit hoher Wahrscheinlichkeit Misserfolg droht. Denn das würde die NPD aufwerten und das will keiner“, sagte Friedrich.
Eva Högl, SPD-Obfrau im Untersuchungsausschuss des Bundestags: „Wir haben zwar gestern die Akten bekommen, aber die Darstellung von Herrn Henkel kann ich überhaupt nicht nachvollziehen, dass der Generalbundesanwalt ihn angeblich angewiesen habe, die Akten dem Untersuchungsausschuss nicht zur Verfügung zu stellen.“
Foto: dpaEinen weiteren NPD-Verbotsantrag sehe er sehr skeptisch, sagte Friedrich und verwies auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes. Dieses hatte das erste NPD-Verbotsverfahren 2003 scheitern lassen. Außerdem gebe es ja noch eine Instanz über dem Verfassungsgericht, nämlich den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof, betonte Friedrich. „Das alles sagt mir, dass wir sehr, sehr sorgfältig arbeiten müssen, um Erfolg zu haben.“
Anfang Dezember wollen die Innenminister aus Bund und Ländern über einen neuen Verbotsantrag entscheiden. Die Länder haben inzwischen eine mehr als 1400 Seiten umfassende Sammlung von Informationen zusammengetragen, die die Verfassungsfeindlichkeit der NPD belegen sollen. (dpa/jam)
13 Jahre lang überziehen Rechtsextreme der Zwickauer Zelle das Land mit Morden, Bomben- anschlägen und Überfällen. Analysen und Hintergründe.
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